Schon wieder das beA
Wetten Sie eigentlich gern? Wir würden mit Ihnen wetten. Wir wetten mit Ihnen um Schokolade, dass am 3. September das besondere elektronische Anwaltspostfach beA nicht am Start ist. Wenn Sie dagegen meinen, die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zieht das jetzt durch, dann schreiben Sie uns einfach eine E‑Mail mit Ihrem Namen, erklären sich einverstanden, dass wir diesen Akt der Tollkühnheit auf dieser Seite publizieren, und dann warten wir es ab. Wir können uns nämlich irgendwie nicht vorstellen, dass die BRAK tatsächlich am 3. September ein System verbindlich startet, das es theoretisch ermöglicht, dass ein krimineller Innentäter sämtliche versandte Nachrichten liest. Immerhin sind Anwälte eine Gruppe, durch deren Hände eine Vielzahl heikler, sehr, sehr vertraulicher Informationen geht. Die stehen dann auch in unseren Dokumenten. Wir sind unseren Mandanten gegenüber zum Schweigen verpflichtet. Das ist Teil des Kerns anwaltlicher Tätigkeit: Dass jeder sicher sein kann, dass seine Geheimnisse, wie peinlich oder strafbar sie auch immer sein mögen, bei seinem Anwalt sicher sind.
Sollte dieses Vertrauen wirklich darunter leiden, dass die Kommunikation zwischen EGVP und beA unbedingt aufrechterhalten werden, aber gleichzeitig das beA so schnell wie möglich an den Start gehen soll? Wäre es nicht vertretbar, sich von einem zunehmend auch in der Öffentlichkeit mit Misstrauen betrachtetem System zu verabschieden?
Wir jedenfalls warten diesmal so lange wie möglich ab, bis wir den neuen beA-Client installieren. Und wenn wir am 2. September schimpfend und schwitzend an unserer EDV herumschrauben (lassen). Wir können uns aber gut vorstellen, dass bis dahin entweder der BGH die Sache stoppt, der in seiner Entscheidung vom 28.06.2018 (AnwZ (Brfg) 5/18) ausdrücklich anspricht, dass seine Entscheidung zugunsten der Nutzungspflicht eines elektronischen Postfachs sich nicht mit diesem Postfach in seiner konkreten technischen Gestalt beschäftige, mit anderen Worten: Dass seine Entscheidung, die Nutzungspflicht sei schon in Ordnung, nicht bedeutet, dass auch das beA in Ordnung ist. Oder das System schlicht nicht so funktioniert, wie die BRAK es sich vorstellt. Es bleibt also spannend.