Die GRÜNEN wollen raus: Das grüne Kohleausstiegspapier

Wer nach dem Abschlussbericht der Kohlekommission gehofft hatte, schnell Sicherheit über die Zukunft der Kohleverstromer zu haben, sieht sich getäuscht. Noch immer ist völlig unklar, welche Kraftwerke in der “ersten Runde” bis 2022 stillgelegt werden sollen. Aktuell spricht man zwar über Hilfen für betroffene Regionen. Die mit dem Kohleausstieg verbundenen Härten sollen aber wohl erst nach den Landtagswahlen 2019 diskutiert werden. Soweit der Plan der Regierung. Insofern ist nicht erstaunlich, dass die Opposition, sprich die GRÜNEN, nun ihre Vorstellungen vom Kohleausstieg vorgelegt haben.

Schauen wir uns den “Zehn-Punkte-Fahrplan” also einmal an.

Zum Einstieg geißelt Frau Baerbock, die verantwortlich zeichnet, die große Koalition und weist daraufhin, dass schon der Plan der Kohlekommission nach Ansicht der GRÜNEN nicht ausreicht, die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Nach ihrer Ansicht soll es deswegen nicht bei den Ausstiegsdaten 2022 bzw. 2038 bleiben. Die GRÜNEN streben also nach wie vor eine Revision mit früheren Ausstiegsdaten an. Sodann stellt das Papier klar, dass die GRÜNEN Geld für die vom Ende der Kohleverstromung betroffenen Regionen nur im Zusammenhang mit konkreten Abschaltungen für richtig halten. Das erstaunt nun niemanden: Der möglichst schnelle und konsequente Umstieg auf die Erneuerbaren und damit verbunden der vollständige Kohleausstieg gehören quasi zur DNA der Umweltschutzpartei.

Auf der nächsten Seite wird es dann konkret. Die Grünen benennen Blöcke in zwei Braunkohlekraftwerken und sechs Steinkohlekraftwerken, die von einer Abschaltung des 2022 betroffen sein sollen. Insgesamt rund 7.020 MW elektrische Leistung.

Die Grünen halten eine Entschädigung für diese durchweg alten Kraftwerke nicht für erforderlich und beziehen sich auf ein (im Papier verlinktes) Rechtsgutachten von Becker Büttner Held aus 2017 und ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Auch für die Kraftwerke, die nach 2022 stillgelegt werden, halten die Grünen bei Kraftwerken, die zum Zeitpunkts des Ausstiegs älter als 25 Jahre sind, Entschädigungen für unnötig. Nur im Hinblick auf jüngere Kraftwerke sollen überhaupt Entschädigungen fließen.

Im Hinblick auf die Instrumente hält das Papier sich kurz und erwähnt Ausschreibungen mit Stilllegungsprämien oder Einzelvereinbarungen. Erwähnt wird auch für die jüngere Kraftwerke eine Entschädigungsleistungen in Anlehnung an die Regeln für die Sicherheitsbereitschaft. Anlage, die für die Umstellung von Kohle auf Gas Hilfe auf Grundlage des KWKG erhalten haben, sollen darüber hinaus keine Entschädigung mehr erhalten. Die GRÜNEN wollen auch die neuen Grenzwerte für Großfeuerungsanlagen in den ab Schaltplan und die Frage von Entschädigungen einbeziehen.

Sodann geht es weiter: Neue Tagebaue sollen untersagt werden. Maßnahmen für den Strukturwandel wollen die Grünen in entsprechenden Förderprogrammen konkretisieren. Darüber hinaus mahnen sie einen Rahmen für eine Revisionsklausel an, also einen Prozess, in den fortlaufend überprüft wird, ob die Bundesrepublik mit dem jeweils geltenden Instrumentenkasten die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens erreichen wird. Weiter findet sich die Forderung, die Rückstellungen, die Stromerzeuger für die Rekultivierung nach Beendigung des Braunkohleabbaus gebildet haben, in einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzustellen. Einige weitere Forderungen wie die nach einer Unterstützung der Industrie im Rahmen der Strompreiskompensation runden das Bild ab. 

Wie wichtig ist dieses Papier nun? Immerhin stammt es von einer umweltpolitisch besonders engagierten Partei. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass die Koalition von ihren Plänen abrückt. Warum sollte sie auch. Unser Tipp: Die Koalition wird abwarten, bis der Osten gewählt hat. Die Strukturbeihilfen einbringen. Und die konkreten Ausstiegspläne nicht vor dem vierten Quartal diskutieren.

2019-04-17T23:47:10+02:0017. April 2019|Energiepolitik, Strom, Umwelt|

Neues aus der Kohlekommission

Noch streiten die Gelehrten, ob es zulässig ist, Anlagenbetreibern das Nutzungsrecht an ihren Kohlekraftwerken trotz bestandskräftiger Genehmigungen zu entziehen. Die einen sehen Parallelen zum (zulässigen) Atomausstieg. Die anderen weisen darauf hin, dass eine vergleichbare Bedrohungslage wie bei einem GAU hier nicht bestehen würde.

Die Kohlekommission will die Probe aufs gerichtliche Exempel vermeiden. Geplant ist eine vertragliche Regelung, bei der die Anlagenbetreiber auf ihre weiteren Nutzungsrechte gegen eine finanzielle Entschädigung verzichten. Die ersten Kraftwerke sollen auf dieser Basis schon bald aus dem Markt gehen, erste Stilllegungen sind bereits von 2019 – 2022 geplant. Charme eines Vertrages: Anschließende Klagen sollen dann ausgeschlossen sein. Klar ist aber auch: Diesen Kohleausstieg zahlt der Steuerzahler.

Der Steuerzahler soll aber nicht nur Entschädigungen an die Betreiber von Kohlekraftwerken zahlen. Gleichzeitig soll er auch eine Abgabe auf die Emission von Kohlendioxid leisten, wo dies heute noch nicht der Fall ist. Denn bis jetzt hat das System eine deutliche Unwucht: Nach dem Treibhausgas-Emissionshandels-Gesetz (TEHG) sind Betreiber von Anlagen mit mehr als 20 MW Feuerungswärmeleistung (FWL) abgabepflichtig, werden also finanziell durch die Notwendigkeit, Zertifikate zu kaufen, belastet. Für die Heizung im Keller oder den Verbrennungsmotor im Auto wird aber bis heute noch nicht bezahlt. Das soll sich ändern. 

Apropos bezahlen: Die Bemühungen um mehr Klimaschutz sollen jedenfalls nicht die Arbeitnehmer bezahlen. Während im vor einigen Wochen vorgelegten Zwischenbericht betriebsbedingte Kündigungen noch nicht ausgeschlossen wurden, soll dies nun im Abschlussbericht der Fall sein. Gleichzeitig fordert die Kohlekommission, dass auf keinen Fall die dann frei werdenden Emissionsrechte in anderen Anlagen verbraucht werden, wie es vor einigen Wochen der Vorsitzende der FDP, Christian Lindner, befürchtete. Die der Emission der stillzulegenden Kraftwerke entsprechende Menge an Zertifikaten soll vielmehr gelöscht werden. Dies macht die Novelle der Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG aus April möglich, die eine solche Anpassung der Mengen vorsieht.

Haben nun alle, was sie wollten? Vordergründig ja, denn die einen bekommen Geld, die anderen einen neuen Job, die Regionen sollen üppig dotiert den Marsch in eine kohlenfreie Zukunft antreten, und sogar der Industrie hat man niedrige Strompreise versprochen. Tatsächlich ist schwer vorstellbar, wie die Quadratur dieses Kreises im Detail aussehen soll. Klar ist aber schon jetzt, dass jeder mögliche Kompromiss mit viel Steuergeld ausgestopft werden wird. In Zeiten boomender Konjunktur mag das ein gangbarer Weg sein, einen gesellschaftlichen Konflikt zu befrieden. Doch es ist unwahrscheinlich, dass der voraussichtlich noch längere Weg bis zum endgültigen Ende der Kohleverstromung stets von übervollen Staatskassen flankiert werden wird.

2018-11-16T01:18:34+01:0016. November 2018|Energiepolitik|