Bisher ist die Energie­wende vor allem eine Strom­wende. Doch auch im Wärme­sektor muss etwas geschehen. Ansonsten wird die Bundes­re­publik ihre – rechtlich ab 2030 verbind­lichen – Minde­rungs­ziele nicht erreichen. Neben dem derzeit viel disku­tierten Verkehr muss also auch der Gebäu­de­be­stand künftig deutlich weniger Energie verbrauchen.

Doch auch hier zeigt sich die Bundes­re­publik durchaus etwas hüftsteif. Zwar unter­nimmt die Bundes­re­gierung nun einen neuen Versuch, das Regelwerk für die Gebäu­de­heizung zu novel­lieren. In der letzten Legis­la­tur­pe­riode war der Referen­ten­entwurf für das Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) zwar noch vorge­stellt, dann aber wegen erheb­licher Wider­stände der Immobi­li­en­wirt­schaft, unter­stützt durch die CDU, nicht mehr beschlossen worden. Nun soll also ein neuer Entwurf Energie­ein­spa­rungs­gesetz (EnEG), Energie­ein­spar­ver­ordnung (EnEV) und das Erneu­erbare-Energien-Wärme­gesetz (EEWärmeG) zusam­men­führen und gleich­zeitig die Vorgaben der (jüngst novel­liertenRicht­linie 2010/31/EU in deutsches Recht umsetzen. Doch anders als der letzt­jährige Entwurf sollen der Immobi­li­en­branche die damals geplanten Zumutungen wohl weitgehend erspart bleiben.

Art. 9 Abs. 1 der Richt­linie 2010/31/EU sieht vor, dass ab 2019 alle neuen öffent­lichen Gebäude und ab 2021 alle anderen neuen Gebäude Niedrigst­ener­gie­ge­bäude sind. Was darunter zu verstehen ist, überlässt die Richt­linie weitgehend den Mitglied­staaten, im Verhältnis zum Richt­li­ni­en­zweck unzurei­chende Defini­tionen kann sie aber natürlich bin hin zum (mögli­cher­weise teuren) Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren monieren.

Angesichts dessen sind die Pläne der Koalition keine sichere Bank. Nach dem neuen Entwurf liegt der deutsche Niedrigst­ener­gie­standard bei 56 kWh/qm, also beim (von einem Referenzhaus ausge­henden) KfW-Standard 70, was deutlich unter den Vorstel­lungen der EU-Kommission liegt und auch vom ursprünglich disku­tierten KfW-Standard 55 deutlich abweicht. Angesichts der Langzeit­wir­kungen von Gebäuden ist das wenig ambitio­niert. Klima­s­schutz­po­li­tisch ist das bedau­erlich, wenn auch in Zeiten sich verschär­fender Wohnungsnot nicht unver­ständlich: Höhere Effizi­enz­stan­dards verteuern den Bau und tragen so dazu bei, dass gerade im unteren Preis­segment weniger Wohnungen entstehen als gebraucht würden.

Immerhin werden die Erneu­er­baren Energien gestärkt. Zwar soll es nach wie vor keine Ausweitung des EEWärmeG auf Bestands­bauten geben. Aber immerhin sollen Erneu­erbare bei der Berechnung des Primär­ener­gie­faktors eines Gebäudes nun besser gestellt werden. Dies betrifft sowohl den vor Ort – vor allem auf dem Dach – erzeugten Solar­strom, aber auch Biomethan. Bedauert wird aller­dings, dass der Entwurf die unter­schied­liche Emissi­ons­in­ten­sität von Erdgas und Heizöl nicht hinrei­chend berücksichtigt.