Mau statt Wow im Verkehr: Der Koali­ti­ons­vertrag auf dem Prüfstand (2)

Der Verkehrs­sektor steht, das ist inzwi­schen schon fast eine Plattitüde, vor einer Zeiten­wende. Nicht nur Diesel­fahr­zeuge, der Verbren­nungs­motor generell müsste möglichst schnell durch klima­freund­liche und schad­stoffarme Techno­logien ausge­tauscht werden, um den recht­lichen Verpflich­tungen der Bundes­re­publik wirksam nachzu­kommen. Was hat die Bundes­re­gierung also vor? Zuerst einmal will sie … richtig: Einen Arbeits­kreis gründen. Dieser soll bis Anfang 2019 eine Strategie „Zukunft der bezahl­baren und nachhal­tigen Mobilität“ entwerfen. 

Eine solche Strategie ist im Koali­ti­ons­vertrag selbst leider nicht angelegt. Elektro­autos sollen gefördert werden, indem eine Sonder­ab­schreibung von 50% im ersten Jahr gelten soll. Das ist aber nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Wer hat schon Anspruch auf einen Dienst­wagen in der für E‑Autos überhaupt inter­es­santen Größen­klasse? Um das E‑Auto wirklich voran­zu­bringen, bräuchte man verbind­liche Vorgaben, etwa Quoten. Diese will die nächste Bundes­re­gierung aber ganz offen­sichtlich nicht. Hier favori­siert man „techno­lo­gie­offene“ Lösungen und hat sich auch vom Verbren­nungs­motor ausdrücklich noch nicht verab­schiedet. Ob das so mit den Einspar­zielen des Verkehrs­sektors in Hinblick auf CO2 etwas wird, steht in ziemlich fernen Sternen.

Auch bezogen auf Stick­oxide wirkt der Entwurf mutlos. Die GroKo will Fahrverbote vermeiden. Das ist lobenswert, schließlich will niemand verzwei­felte Pendler, die nicht mehr wissen, wie sie zur Arbeit kommen. Die geltenden Luftqua­li­täts­normen müssten also einge­halten werden. Doch wie dies geschehen soll, bleibt einiger­maßen unklar. Man wünscht sich, so der Entwurf, ein gemein­sames Vorgehen zur Sanierung des Bestandes. Aber ist dies wirklich realis­tisch? Oder drückt sich hier die nächste Bundes­re­gierung und schiebt den schwarzen Peter den Gerichten zu? Diesen traut die Bundes­re­gierung offenbar nicht über den Weg. Statt die vielen Prozesse gegen wichtige Infra­struk­tur­pro­jekte als Ausweis der oft unzurei­chenden Planung im Vorfeld und der bisweilen allzu schlep­penden Umsetzung von Gemein­schafts­recht zu betrachten, will die nächste Bundes­re­gierung die aufgrund europäi­scher Regelungen in den letzten Jahren immer exten­sivere Verbands­klage wieder einschränken und zudem bei einigen Infra­struk­tur­pro­jekte den Rechtsweg verkürzen. Nun dauern Prozesse wirklich oft allzu lange. Doch ist dies der richtige Weg, oder sollte Vater Staat die Gerichte nicht besser mit Richtern ausstatten, um schnellere Urteile zu ermöglichen?

Nur eine Maßnahme überzeugt: Es soll mehr Geld für den ÖPNV ausge­geben werden. Geplant ist eine Verdrei­fa­chung. Dies ist ein guter und wichtiger Schritt.

2018-02-07T17:25:22+01:007. Februar 2018|Allgemein, Verkehr|

Kein Haupt­gewinn für Strom: Der Koali­ti­ons­vertrag auf dem Prüfstand (1)

Wenn ich nicht mehr weiterweiß, dann gründe ich … eine Kommission. Diese schon im letzt­jäh­rigen Klima­schutzplan erwähnte Kommission soll nach dem Willen der künftigen Koali­tionäre nun ab Ende 2018 auch noch gründlich über den Kohle­aus­stieg nachdenken und einen Zeitplan und konkrete Maßnahmen vorschlagen. Nun ist Gründ­lichkeit nicht zu verachten. Doch haben nicht bereits genug Experten die Machbarkeit des Kohle­aus­stiegs bewertet? Die Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt wirkt unent­schlossen und mutlos und schafft keine Sicherheit für die Akteure. Zudem hat sich die GroKo doch bereits vom 20202-Ziel verab­schiedet. Je später konkrete Maßnahmen in die eine oder in die andere Richtung folgen, um so schwie­riger wird es, zumindest das 2030-Ziel zu halten.

Immerhin eine konkrete Maßnahme springt ins Auge. Die GroKo will von heute 38% auf 65% Erneu­erbare am Strommix und plant Zusatz­aus­schrei­bungen für Sonne und Wind 2019 und 2020 von je 4.000 MW. Die unselige Deckelung des Ausbaus soll der Vergan­genheit angehören. Doch bringt diese Erhöhung natürlich nur wirklich etwas, wenn gleich­zeitig der Gesamt­ener­gie­ver­brauch sinkt und auch die anderen Sektoren ihren Teil beitragen. Doch die viel gerühmte Industrie 2.0 ist keineswegs weniger energie­in­tensiv als die alte. Wenn nur ein geringer Teil der Visionen rund um die Block­chain Wirklichkeit werden, dürfte der Strom­ver­brauch eher steigen. Und was ist eigentlich mit der Sektor­kopplung, die faktisch doch in erster Linie mehr Strom­ver­brauch bedeutet? Hier enthält der Koali­ti­ons­vertrag immerhin ein Bekenntnis zur Sektor­kopplung und den Plan, Speicher­tech­no­logien durch Forschung zu stärken.

Ebenso inter­essant wie das, was im Entwurf steht, ist das, was es nicht in den Entwurf geschafft hat: So soll es offenbar bei der heutigen Syste­matik des Umlage- und Abgabe­systems bleiben. Doch ist das wirklich sinnvoll? Über dem Versuch, auch nur seine Strom­rechnung zu verstehen, ist schon mancher Verbraucher halb wahnsinnig geworden. Und auch Experten zittern bisweilen, ob sie die jeweils letzte Umdrehung des beispiellos kompli­zierten Systems wirklich durch­drungen haben. Hier wäre eine Reform sinnvoll, wenn nicht überfällig. Statt dessen enthält der Entwurf nur das klare Bekenntnis der Koali­tionäre zu den Privi­legien der Industrie, die viele energie­be­zogene Umlagen und Abgaben nur in sehr reduzierter Form zahlt. Das ist angesichts des sehr unter­schied­lichen Niveaus dieser Ausgaben allein in Europa letztlich wirtschafts­po­li­tisch sinnvoll und auch ökolo­gisch eher positiv zu bewerten. Aber wäre ein großer Wurf hier nicht möglich gewesen? Wenn schon der Kohle­aus­stieg in eine Kommission verlagert worden ist: Was sprach dagegen, auch für Strom insgesamt eine grund­le­gende Reform der Struk­turen inklusive aller Förder­systeme zu schaffen, die auch nicht, wie aktuell, alle paar Monate mit den Vorstel­lungen von Europäi­schem Gerichtshof und Kommission kollidiert.

(Fortsetzung folgt zum Thema Verkehr)

P.S.: Das gesamte Dokument finden Sie hier beim Tagesspiegel.

2018-02-07T14:54:23+01:007. Februar 2018|Allgemein, Strom|