Taufrisch hat der Think Tank Agora Energie­wende aus Berlin ein Gutachten vorgelegt, das sich mit der Frage beschäftigt, was künftig wohl aus dem Emissi­ons­handel wird. Autoren sind Dr. Patrick Graichen, Philipp Litz, Dr. Felix Chr. Matthes und Hauke Herrmann, die beiden Letzt­ge­nannten gehören dem Öko-Institut an.

Das knapp 30 Seiten umfas­sende Kurzgut­achten stellt kurz dar, dass der Emissi­ons­handel bisher hinter seinen Erwar­tungen zurück­ge­blieben sei. Sein Beitrag zu einer Reduzierung der Emissionen der teilneh­menden Anlagen sei bisher extrem begrenzt gewesen. Ausgehend hiervon stellt das Gutachten zunächst dar, welche Verän­de­rungen der europäische Richt­li­ni­en­geber (und damit auch der deutsche Gesetz­geber) für die Zeit ab 2021 eigentlich vorge­sehen hat. Der Leser dieses Blogs weiß natürlich längst Bescheid.

Wie praktisch jeder (wir auch!) begrüßt die Agora die Änderungen aus dem laufenden Jahr. Zur Illus­tration der Neure­ge­lungen, von denen sich die Agora viel verspricht, greift sie zu feuchten Vergleichen: Früher hätte der Emissi­ons­handel einen „Wasser­bett­effekt“ aufge­wiesen: Wenn irgendwo die Emissionen sanken, dann gingen sie woanders hoch, weil die Gesamt­menge feststand, so dass bei emissi­ons­min­dernden Maßnahmen nicht weniger emittiert wurde; es emittierte nur jemand anders. Wie wir auch, meint auch die Agora, dass das künftig nicht mehr so sein wird. Das Gutachten greift zum Bild eines Überlauf­ventils: Wenn irgendwo weniger emittiert wird, wird die Gesamt­menge ein bisschen reduziert. Sprich: Über die Markt­sta­bi­li­täts­re­serve und die Löschungs­option bei Still­legung von Kohle­kraft­werken werden Zerti­fikate erst einge­lagert und ab 2023 auch gelöscht. Es emittiert also nicht ein anderer, sondern niemand: Die Gesamt­menge der Zerti­fikate sinkt künftig absolut. Die Klima­schutz­in­stru­mente wie EEG oder Effizi­enz­maß­nahmen würden sich künftig nicht mehr behindern, sondern ein sinnvolles Gesamt­ta­bleau ergeben.

Um die Effekte des so ertüch­tigten Emissi­ons­handels zu bewerten, bildet die Agora zwei Szenarien: In Szenario 1 sinken die Emissionen jährlich um 1%, so dass ab 2024 eine echte Emissi­ons­be­grenzung durch die Gesamt­menge verfüg­barer Zerti­fikate eintreten würde. In Szenario 2 würden die Emissionen um 2% pro Jahr sinken. Dann aller­dings würde keine Emissi­ons­be­grenzung eintreten, weil die Emissionen dann schneller sinken als die Zerti­fi­kat­menge. In Szenario 1 würden die Überschüsse abgebaut und ab 2030 gäbe es echte – hohe – Knapp­heits­preise. In Szenario 2 nicht, auch wenn auch in diesem Szenario in Größen­ord­nungen gelöscht würde.

In Hinblick auf die Preise erwartet die Agora moderate Steige­rungen. Mit Blick auf die Future­preise (also die Preise für Liefe­rungen in der Zukunft) und die den Umstand, dass die höheren Preise wegen Umstel­lungen in der Einsatz­rei­hen­folge von Kraft­werken heute eher die Überschüsse erhöhen, erwarten die Gutachter offenbar Preise eher bei 15 EUR als bei 25 EUR. Das liegt unter den Preisen, bei denen Betreiber von einem Brenn­stoff auf einen anderen umrüsten würden, um Geld zu sparen.

So weit würde wohl jeder die Analyse der Agora teilen. Doch dabei belässt das Institut es nicht. Ab S. 27 des Gutachtens werden weiter­ge­hende Forde­rungen erhoben. Der Emissi­ons­handel soll – so die Gutachter – noch einmal vor Ablauf der nächsten Handel­s­pe­riode refor­miert werden. So wünscht sich der Think Tank eine Absenkung der Schwelle, oberhalb derer Überschüsse innerhalb der Marksta­bi­li­täts­re­serve gelöscht werden. Und eine Erhöhung der Schwelle, oberhalb derer Zerti­fikate dem Markt wieder zur Verfügung gestellt werden, um die Kurse zu vergleich­mä­ßigen. Auch bekennt sich die Agora zur Forderung nach einem zusätz­lichen CO2-Mindest­preis. Überdies wünscht sich die Agora schon vor Beginn der nächsten Handel­s­pe­riode 2020 eine weitere Reduzierung der verfüg­baren Gesamt­menge an Berech­ti­gungen mit der zwangs­läu­figen Folge höherer Preise. Dass das rechtlich auch innerhalb der Handel­s­pe­riode möglich ist, hat zuletzt ja das Urteil des EuGH zur Markt­sta­bi­li­täts­re­serve ab 2019 ergeben.

Ob es jedoch klug ist, die Rahmen­pa­ra­meter für Unter­nehmen beständig zu verändern und langfristige Strategien so fast unmöglich zu machen, sei einmal dahin­ge­stellt. Wir meinen ja: Unter­nehmen müssen wissen, was sie in den nächsten Jahren erwartet, wenn sie inves­tieren sollen.