Unzurei­chend unbundlet?

Kurz vor der Sommer­pause beschreitet die Europäische Kommission den Weg zum Europäi­schen Gerichtshof (EuGH): Die Bundes­re­publik Deutschland hätte das 3. Energie­paket von 2009 nicht richtig umgesetzt, werfen die Brüsseler Beamten den Deutschen vor. Konkret würde es an zwei Punkten haken: Erstens wäre die Bundes­netz­agentur (BNetzA) nicht unabhängig von der Politik. Zweitens hätte Deutschland unzurei­chend entflochten, also Netz und Vertrieb für Strom und Gas nicht richtig vonein­ander getrennt. Damit würde die deutsche Rechtslage hinter den Vorgaben der  Elektri­zi­täts­richt­linie (Richt­linie 2009/72/EG) und der Erdgas­richt­linie (Richt­linie 2009/73/EG) zurück­bleiben.

Der Konflikt schwelt bereits seit 2015. Zwischen­zeitlich hat die Bundes­re­publik sogar 2017 schon nachgelegt. Tatsächlich ist der Gang zu Gericht der letzte Schritt in einer Eskala­ti­ons­kaskade, wenn ein Mitglied­staat europäi­sches Recht einfach nicht beachtet oder – wie hier – meint, dass die Kommission etwas von ihm verlangt, was vom Gemein­schafts­recht schlicht nicht abgedeckt sei. Verliert Deutschland, muss nachge­bessert werden und es werden unter Umständen sehr hohe Strafen fällig.

Doch was ist dran an den Vorwürfen der Kommission? An der BNetzA bemängelt die Kommission, sie sei nicht unabhängig genug. Sie unter­stehe nämlich der Regierung, konkret dem Bundes­wirt­schafts­mi­nis­terium, und dieses habe ausge­sprochen detail­lierte Vorgaben in Form von Verord­nungen erlassen. Das ist – Freunde der Netzent­gelt­re­gu­lierung wissen das – unbestreitbar wahr. Aber weist das wirklich auf die Gefahr einer proble­ma­ti­schen politi­schen Einfluss­nahme hin? Oder entspricht die Aufhängung der BNetzA als Bundes­ober­be­hörde unter das Minis­terium und die Bindung an Verord­nungen, die die Exekutive gestützt auf Gesetze erlässt, schlicht dem tradierten deutschen Verwal­tungs­aufbau? Irgendwer muss doch die Rechts- und Fachauf­sicht ausüben und Verord­nungen erlassen. Mögli­cher­weise, dies wird der EuGH prüfen, hat die Kommission hier die ja nicht unerfolg­reiche deutsche Verwal­tungs­tra­dition schlicht verkannt.

In Hinblick auf das Unbundling ist die Lage noch etwas schwie­riger. Die KOM meint, dass Netz und Vertrieb vor allem in Hinblick auf perso­nelle Wechsel nicht klar genug geschieden seien. Die europäi­schen Regelungen würden in Deutschland so nicht ernst genommen, so dass faktisch Netz und Vertrieb doch nicht agieren würden wie zwei unter­schied­liche Unternehmen.

Unter uns: Oft geht das an der Wirklichkeit nicht so ganz vorbei. Doch abseits der reinen Lehre: Ist es nicht auch oft sinnvoll, dass die eine Hand aus täglicher Praxis weiß, was die andere tut? Ist es in den überschau­baren Struk­turen in den Regionen eigentlich überhaupt realis­tisch, es wäre anders? Vielleicht sollte man den Blick von den äußeren Formen der Entflechtung weg und hin zur Frage von Effizi­enzen richten. Und hier ist Deutschland gut in Schuss. Der Liefe­ran­ten­wechsel funktio­niert meist reibungslos. Die Regulierung der Netzent­gelte ist engma­schig. Und um den einzelnen Kunden konkur­riert eine Vielzahl von Energie­ver­sorgern. Dass trotzdem viele Kunden noch nie gewechselt haben, ist vielleicht am Ende auch einfach ein Zeichen dafür, dass sie so unzufrieden nicht sind.