Smart Distancing oder Regeln für die Welt danach

Es gibt krisen­hafte Ereig­nisse, nach denen nichts auf der Welt mehr so erscheint wie zuvor. Die meisten werden sich noch an den 09.11.2001 und seine einschnei­denden Folgen erinnern. Vermutlich wird es mit Corona nicht viel anders werden. Es ist nicht bloß eine Krankheit, die bei den meisten der Patienten hoffentlich bald vorüber sein wird. Sondern es werden „Narben“ bleiben, nicht nur bei den Patienten, sondern auch in der Gesell­schaft insgesamt.

Die Phase der Ausgangs­be­schrän­kungen, der Aufrufe zu Hause zu bleiben, bis hin zum kompletten Lock-Down, sie wird hoffentlich irgendwann aufhören. Denn dauer­haften Still­stand können wir alle nicht wollen, weder was die Wirtschaft, noch was die Bildung unserer Kinder, noch was unser Sozial­leben angeht. Und das, was danach kommt, wird vermutlich kein „Zurück“ zu den alten Regeln und Gewohn­heiten sein. Denn vor allem die Risiko­gruppen müssen weiter geschützt werden und selbst die „ganz normale“ Bevöl­kerung ist nicht gegen schwer verlau­fende Fälle gefeit. Sogar wer nach überstan­dener Erkrankung immun ist, muss dies nicht immer bleiben. Denn das Virus entwi­ckelt sich.

Wie das genau aussehen soll, mit Corona zu leben, ist noch unklar. Klar ist nur, dass bereits jetzt die Weichen gestellt werden müssen. Sonst könnten wir irgendwann in einer Welt aufwachen, für deren juris­tische und soziale Regeln wir uns nie bewusst entschieden haben. Viel von dem, was wichtig werden könnte, wird zur Zeit unter dem Stichwort „Smart Distancing“ verhandelt. Juris­tisch gesehen ist im Grunde das Meiste auch eine Ausprägung des Grund­satzes der Verhält­nis­mä­ßigkeit: Wie können wir uns und insbe­sondere die Gefähr­deten, also Alte und Immun­schwache, effektiv schützen? Und wie können wir es tun, ohne dabei das Augenmaß zu verlieren und Freiheiten unnötig zu beschränken?

Oft sind diese Maßnahmen ganz simpel und konkret. Zum Beispiel die Einhaltung der Hygie­ne­maß­nahmen, wie regel­mä­ßiges Hände­wa­schen und die Einhaltung von Abständen. Oder vielleicht auch das Tragen von selbst geschnei­derten Gesichts­masken, nicht so sehr zum Eigen­schutz, als vielmehr als Geste der Höflichkeit. Zum Schutz aller Anderen vor einer eigenen, unerkannten Infektion.

Manche Maßnahmen erfordern die Umgestaltung von öffent­licher Infra­struktur: So ist der öffent­licher Raum mit schmalen Gehwegen und der öffent­liche Verkehr (insbe­sondere in der Rush-Hour) bislang nicht wirklich auf Minimierung der Anste­ckung durch Einhalten von Abständen einge­richtet gewesen. Städte wie Vancouver, New York, Paris oder Wien haben daher vorüber­gehend Fahrbahnen für Fußgänger freige­geben. Gerade länger­fristig, wenn sich die Straßen und S‑Bahnen wieder füllen sollen, dürfte es sinnvoll sein, den Menschen auf Bürger­steigen und in öffent­lichen Verkehrs­mitteln mehr Platz zu geben. Selbst­ver­ständlich bietet auch die Digita­li­sierung Möglich­keiten. Sowohl was Homeoffice angeht, als auch, um Anste­ckungs­pfade per Handy-App anony­mi­siert nachzu­voll­ziehen. Stets stellen sich in diesen Fällen auch recht­liche Fragen: Wie sind Grund­rechte konkret abzuwägen? Sind die Eingriffe wirklich erfolg­ver­spre­chend und erforderlich?

Aber abgesehen von der Infektion selbst wiegt kaum ein Eingriff schwerer, als kollektiv monatelang mit Ausgangs­be­schrän­kungen leben zu müssen. Daher sollte das Arsenal an gezielten Maßnahmen eher hoffnungsvoll stimmen. Zumindest ein verhal­tener Optimismus ist begründet, dass wir trotz der Verant­wortung zur Infek­ti­ons­ver­meidung in nicht allzu ferner Zukunft wieder zu einem geregelten Alltag zurück­kehren können (Olaf Dilling).