Wasserrecht: Klimaschutz auf Moorgrünland

Ein letztes Jahr abgeschlossenes Forschungsprojekt zu Klimawandel und Grünlandnutzung (SWAMPS) zeigt, dass sich Moorschutz mit einträglicher Landwirtschaft nicht ausschließen muss. Das inzwischen bekannte Problem ist, dass landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden oft zu Treibhausgasemissionen führt. Denn der im Torfboden enthaltene fossile Kohlenstoff zersetzt sich, sobald der Wasserstand durch Entwässerung sinkt. Dadurch wird Kohlendioxid frei.

In dem Projekt wurde zur Entwicklung von Problemlösungen untersucht, ob es möglich ist, das Grünland auch bei höheren Wasserständen zu nutzen, um die Ausgasung von CO2 zu verringern oder gar zu verhindern. Aus dem Ergebnisbericht des Projekts geht hervor, dass diese Verringerung gar nicht so klar bestätigt werden konnte, vielleicht auch weil die Untersuchung in den letzten Jahren mit besonders trockenen Sommern durchgeführt wurde. Überraschend war jedoch ein weiteres Ergebnis: Die Hebung des Wasserstandes führte nicht, wie vermutet zu Produktivitätsverlusten, sondern im Gegenteil zu einer besseren Ernte. Dadurch war zumindest die Klimabilanz pro produzierter Einheit deutlich besser.

Das Forschungsergebnis stellt einmal mehr die herkömmliche Art des Wassermanagements der Wasser- und Bodenverbände, bzw. Unterhaltungsverbände in Frage: Denn deren Schwerpunkt liegt weiterhin bei der Entwässerung von landwirtschaftlichen Böden. Das wird auch vom Wasserhaushaltsrecht begünstigt. Denn wasserbauliche Maßnahmen zur Wiedervernässung sind nach § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) genehmigungspflichtig oder können sogar ein Planfeststellungsverfahren nach sich ziehen. Anders die
Gewässerunterhaltung, für die nach § 46 Abs. 1 Nr. 2 WHG keine Genehmigung erforderlich ist. Zwar sollen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 WHG Beeinträchtigungen von Feuchtgebieten und Landökosystemen durch die Wasserwirtschaft vermieden, bzw. ausgeglichen werden, jedoch ist eine ökologische Verbesserung, anders als bei den Gewässern selbst, nicht gefordert.

Insofern bleibt noch einiges an rechtlichem Reformbedarf, um tatsächlich Moor- und Klimaschutz in landwirtschaftlich genutzten Flächen umzusetzen. Dabei wäre dies – wie die oben genannten Projektergebnisse zeigen – auch für die Landwirtschaft mitunter von Vorteil (Olaf Dilling).

2022-01-25T12:05:28+01:0025. Januar 2022|Naturschutz, Umwelt, Wasser|

Streit um das Heidewasser

Die Lüneburger Heide ist ja fast ein nationaler Mythos unberührter Natur. Dabei können einem Historiker erklären, dass sie eigentlich das Resultat vorindustrieller Umweltsünden ist. Umstritten ist bloß, ob die vorher dort wachsenden Wälder schon in der Jungsteinzeit durch Überweidung oder erst im Mittelalter durch den Holzbedarf der Lüneburger Saline zerstört wurden. Auch heute noch birgt die Heide einen Schatz, allerdings eher unterirdisch als große Grundwasservorkommen. Viele Flüsse des regenreichen Nordwestens werden davon gespeist. Sowohl Niedersachsen als auch die nahe gelegene Metropole Hamburg haben Interesse an der Nutzung des Wassers.

Allerdings hat die Hamburger Wasserversorgung unlängst einen Dämpfer erhalten: Der niedersächsische Landkreis Harburg hat ihrem Antrag auf Bewilligung der Förderung von jährlich durchschnittlich 18,4 Millionen Kubikmeter Wasser nicht entsprochen. Stattdessen wurden nur 16,1 Millionen Kubikmeter Wasser genehmigt und dies auch nicht in Form einer Bewilligung, sondern als gehobene Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Während die Bewilligung ein grundsätzlich unwiderrufliches Recht auf Nutzung gewährt, beinhaltet die Erlaubnis nur eine Befugnis. Und eine Befugnis kann widerrufen werden.

Nun hat Hamburg einen steigenden Wasserbedarf und hohe, an die Standorte in der Nordheide gebundene Investitionskosten für die Förderung und Aufbereitung. Daher ist die reduzierte Menge und die Unsicherheit der Erlaubnis für Hamburg ein Problem. Hamburg Wasser hat daher Klage vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg erhoben. Das Verfahren könnte spannend und kompliziert werden. Schon die Begründung des Bescheids ist mit Anlagen mehr als 250 Seiten lang. Besonderes Augenmerk wird darin auf die Umweltverträglichkeitsprüfung und auf den Schutz des Wasserkörpers nach den Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie gerichtet. Denn die biologische Qualität der Gewässer hängt ja durchaus auch von der Menge an Wasser ab, das die Heideflüsse speist. Die langjährig wohl sinkenden Niederschläge und die erhöhten Standards für Naturschutz machen es insofern schwieriger, den erhöhten Trinkwasserbedarf zu decken.

2019-05-08T10:56:29+02:008. Mai 2019|Naturschutz, Verwaltungsrecht, Wasser|