Bereits letzten Herbst hat der Bundes­ge­richtshof (BGH) eine zuvor heftig umstrittene Frage zur Auslegung des § 19 Abs. 3 Strom­netz­ent­gelt­ver­ordnung (StromNEV) geklärt (Beschl. v. 09.10.2018, EnVR 42/17 und EnVR 43/17). Diese Regelung ordnet an, dass der Netzkunde, der in seiner Anschluss­ebene sämtliche Betriebs­mittel allein nutzt, so gestellt wird, als sei er direkt an die nächst­höhere Netz-oder Umspann­ebene angeschlossen. Er zahlt dann nur das allge­meine Netzentgelt der vorge­la­gerten Netzebenen und die Kosten der von ihm indivi­duell genutzten Betriebsmittel. 

Die vorge­la­gerten Netzbe­treiber waren davon überzeugt, dass diese Sonder­re­gelung nur in Anspruch genommen werden kann, wenn über das singulär genutzte Betriebs­mittel, in dem Verfahren EnVR 42/17 konkret mehrere Hochspan­nungs­lei­tungen zur Verbindung des Vertei­ler­netzes mit dem vorge­la­gerten Netz, auch mittelbar keine weiteren Personen versorgt werden.

Die Bundes­netz­agentur (BNetzA) überzeugte das schon 2016 nicht. Hier hatte sich in Netznut­zerin des Verfahrens 42/17 nämlich 2014 beschwert, nachdem der vorge­la­gerte Netzbe­treiber ihr die Inanspruch­nahme der Sonder­re­gelung verwehrt hatte. Dieser war damit jedoch unzufrieden und wandte sich ans Oberlan­des­ge­richt (OLG) Düsseldorf. Dieses entschied 2017 (VI‑3 Kart 12/16) das die Bundes­netz­agentur § 19 Abs. 3 StromNEV richtig inter­pre­tiert hatte. Dem schloss sich dann auch der BGH an: In Rz. 13 der Entscheidung VR 42/17 betonte er in unmiss­ver­ständ­licher Klarheit, dass es allein darauf ankomme, dass an die betrof­fenen Betriebs­mittel keine weiteren Netznutzer direkt angeschlossen sind. Mittelbare Nutzungen bleiben unberück­sichtigt. Dies begründet der BGH mit Wortlaut und Syste­matik sowie Sinn und Zweck der Norm. Es gilt das trans­ak­ti­ons­un­ab­hängige Punkt­modell. Leitge­danke des BGH ist dabei die Vermeidung von Anreizen zum Bau von Direkt­lei­tungen. Es ist volks­wirt­schaftlich nämlich unerwünscht, dass Netznutzer die letzten Meter zwischen dem vorge­la­gerten Netz und der eigenen Entnah­me­stelle wirtschaftlich optimieren, indem sie sich direkt an die Umspannung hängen.