Würden Sie noch darauf wetten, dass der Gesetzgeber in der laufenden Legislaturperiode die Energieffizienzrichtlinie umsetzt? Ist ja nicht so, dass keine Eile geboten wäre, immerhin ist die Umsetzungsfrist der Richtlinie 2010/31/EU für den Gesetzgeber seit 2012 abgelaufen, und ins wenigen Tagen läuft die Umsetzungsfrist der Nachfolgerichtlinie 2018/844/EU ab.
Immerhin hat nun am 4. März 2020 eine Sachverständigenanhörung im Ausschuss des Bundestages für Wirtschaft und Energie stattgefunden, der nach der ersten Lesung nun für die Beratung zuständig ist, bis das Gesetz hoffentlich in 2./3. Lesung vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. Immerhin ist es nicht zustimmungspflichtig
Auffallend ist, dass seit der Anhörung im federführenden Wirtschaftsministerium im Juni 2019 keiner der Kritikpunkte wirklich abgeräumt wurde. Schon damals wurde bemängelt, dass das Anspruchsniveau nicht ausreichen dürfte, die Klimaziele der Bundesrepublik zu erreichen, und auch nicht, um von der Europäischen Kommission als „Niedrigstenergiestandard“ akzeptiert zu werden. Denn nach wie vor will die Bundesregierung den heute schon vor der Umsetzung der Richtlinie geltenden Standard nicht verschärfen. Dies wird nun immer noch gerügt, zum einen aus klimaschutzpolitischen Erwägungen heraus. Zum anderen, weil das Damoklesschwert einer durch die Kommission angestoßenen Verschärfung die Planungssicherheit der Immobilienwirtschaft, aber auch der Städte und Gemeinden, deutlich beeinträchtigt.
Neben diesem grundsätzlichen – und auch europarechtlich ernst zu nehmenden – Punkt kam in der Anhörung zur Sprache, dass der Entwurf keine ausreichende Grundlage für die Nutzung von Biogas enthalte. Der Quartiersansatz – also nicht nur auf das einzelne Gebäude zu schauen – wurde als Fortschritt gewürdigt. Eine größere Rolle wünschen sich besonders die Stadtwerke für Wärmenetze, konkret für Netze, die erneuerbare Wärme leiten.
Abseits der Details bleibt jedoch als größeres Bild: Die Bundesregierung wird den Entwurf nicht mehr grundlegend ändern. Möglicherweise wird – dies hat sich bereits in der Plenardebatte der ersten Lesung gezeigt – noch einmal bei der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand nachgearbeitet, auch weitere Änderungen im Detail sind möglich. Aber ob die lange Geschichte des GEG nun noch in den nächsten Monaten in ein neues Gesetz mündet, das das wirklich den Rahmen der nächsten Jahre bietet, steht weiter in den Sternen.
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