Würden Sie noch darauf wetten, dass der Gesetz­geber in der laufenden Legis­la­tur­pe­riode die Energie­ffi­zi­enz­richt­linie umsetzt? Ist ja nicht so, dass keine Eile geboten wäre, immerhin ist die Umset­zungs­frist der Richt­linie 2010/31/EU für den Gesetz­geber seit 2012 abgelaufen, und ins wenigen Tagen läuft die Umset­zungs­frist der Nachfol­ge­richt­linie   2018/844/EU ab.

Immerhin hat nun am 4. März 2020 eine Sachver­stän­di­gen­an­hörung im Ausschuss des Bundes­tages für Wirtschaft und Energie statt­ge­funden, der nach der ersten Lesung nun für die Beratung zuständig ist, bis das Gesetz hoffentlich in 2./3. Lesung vor der Sommer­pause verab­schiedet werden kann. Immerhin ist es nicht zustimmungspflichtig

Auffallend ist, dass seit der Anhörung im feder­füh­renden Wirtschafts­mi­nis­terium im Juni 2019 keiner der Kritik­punkte wirklich abgeräumt wurde. Schon damals wurde bemängelt, dass das Anspruchs­niveau nicht ausreichen dürfte, die Klima­ziele der Bundes­re­publik zu erreichen, und auch nicht, um von der Europäi­schen Kommission als „Niedrigst­ener­gie­standard“ akzep­tiert zu werden. Denn nach wie vor will die Bundes­re­gierung den heute schon vor der Umsetzung der Richt­linie geltenden Standard nicht verschärfen. Dies wird nun immer noch gerügt, zum einen aus klima­schutz­po­li­ti­schen Erwägungen heraus. Zum anderen, weil das Damokles­schwert einer durch die Kommission angesto­ßenen Verschärfung die Planungs­si­cherheit der Immobi­li­en­wirt­schaft, aber auch der Städte und Gemeinden, deutlich beeinträchtigt.

Neben diesem grund­sätz­lichen – und auch europa­rechtlich ernst zu nehmenden – Punkt kam in der Anhörung zur Sprache, dass der Entwurf keine ausrei­chende Grundlage für die Nutzung von Biogas enthalte. Der Quartiers­ansatz – also nicht nur auf das einzelne Gebäude zu schauen – wurde als Fortschritt gewürdigt. Eine größere Rolle wünschen sich besonders die Stadt­werke für Wärme­netze, konkret für Netze, die erneu­erbare Wärme leiten.

Abseits der Details bleibt jedoch als größeres Bild: Die Bundes­re­gierung wird den Entwurf nicht mehr grund­legend ändern. Mögli­cher­weise wird – dies hat sich bereits in der Plenar­de­batte der ersten Lesung gezeigt – noch einmal bei der Vorbild­funktion der öffent­lichen Hand nachge­ar­beitet, auch weitere Änderungen im Detail sind möglich. Aber ob die lange Geschichte des GEG nun noch in den nächsten Monaten in ein neues Gesetz mündet, das das wirklich den Rahmen der nächsten Jahre bietet, steht weiter in den Sternen.