Die Corona-Krise trifft Großunternehmen, Selbstständige und Beschäftigte finanziell schwer, es müssen Angestellte bezahlt, Mieten gezahlt und Kinder betreut werden. Darauf reagierte die Bundesregierung mit einem Hilfspaket für Großunternehmen, Mittelständische und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, sowie für Krankenhäuser, Familien, Mieterinnen und Mieter.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) stellten bei einer Pressekonferenz das Maßnahmenpaket vor, demnach sollen 156 Milliarden Euro zum Einsatz kommen. Dieser Nachtragshaushalt für dieses Jahr ermöglicht dem Bund neue Kredite. Für die Neuverschuldung wird die Schuldenbremse gem. Artikel 115 Abs. 2 S. 6 Grundgesetz ausgesetzt. Am Mittwoch entscheidet der Bundestag darüber und am Freitag müsste der Bundesrat zustimmen.
50 Milliarden Euro sind davon für Selbstständige sowie Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU). Dabei sind 58 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland in KMU tätig. In den ersten drei Monaten sollen somit 9.000 Euro an Unternehmen mit bis zu fünf Angestellten fließen und 15.000 Euro an Unternehmen mit bis zu zehn Angestellten. Das wären 600 Euro pro Person monatlich. Fraglich ist, ob diese Summe für alle Beschäftigten eine monatliche Grundversorgung sicherstellen kann bzw. ob es für laufenden Betriebskosten ausreichen wird.
Großunternehmen, welche mehr als 2.000 Beschäftigte und 320 Millionen Euro Jahresumsatz machen, sollen über einen Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) finanzielle Unterstützung erhalten. Falls nötig, wird sich auch der Staat an den Unternehmen beteiligen. 600 Milliarden Euro umfasst dieser Fond, somit größer als der Bankenhilfsfonds Soffin 2008/09. Davon sollen 100 Milliarden für ein unbegrenztes Kreditprogramm der KfW-Förderbank benutzt werden, welches seit Montag verfügbar ist.
Mietern und Mieterinnen kann bei Nichtzahlung der Miete im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden. Hiervon sind auch Pachtverträge umfasst. Die Vermögensprüfung von Anträgen auf Hartz-IV-Leistungen und der Prüfung der Wohnungsmiete sollen zudem für sechs Monate pausieren. Kurzarbeiter erhalten von der Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent ihres Gehalts, welches ihnen durch die Arbeitszeitverkürzung verloren geht. Hierbei haben Beschäftigte mit Kindern einen Anspruch auf 67 Prozent. Bei Ausfall der kompletten Arbeit erhalten sie auch 60 Prozent (stud. jur. Meret Haus, Praktikantin bei re|Rechtsanwälte).
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