Corona-Krise: Rettungs­paket der Bundesregierung

Die Corona-Krise trifft Großun­ter­nehmen, Selbst­ständige und Beschäf­tigte finan­ziell schwer, es müssen Angestellte bezahlt, Mieten gezahlt und Kinder betreut werden. Darauf reagierte die Bundes­re­gierung mit einem Hilfs­paket für Großun­ter­nehmen, Mittel­stän­dische und Klein­un­ter­nehmen mit bis zu fünf Beschäf­tigten, sowie für Kranken­häuser, Familien, Miete­rinnen und Mieter.

Bundes­fi­nanz­mi­nister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschafts­mi­nister Peter Altmaier (CDU) stellten bei einer Presse­kon­ferenz das Maßnah­men­paket vor, demnach sollen 156 Milli­arden Euro zum Einsatz kommen. Dieser Nachtrags­haushalt für dieses Jahr ermög­licht dem Bund neue Kredite. Für die Neuver­schuldung wird die Schul­den­bremse gem. Artikel 115 Abs. 2 S. 6 Grund­gesetz ausge­setzt. Am Mittwoch entscheidet der Bundestag darüber und am Freitag müsste der Bundesrat zustimmen.

50 Milli­arden Euro sind davon für Selbst­ständige sowie Klein- und Mittel­stän­dische Unter­nehmen (KMU). Dabei sind 58 Prozent aller sozial­ver­si­che­rungs­pflich­tigen Beschäf­tigten in Deutschland in KMU tätig. In den ersten drei Monaten sollen somit 9.000 Euro an Unter­nehmen mit bis zu fünf Angestellten fließen und 15.000 Euro an Unter­nehmen mit bis zu zehn Angestellten. Das wären 600 Euro pro Person monatlich. Fraglich ist, ob diese Summe für alle Beschäf­tigten eine monat­liche Grund­ver­sorgung sicher­stellen kann bzw. ob es für laufenden Betriebs­kosten ausreichen wird.

Großun­ter­nehmen, welche mehr als 2.000 Beschäf­tigte und 320 Millionen Euro Jahres­umsatz machen, sollen über einen Wirtschafts­sta­bi­li­sie­rungsfond (WSF) finan­zielle Unter­stützung erhalten. Falls nötig, wird sich auch der Staat an den Unter­nehmen betei­ligen. 600 Milli­arden Euro umfasst dieser Fond, somit größer als der Banken­hilfs­fonds Soffin 2008/09. Davon sollen 100 Milli­arden für ein unbegrenztes Kredit­pro­gramm der KfW-Förderbank benutzt werden, welches seit Montag verfügbar ist.

Mietern und Miete­rinnen kann bei Nicht­zahlung der Miete im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden. Hiervon sind auch Pacht­ver­träge umfasst. Die Vermö­gens­prüfung von Anträgen auf Hartz-IV-Leistungen und der Prüfung der Wohnungs­miete sollen zudem für sechs Monate pausieren. Kurzar­beiter erhalten von der Bundes­agentur für Arbeit 60 Prozent ihres Gehalts, welches ihnen durch die Arbeits­zeit­ver­kürzung verloren geht. Hierbei haben Beschäf­tigte mit Kindern einen Anspruch auf 67 Prozent. Bei Ausfall der kompletten Arbeit erhalten sie auch 60 Prozent (stud. jur. Meret Haus, Prakti­kantin bei re|Rechtsanwälte).