Die neue Emissionshandelsrichtlinie ist da
Am 15.07.2015 hat die Europäische Kommission den ersten Entwurf vorgelegt. Am 27.02.2018 wurde sie nun verabschiedet: Die neue Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) ist da. Sie soll für die Jahre 2021 bis 2030 den rechtlichen Rahmen für die rund 12.000 emissionshandelspflichtige Anlagen in der EU setzen, die gemeinsam für rund 45% der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind.
Die Novelle soll vor allem eins leisten: Der Preis pro Emissionsberechtigung soll dauerhaft deutlich über die rund 8 EUR steigen, bei denen der Kurs in den letzten Jahren lange blieb. Denn der Emissionshandel fährt nur dann zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen, wenn es zumindest für einige Unternehmen günstiger ist, Emissionen zu reduzieren als Zertifikate zu kaufen. Dies sahen die Organe der EU in den letzten Jahren nicht mehr als gegeben an.
Aus diesem Grunde soll die Gesamtmenge an Zertifikaten drastisch sinken. Die novellierte Richtlinie geht dies auf zwei verschiedenen Wegen an:
Zum einen sollen Zertifikate in die Marktstabilitätsreserve (MSR), eine Art Regierungsdepot, wandern. Dies betrifft neben rund 900 Mio. Zertifikaten, die schon im Rahmen des sog. Backloading dem Markt entnommen wurden, auch übriggebliebene Zertifikate der aktuellen Handelsperiode. Zudem sollen ab 2019 erst 24%, später dann 12%, der Zertifikate, die an sich versteigert werden sollen, direkt in die MSR eingelegt werden. Steigt der Kurs gefährlich an, werden Zertifikate aus der MSR ausgespeist. Bleibt der Überschuss hoch, wird künftig auch gelöscht.
Zum anderen soll es – dies ist im Instrument Emissionshandel so angelegt – Jahr für Jahr weniger Zertifikate geben. Dabei soll künftig noch schneller reduziert werden: Statt 1,74% soll es künftig pro Jahr 2,2% weniger Zertifikate geben. Dies bedeutet eine Reduzierung von stattlichen 556 Mio. t CO2.
Immerhin soll es auch künftig eine kostenlose Zuteilung geben. Nur rund 57% der Berechtigungen werden zugunsten des Fiskus versteigert. Auch in Zukunft erhalten Stromerzeuger allerdings regelmäßig keine Zertifikate mehr kostenlos. Und auch Industrieunternehmen müssen mit einer drastisch verringerten Zuteilung rechnen, da schon allein die auf best verfügbaren Techniken beruhenden Benchmarks pauschal um 0,5% bis 1,5% sinken. Unternehmen aus Branchen, die als abwanderungsbedroht gelten, bekommen die auf diesen Benchmarks beruhenden Zertifikate zwar ohne weitere Kürzung. Aber die Liste derjenigen, auf die dies zutrifft, soll gegenüber dem Status Quo drastisch gekürzt werden. Immerhin: Diese Unternehmen dürfen auch künftig mit einer Stromkostenkompensation rechnen, die im internationalen Wettbewerb die emissionshandelsbedingt steigenden Strompreise ausgleichen soll.
Hart trifft der Emissionshandel die nicht abwanderungsbedrohten Branchen. Diese starten 2021 bei 30% der auf Basis der – ja ohnehin bereits reduzierten – Benchmarks. Ab 2026 soll es ein Phase Out geben, das nur – Erleichterung macht sich gerade im Stadtwerkssektor breit – die Fernwärme nicht betreffen soll. Unternehmen, die damit rechnen müssen, dass ihre Branche es am Ende nicht in die begehrte CL-Liste schaffen wird, müssen um so mehr Augenmerk auf ihre Handelsaktivitäten legen. Immerhin eine sehr sinnvolle Regelung wird aber künftig hoffentlich viel Ärger vermeiden: Die Zuteilung kann künftig auch bei Auslastungserhöhungen nach oben von mehr als 15% angepasst werden, insbesondere bei Kapazitätserweiterungen und Neuanlagen, die ja quasi nie direkt bei 100% Auslastung anfahren, sondern über einen längeren Zeitraum in ihre Kapazität gleichsam „hineinwachsen“, was in der Vergangenheit oft in Zuteilungen mündete, die dem tatsächlichen Fahrverhalten der Anlage nicht entsprach.
Und wann geht es jetzt los? Die neue EHRL tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Sodann müssen diverse Durchführungsrechtsakte ergehen, vor allem die konkreten Zuteilungsregeln mit Formeln und Benchmarks, und die CL-Liste der abwanderungsbedrohten Branchen. Sodann wird die Bundesrepublik Deutschland die Regelungen umsetzen. Und dann geht es hoffentlich los.
(Wer es ganz genau wissen will: Ich schreibe gerade einen Fachaufsatz für die Natur und Recht (NuR). Dort dann die vierte Handelsperiode in der ganz ausführlichen Version für den Profi. Wer eine Mitteilung haben möchte, wann der Aufsatz vorliegt, kann mir gern mailen. Und wer nur Bahnhof versteht, selbstverständlich auch.).