Über Freiheiten und Kosten­fallen in Wohnblocks und auf Autobahnen

Ein beliebter Gemein­platz liberal-konser­va­tiver Politik ist bekanntlich die Entge­gen­setzung von Freiheit und Verbots­po­litik. Nur wenige Tage nachdem die Regierung Merz verkündet hatte, mit dem Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) das wohl symbol­träch­tigste Geset­zes­projekt der Ampel im Sinne der „Freiheit im Heizungs­keller“ rückgängig zu machen, stürzt dieser konstru­ierte Gegensatz wie ein Kartenhaus zusammen. Der kriegs­be­dingte Anstieg der Öl- und Gaspreise zeigt, wie verwundbar und abhängig die Fossil­wirt­schaft in Deutschland bleibt. Dies nicht erst, wenn die Preise für CO2 aufgrund des Emissi­ons­han­dels­systems (ETS) planmäßig steigen werden.

Nun könnte man sagen, dass Freiheit eigentlich trotzdem immer besser ist als alle Verbote. Denn, dass die Preise für fossile Brenn­stoffe volatil sind, ist auch ein Gemein­platz und auch, dass durch den Emissi­ons­handel zusätzlich Preis­druck erzeugt werden soll, um die Klima­ziele zu erreichen. Eigen­tümer wissen also, was auf sie zukommt. Sie könnten also selbst entscheiden. Aller­dings ist die Freiheit, wie ein Wiener Sänger namens Georg Danzer wusste, „ein wunder­sames Tier“. Sein ebenfalls Wiener Namens­vetter Kreisler ergänzte, dass zwischen „Meiner Freiheit, Deiner Freiheit“ zu unter­scheiden sei.

So könnte man ruhig allen Eigen­tümern von Heizungs­kellern zugestehen, Fehler zu machen und in eine offen­sicht­liche Kosten­falle laufen. Schlaue Inves­toren von Wohnblocks wissen aller­dings, dass sie die Mietpreis­bremse (§§ 556d ff, 558 BGB) auf intel­li­gente Weise umgehen können. Sie sparen einfach bei den nur nach § 559 BGB begrenzt umlage­fä­higen Inves­ti­ti­ons­kosten und legen lieber die hohen laufenden Kosten von ineffi­zi­enten Öl- und Gashei­zungs­an­lagen auf die Mieter um. Wegen § 5 CO2-Kosten­auf­tei­lungs­gesetz geht das bezüglich der ETS-Kosten zwar nur begrenzt, das hohe Risiko für die hohe Volati­lität und Energie­ab­hän­gigkeit von Dritt­staaten bleibt jedoch bei den Mietern hängen. Das Problem ist also offen­sichtlich: Wer die Freiheit hat, sich nach Belieben eine Heizung auszu­suchen und wer am Ende die Rechnung dafür bezahlt und in eine Kosten­falle läuft, sind unter­schied­liche Menschen.

Georg Kreisler ist 2011 gestorben. Es ist angesichts seines Humors wohl angemessen makaber zu sagen, dass ihm dadurch einiges erspart geblieben ist. Jeden­falls hat er aber recht behalten, wenn er singt „Meine Freiheit, Deine Freiheit“. Angesichts dessen ist die Vorstellung der CDU und der SPD, durch die „Abschaffung“ des GEG den sozialen Frieden herzu­stellen und die „Spaltung der Gesell­schaft“ durch die Ampel zu überwinden, eine komplette Illusion. Die selbe Politik, die Eigen­tümern und Inves­toren Freiheiten ermög­licht, zwingt Mieter in die Kosten­falle. Sozial­de­mo­kra­tische Politik sieht anders aus. Die Quittung der Wähler ist verdient. Bei den Landtags­wahlen krebst die ehemals große alte Tante SPD nun bei knapp über 5% herum. Das ist ebenso schade, wie wohlverdient.

Wohnblocks an der A100 in Berlin in der Dämmerung

Wohnblocks an der A100 in Berlin bei Sonnen­un­tergang (Foto: Pixabay – Lars Hinrichsen).

Das Mindeste, was man von einer sozial- und christ­de­mo­kra­ti­schen, also zugleich an Innovation und Reform­fä­higkeit orien­tierten Regie­rungs­po­litik erwarten könnte wäre, nun wenigstens auch den § 559 BGB zu refor­mieren. Denn dadurch könnte die Regierung die volle Umlage­fä­higkeit von Inves­ti­ti­ons­kosten für Heizungs­systeme ermög­lichen. Das klingt erst man schlecht für die Mieter, sollte aber daran gekoppelt sein, dass die Inves­ti­tionen nach heutigem Wissen auf Dauer laufende Kosten einsparen. Dies wäre dann „Techno­lo­gie­of­fenheit“ und Zukunfts­fä­higkeit in einem fundierten Sinn. Es wäre doch schön, wenn die Regierung endlich liefert und zwar nicht bloß ideolo­gi­schen Kultur­kampf, der an die sinnlosen Graben­kriege des 20. Jahrhun­derts erinnert.

Dass die Freiheit der einen zur Bürde der anderen werden kann, zeigt sich aufgrund der aktuellen Ölpreis­krise auch auf dem flachsten und linearsten Symbol der Freiheit, das die mensch­liche Zivili­sation wohl jemals in ein Land betoniert hat, auf den Autobahnen. Wenn jemand mit dem E‑Auto unterwegs ist und bei 130 km/h Akku sparen oder mit dem Verbrenner wegen der teuren Sprit­preise verbrauchsarm fahren will, dann geht das aktuell oft nicht. Denn es reicht, dass alle paar Minuten von hinten jemand auffährt, der keine Geldsorgen hat und mit 210 km/h Testo­steron abbauen will. 

Dann muss eine Mehrheit der vernünftig Fahrenden sich rechts zwischen die LKWs zwängen, kurzzeitig abbremsen, ebenso kurzzeitig beschleu­nigen, überholen, wieder rechts einordnen usw. Hier würde ein Verbot, nämlich das Tempo­limit auf 130 km/h der überwie­genden Zahl der Autobahn­nutzer ihre Freiheiten lassen. Im Gegenteil würde es eher noch verhindern, von wenigen Rasern ständig genötigt zu werden. 

Übrigens ist bereits jetzt das durch­gängige Fahren auf dem mittleren Fahrstreifen entgegen einer zwar unter Kraft­fahrern offenbar herrschenden, aber schlecht gesetzlich abgesi­cherten Meinung gemäß § 7 Abs. 3c Satz 1 StVO vollkommen legal, um unnötige verbrauchs­in­tensive Überhol­vor­gänge von LKWs zu vermeiden. Es wäre daran zu denken mit oder ohne ergän­zendes Tempo­limit hier eine abgestufte Richt­ge­schwin­digkeit von 100 oder 110 km/h in die Autobahn-Richt­ge­schwin­dig­keits-VO aufzu­nehmen. Die Reich­weite von E‑Autos würde es dem Verord­nungs­geber danken.

Kurz gesagt: Das Verhältnis von Verboten und Freiheiten ist doch etwas komplexer als die Rhetorik der aktuellen Bundes­re­gierung abbildet. In manchen Fällen könnten einfache Rechts­än­de­rungen wie eine Reform von Mietpreis­bremse und Umlagen­fi­nan­zierung von Inves­ti­tionen helfen, Freiheit und Verant­wortung kongru­enter auszu­ge­stalten. In anderen Fällen sind gerade Verbote ein Mittel, in klassisch liberaler Weise die Freiheits­sphäre der einen gesell­schaft­lichen Gruppe besser mit der Freiheits­sphäre der anderen Gruppe zu verein­baren. Die FDP ist tot, lange lebe der Libera­lismus. (Olaf Dilling)

 

CO2-Steuer mit Köpfchen

Bundes­um­welt­mi­nis­terin Svenja Schulze brachte vor ein paar Tagen die CO2-Steuer ins Gespräch. Wolfgang Schäuble hat sich ebenfalls verhalten zustimmend geäußert. Viele seiner Partei­ge­nossen setzen dagegen eher auf eine Ausweitung des Emissi­ons­handels. Sie verweisen damit auf die EU, die dafür dann ja zuständig wäre und vermutlich ein paar Jahre brauchen würde, jeden­falls bis zur nächsten Legis­la­tur­pe­riode. Demnächst soll das neu berufene Klima­ka­binett tagen und will vermutlich bald Ergeb­nisse präsen­tieren, auch zu dieser Frage. Es könnte also spannend werden.

Inzwi­schen gab es ein Gastbeitrag von Sigmar Gabriel im Tages­spiegel zum Thema CO2-Steuer. Die Überle­gungen von Gabriel stellen die Kernfrage, wie sich nämlich ökolo­gi­scher Fortschritt mit sozialem Ausgleich verträgt. Durch die Erhebung auf fossile Brenn­stoffe sei die Steuer relativ einfach und unbüro­kra­tisch zu erheben. Die derzeit vom Umwelt­mi­nis­terium ins Spiel gebrachten 20 Euro pro Tonne CO2 seien auf Dauer aber nicht genug, um das Klimaziel 2030 zu erreichen. Gabriel spricht etwas süffisant von einem „niedrig­schwel­ligen Einstiegs­an­gebot“, das konti­nu­ierlich bis auf 200 Euro ansteigen müsse.

Tatsächlich sind 20 Euro pro Tonne CO2 zunächst einmal ein fast symbo­li­scher Betrag, wenn es um den Verkehrs­sektor geht. Der Benzin­preis einer Autofahrt in einem 6‑l-Wagen von Berlin nach München, derzeit bei etwas über 40 Euro, würde sich laut Agora Verkehrs­wende um ca. 1,70 Euro verteuern. Ein Betrag, der als Trinkgeld in besseren Restau­rants fast eine Belei­digung wäre. Angesichts der üblichen Ölpreis­schwan­kungen würde er kaum auffallen. Anders sähe es natürlich aus, wenn die Steuer tatsächlich auf 200 Euro pro Tonne CO2 ansteigen würde. Das wäre für viele Bürger dann sehr schmerzhaft.

Hier kommen Gabriels Überle­gungen zum Tragen: Er schlägt vor, die CO2-Steuer durch Rückzah­lungen sozial abzufedern. Das ist grund­sätzlich nichts Neues, dennoch enthält der Vorschlag einige inter­es­sante Details. Das gesamte Steuer­auf­kommen soll in seinem Modell als gleich­mäßig verteilte „Kopfprämie“ an jeden erwach­senen oder minder­jäh­rigen Bürger gezahlt werden.  Idealer­weise wird es nicht zurück­ge­zahlt, sondern vorge­streckt, bevor die Steuer erhoben wird. Dies würde in mehrfacher Hinsicht für Umver­teilung und erhöhte Binnen­nach­frage sorgen. Zum einen, weil Liqui­dität erhöht, nicht verringert wird. Zweitens, weil kinder­reiche Familien durch die Kopfprämie begünstigt würden. Und nicht zuletzt, weil wohlha­bende Leute häufig mehr CO2 ausstoßen als Leute, die ohnehin sparen müssen.

Aller­dings gibt Gabriel zu, dass von der Steuer auch Berufs­pendler, Mieter in schlecht gedämmten Häusern und die Landbe­völ­kerung  stark betroffen wären. Also häufig nicht gerade die Reichsten. Hier sollen ÖPNV, Energie­spar­maß­nahmen, verbrauchsarme Autos und Wärme­dämmung gefördert werden. Aller­dings warnt er davor, das über die Steuer einge­nommene Geld auch noch dafür zu verwenden: Darunter würde die eindeutige Botschaft leiden, dass der Staat es diesmal ernst meint mit der Verbindung von Klima­po­litik und gerechter Verteilung. Sonst ist es wie so oft, dass mit steigendem Steuer­auf­kommen, das „mit der Gießkanne“ verteilt wird, auch die Staats­auf­gaben gleich­mäßig wachsen.

 

2019-04-25T10:16:45+02:0025. April 2019|Allgemein, Energiepolitik, Umwelt, Verkehr, Wärme|

Wer zahlt für die Klima­po­litik – und wann?

Was Klima­schutz angeht, haben es Regie­rungs­po­li­tiker nicht leicht. Denn die Binsen­weisheit, dass umsonst nichts zu haben ist, wird hier grade so deutlich wie nie. Dies trotz aller Beteue­rungen wie der des Bundes­wirt­schafts­mi­nisters Altmeier, dass „unser Wohlstand“ nicht gefährdet werden dürfe. Es gibt hier nämlich keinen klar vorge­zeich­neten Weg, der auf Dauer und für alle ein Leben in Sicherheit und Wohlstand verspricht. Dies zeigt nichts deutlicher als die unüber­sichtlich gewor­denen Protestbewegungen:

Auf der einen Seite stehen die Beschäf­tigten des Braun­koh­le­ta­gebaus, auf der anderen Seite die Bewohner der betrof­fenen Dörfer und Unter­nehmen der Solar­branche. Einer­seits „Gelbwesten“, anderer­seits Schüler, die sich Sorgen über ihre Zukunft machen. Letztere inzwi­schen unter­stützt durch Wissen­schaftler, die deren Sorgen teilen. Solche offenbar wider­sprüch­lichen Forde­rungen führen in der Demokratie leicht zu einer politi­schen Blockade. Typische Symptome sind luftige Verspre­chungen in alle Richtungen und symbo­lische Politik, die keinem weh tun soll. Die aber letztlich niemand etwas bringt. Blockade heißt ja nicht, dass niemand etwas zahlen muss, nur eben später. Die Aufgabe einer zukunfts­fä­higen Politik ist es nun eigentlich, die Blockade zu lösen. Das wäre auch bei verhär­teten Fronten durchaus möglich. Sie muss nur wirklich wissen wollen, welche Inter­essen und Befind­lich­keiten bei den Betei­ligten jenseits der plakativ vorweg getra­genen Slogans im Spiel sind.

Die Agora Energie­wende hat das in einem Hinter­grund­papier über die Gelbwesten-Proteste gemacht. Dabei werden drei Punkte deutlich:

Erstens ist weiterhin ein Großteil der Franzosen von der Notwen­digkeit von Klima­schutz­maß­nahmen überzeugt. Dies gilt zumindest teilweise sogar hinsichtlich der Gelbwesten, deren Fokus sich ohnehin von den anfäng­lichen Protesten gegen die Diesel- und Benzin­preise hin zu sozialen Forde­rungen verlagert hat. Im Fokus ihrer Kritik liegt weniger das „Ob“, als das „Wie“ der Klimapolitik.

Zweitens führt nämlich der CO2-Aufschlag auf den Energie­ver­brauch zu einer Mehrbe­lastung von Haushalten, insbe­sondere denje­nigen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Betroffen sind weiterhin Berufs­pendler und Teile der Landbe­völ­kerung. Dies liegt nicht nur an der regres­siven Wirkung, die Verbrauchs­steuern für Güter des täglichen Bedarfs haben, sondern auch an einer großzü­gigen Entlastung vieler Unter­nehmen und Branchen wie Landwirt­schaft und Trans­port­ge­werbe. Diese Ausnahmen und Rückver­gü­tungen sind zwar zum Teil nachvoll­ziehbar, um die Wettbe­werbs­fä­higkeit zu erhalten, stehen aber im Wider­spruch zum Verursacherprinzip.

Schließlich werden die erhobenen Gelder nicht zweck­ge­bunden für Förderung von Klima­schutz­maß­nahmen verwendet. Im Ergebnis sind die entspre­chenden Mehrein­nahmen unter der Regierung Macron vor allem für die Haushalts­kon­so­li­dierung vorge­sehen. Besondere sozial­po­li­tische Brisanz bekommt dies vor dem Hinter­grund einer Steuer- und Sozial­reform, die höhere Einkom­mens­klassen bei der Vermö­gens­steuer entlastet und niedrigere Einkom­mens­klassen z.B. auch bei der Tabak­steuer weiter belastet hat. Insofern ist es wenig verwun­derlich, dass viele Betrof­fenen an der umwelt­po­li­ti­schen Motivation der CO2-Besteuerung zweifeln.

Jeden­falls lässt sich aus dem Fall lernen, dass Umwelt- und Energie­po­litik vor allem dann keine Akzeptanz findet, wenn ihre sozialen Auswir­kungen nicht ausrei­chend berück­sichtigt werden. Das gilt am Ende aber nicht nur für die erwach­senen „Gelbwesten“, die heute nicht die ganze Rechnung zahlen wollen, sondern auch für unsere Kinder und Jugend­lichen, die weiterhin in Sicherheit und Wohlstand leben wollen.

2019-04-24T21:41:27+02:0026. März 2019|Allgemein, Energiepolitik, Verkehr, Wärme|