Bea erneut am Start

Nachdem das besondere elektro­nische Anwalts­postfach (beA) wegen Sicher­heits­mängeln am 22.12.2017 unerwartet vom Netz genommen wurde, steht die Anwalt­schaft – bzw. ihre Büros – wieder ziemlich einträchtig am Faxgerät. Aber nun kommt erneut Bewegung in die Sache: Seit dem 04.07.2018 steht die beA-Software wieder zum Download.

Ab dem 03.09.2018 – also praktisch unmit­telbar nach der Sommer­pause – soll die gesetzlich angeordnete passive Nutzungs­pflicht dann auch wieder greifen. Das bedeutet: Wer sein Postfach nicht kontrol­liert und eine Zusendung übersieht, steht dumm da und haftet voll. Zwar wird derzeit noch disku­tiert, ob es nicht eine Probe­phase geben soll, aber derzeit rechnen die meisten Anwälte damit, dass das beA im September nun ernsthaft an den Start geht.

Aber sind die größten Sicher­heits­mängel dann wirklich alle behoben, nachdem das Gutachten der Secunet GmbH nun vorliegt? Weitere Mängel sollen im laufenden Betrieb behoben werden, die Bundes­rechts­an­walts­kammer (BRAK) spricht vom ersten Quartal 2019. Das lässt Fragen offen, schließlich fahren wir alle nicht gern mit einem defekten Wagen. Überdies ist ein grund­le­gender Konstruk­ti­ons­fehler nach wie vor in der Welt: Eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüs­selung gibt es nicht. Da stellt sich doch die Frage, ob der Ausgang des Klage­ver­fahrens nicht abgewartet werden sollte, das sich mit Unter­stützung der Gesell­schaft für Freiheits­rechte e. V. für ein wirklich sicheres beA einsetzt. Ansonsten läuft die BRAK Gefahr, dass auch der zweite Versuch daneben geht, denn es ist gut möglich, dass am Ende gerichtlich festge­stellt wird, dass ein ganz neues System aufge­setzt  werden müsste. Das wäre dann der dritte Versuch. Aber aller guten Dinge sind bekanntlich drei.