Solarpaket I – 2. Anhörung beendet
Am vergangenen Montag, den 22.04. hat sich der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie in einer zweiten öffentlichen Anhörung mit dem „Solarpaket I“ befasst. Geschnürt hat dieses Paket die Bundesregierung und Gegenstand ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung von PV als weiterer Baustein der Transformation, damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Stromsektor bereits bis 2035 weitgehend ohne die Emission von Treibhausgasen auskommen. Hierfür bestehen ambitionierte Ausbauziele für erneuerbare Energien. 2022 waren in Deutschland insgesamt knapp 150 Gigawatt (GW) Kapazität zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert. Die Photovoltaik hatte dabei einen Anteil von rund 45 Prozent. Um die im EEG 2023 gesetzten Ziele zur Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen bis 2040 zu erreichen, wurde 2023 ein Zubau von Leistung in Höhe von 9 GW angestrebt. Dieses Jahr sollen es 13 GW sein und nächstes Jahr schon 18 GW. Im Jahr 2026 soll der jährliche Leistungszubau auf 22 GW gesteigert und für die Folgejahre auf diesem hohen Niveau stabilisiert werden. Der Ausbau umfasst zur einen Hälfte Dachanlagen und zur anderen Freiflächenanlagen. Die Regelungen des Solarpakets I zielen daher insbesondere darauf ab, den Ausbau der Photovoltaik zu erleichtern und zu beschleunigen. Beantragungs- und Genehmigungsverfahren sollen kürzer werden. In der Anhörung gab es durchaus viel Zustimmung von Sachverständigenseite, allerdings werden mit der jüngst angepassten Version des Gesetzesentwurfs nicht alle Wünsche erfüllt. Das betrifft insbesondere den sog. Resilienzbonus. Hierdurch sollte die Nutzung von Photovoltaik-Komponenten aus europäischer Produktion gefördert werden. Daraus wird nun erstmal nichts. Auch was Beschleunigungen von Verfahren anbelangt sollte man weiterhin allenfalls vorsichtig optimistisch bleiben. Jeder, der sich mit Genehmigungen bei Freiflächenanlagen befasst, weiß, dass selbst wenn das Thema Bebauungsplan durch ist, noch einiges an (zu bewältigendem) Ungemach aus Anforderungen drohen kann. Sofern jedoch noch nicht einmal ein Bebauungsplan beschlossen wurde, um die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit der Anlage herzustellen, sind auch hier Zielkonflikte und auch die Bürokratie Hemmschuhe beim Ausbau. Und noch sind wir auch noch nicht ganz mit dem Paket durch… (Dirk Buchsteiner)