Berlin beats Bund: Verkehrswende in Koalitionsverträgen

Die Diskussion von verkehrspolitisch und -rechtlich Interessierten über den Koalitionsvertrag des Bundes ist kaum abgeklungen, schon kommen Nachrichten über einen “neuen Koalitionsvertrag” aus Berlin. Allerdings geht es nicht um eine Neuauflage der Ampel in letzter Minute, sondern um die Landesebene, also um den Vertrag des rot-grün-roten Bündnisses. Nach der Wahl stellt es die Mehrheit im Abgeordnetenhaus und will die Regierung im Roten Rathaus bilden. Ein paar spektakuläre Details zum Verkehr, wie der geplante Rückbau von Stadtautobahnstrecken und der Bau von Seilbahnen sind bereits an die Öffentlichkeit gedrungen.

Drei Fahrradfahrer vor Regierungsgebäuden an der Spree

Aber auch die versteckteren Details sind spannend. Schließlich geht es um die Blaupause, wie in der nächsten Berliner Legislaturperiode die Verkehrswende durch die Politik vorangetrieben oder auch ausgebremst werden könnte. Anders als der Koalitionsvertrag des Bundes ist das Berliner Regierungsprogramm insofern vielversprechender.

Das geht schon rein äußerlich los: Das Kapitel ist etwa doppelt so lang wie das Verkehrskapitel im Koalitionsvertrag der designierten Bundesregierung. An diesem war von Verkehrspolitikern unter anderem kritisiert worden, dass das Stichwort “Verkehrwende” vermutlich aufgrund von Empfindlichkeiten der FDP sorgfältig vermieden wurde. Ganz anders in Berlin, da fällt das Stichwort gleich sieben Mal und das nicht nur im Kapitel über Mobilität. Es bleibt aber nicht bei dieser sehr allgemeinen Flughöhe… es finden sich auch sehr viel konkretere und zugleich kontroversere Stichworte, wie etwa “Lastenradförderprogramm”.

Ein großer Teil des Vertrages ist jedoch ganz bodenständig dem Ausbau des öffentlichen Schienenverkehrs, genauer gesagt der Schieneninfrastruktur der Regional-, S-, U- und Straßenbahnen gewidmet. Die Taktfrequenzen sollen ebenso erhöht werden sie die Fahrgastsicherheit durch spezielles Personal und Notfallmeldesysteme. Zugleich soll eine Tarif- und Finanzreform des ÖPNV ohne Reduzierung der Steuermittel angestrebt werden. Um dies dennoch halbwegs haushaltsneutral hinzubekommen, soll an anderer Stelle Geld eingenommen werden, insbesondere im Bereich Parkraumbewirtschaftung:

Als Grundlage dafür soll ein digitales Parkraummanagementsystem geschaffen werden, und die Parkraumbewirtschaftung im Innenstadtring soll ausweitet werden. Weiterhin geplant ist die Erhöhung der Parkgebühren des Kurzzeitparkens. Das Anwohnerparken soll mit Ausnahmen für soziale Härtefälle auf 10 Euro im Monat angehoben werden.

Weitere Schwerpunkte bilden sicherer Rad- und Fußverkehr. Insbesondere soll die Umsetzung des Radverkehrswegeplans, nach dem ein Vorrangnetz und geschützte Infrastrukturen an Hauptstraßen bis 2026 realisiert werden. Außerdem soll weiter an Radschnellwege gebaut werden, allerdings unter möglichster Schonung von Grünanlagen, um bestehende Konflikte mit dem Fußverkehr zu entschärfen.

Der Fußverkehr und die Verkehrssicherheit soll unter anderem durch Unterstützung von Maßnahmen zur Vermeidung von motorisiertem Durchgangsverkehr und zur Verkehrsberuhigung, zum Beispiel Kiezblocks und sichere, barrierefreie und komfortable Gehwege gefördert werden. Daneben sollen alle rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweitung von Tempo 30-Zonen genutzt werden.

Obwohl es von Verkehrsexperten auch schon Kritik an einem mangelnden Gesamtkonzept gab, finden sich doch im Koalitionsvertrag von Berlin zahlreiche sinnvolle verkehrspolitische Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag des Bundes von Kommunen und Verkehrswendeexperten schmerzlich vermisst werden. Mit anderen Worten auch in den nächsten vier bzw. fünf Jahren kommen die Initiativen aus Berlin zur nachhaltigen Mobilität voraussichtlich eher vom Senat als von der Bundesregierung (Olaf Dilling).

2021-12-01T15:06:46+01:001. Dezember 2021|Allgemein, Verkehr|

Und was heißt das nun ganz praktisch? Der Koalitionsvertrag der Regierung Scholz

Nun liegt es also vor, der Koalitionsvertrag für die nächsten vier Jahre. „Mehr Fortschritt wagen“ zitieren die Ampel-Parteien die Regierung Brandt, die einst „mehr Demokratie“ wagen wollte. Man will, so die klare Botschaft, hoch hinaus.

Doch was hat so ein Koalitionsvertrag eigentlich zu bedeuten? Nicht wenige politische Kommentatoren weisen darauf hin, dass im Tagesgeschäft auch der letzten vier Regierungen Merkel die Koalitionsverträge eine weitaus kleinere Rolle spielten als die oft kurzfristigen Reaktionen auf aktuelle Entwicklungen wie zuletzt die Pandemie. Wer wollte auch eine Regierung, die vom Tag ihrer Konstituierung an stur ihren Stiefel fährt, fiele auch die ganze Welt rechts und links in sich zusammen.

Die Juristen halten Koalitionsverträge teilweise für Verfassungsverträge, teilweise für verwaltungsrechtliche Verträge, was angesichts ihres Gegenstandes indes nicht überzeugt. Einklagbar, so viel ist klar, ist ein Koalitionsvertrag aber schon wegen der notwendigen Flexibilität angesichts sich stetig verändernder Umstände nicht. Die Rechtsfolge bei Verletzung von Koalitionsverträgen ist damit nicht etwa der Regierungsverlust oder gar der Vollzug unerfüllter Versprechen qua Gerichtsurteil, sondern höchstens ein Reputationsschaden, der aber ebenso eintreten kann, wenn eine Regierung allzu ambitionslos plant.

Ausbau der Erneuerbaren

Ambitionslosigkeit kann man der Ampel im Punkt Energie nicht nachsagen. Die Regierung Scholz erkennt den wachsenden Stromhunger an und plant mit 680 – 750 TWh im Jahr 2030. Während bisher 60% aus erneuerbaren Quellen stammen sollten, will die Ampel dieses Ziel auf 80% erhöhen, also ungefähr eine Verdoppelung vom heutigen Niveau aus.

Ermöglichen soll dies ein Instrumentenmix. Zunächst will die Ampel Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Der Ausbau der Erneuerbaren soll Vorrang bei der Schutzgüterabwägung genießen. Bei der Artenschutzprüfung bei Windenergievorhaben – hier geht es vor allem Vögel – soll es künftig eine bundeseinheitliche Bewertungsmethode geben und der Vogelschutz technisch gewährleistet werden. Auf EU-Ebene will die Regierung sich für einen Populations- statt Individualschutz einsetzen. Doch ob das gelingt? Aktuell macht das EU-Recht jedenfalls die Planung nicht einfacher. Was uneingeschränkt zu begrüßen ist: Klarere Vorgaben für das Genehmigungsverfahren.

Auch der Plan, die Flächenbereitstellung für Windkraft onshore über das BauGB zu sichern und offshore gegenüber anderen Nutzungsformen aufzuwerten sowie alte Standorte rechtssicher zu recyclen, beseitigt Ausbauschwierigkeiten, die die Branche schon lange beklagt. Gewerbliche Dachflächen verpflichtend für Photovoltaikanlagen zu nutzen, ist sinnvoll, auch wenn bisher offen ist, wie bei privaten Neubauten der Plan, dies zum Regelzustand zu machen, durchgesetzt werden soll. Dass die Koalition große Dachflächen in die Ausschreibungspflicht einbeziehen will, eröffnet der Energiewirtschaft vor allem als Partner der Immobilienwirtschaft Möglichkeiten für die Ausweitung von Geschäftsmodellen, die bisher zwar oft angedacht wurden, aber weit weniger realisiert werden als technisch wie energiewirtschaftlich denkbar. Zu begrüßen ist auch, dass die Koalition ausgeförderte Anlagen als grüne Regionalstromquelle stärken will. Möglicherweise deutet sich hier eine Option für das bisher wenig genutzte Regionalnachweisregister beim Umweltbundesamt an.

Windturbine, Windrad, Windenergie, Windpark, Windkraft

Erfreulich ist der klare Akzent zugunsten dezentraler Lösungen, auch wenn ein noch klareres Bekenntnis zugunsten von Zahlungen an Gemeinden für Erneuerbare Energieanlagen auf dem Gemeindegebiet schön gewesen wäre. Genossenschaftliche Modelle und Mieterstrom- und Quartierskonzepte wollte schon die letzte Regierung Merkel stärken, hier steht zu hoffen, dass Energieminister Habeck sich der Sache etwas entschlossener annimmt.

Kohleausstieg vor 2038 – Ausbau von Gaskraftwerken

Dass die Koalition das Kohleausstiegsgesetz nicht noch einmal anfassen und so weitere Entschädigungen zahlen will, zeugt von einigem Augenmaß. Denn es spricht in der Tat viel dafür, dass ein drastisch höherer CO2-Preis die Kohle ohnehin deutlich vor 2038 aus dem Markt drängt. Setzt man auf dieses Instrument, ist es sicher sinnvoll, einen CO2-Mindestpreis als Hebel für einen Umbau der Merit-Order zu nutzen. Dass die Koalition einen solchen Mindestpreis aber nur dann einführen will, wenn die EU sich hierauf nicht verständigt und die Preise nicht steigen wie geplant, lässt allerdings offen, wann das genau der Fall sein wird.

Fallen Atom- und Kohlekraft künftig weg, soll die Lücke zwischen den volatilen Erneuerbaren und dem Bedarf durch moderne Gaskraftwerke gedeckt werden. Hier bleibt der Koalitionsvertrag aber unscharf, wie genau dies gewährleistet werden soll. Was unter „wettbewerblichen und technologieoffenen Kapazitätsmechanismen und Flexibilitäten“ zu verstehen ist, bleibt also noch eine Weile spannend. Man darf hoffen, dass das Potential der KWK und der Wert des KWKG hier gesehen werden. Wichtig ist hier ein auch langfristig gesicherter Rahmen, um nicht erneut wie Mitte der Nuller Jahre mit wirtschaftlich traurigem Ergebnis in einen nur vermeintlichen Boom hinein zu bauen. Ob die neuen Gaskraftwerke dann wirklich eines Tages mit Wasserstoff betrieben werden? Angesichts der mäßigen Effizienz von H2 darf man durchaus zweifeln, auch wenn die Regierung im Interesse eines schnellen Hochlaufs sogar den ungeliebten blauen Wasserstoff fürs Erste akzeptieren will. Doch wer baut, wenn er nicht weiß, wie lange die Rahmenbedingungen die Nutzung zulassen?

Emissionshandel

Beim nationalen Emissionshandel soll es nun – entgegen vieler Diskussionen im Markt – nun doch keine schnellere Preisentwicklung geben. Dies wird viele Autofahrer freuen, doch die erhebliche Diskrepanz zwischen der Regulierung großer und kleiner Verbrennungsanlagen bleibt so nicht nur, sondern vertieft sich mit steigenden Kursen künftig noch. Dies setzt Anreize, die auch problematische Seiten haben können.

Im EU-Emissionshandel bleibt Deutschland Richtung Brüssel auch unter rot-grün-gelb in vertrautem Fahrwasser: Man will weiter die freie Zuteilung, man strebt den Schutz der energieintensiven Industrie an auch durch Grenzsteuerausgleichsmaßnahmen.

Mehr Licht als Schatten

Ob Deutschland sich damit wirklich, wie Habeck meint auf 1,5° C-Kurs befindet? In jedem Fall müssen nicht nur der Bund, sondern auch die Länder und Kommunen ihre Kompetenzen in Sachen Planung und Genehmigung stärken. Drei Infrastrukturen – Erneuerbare, Gas und Wasserstoff – gleichzeitig hochzufahren, ist ehrgeizig. Unternehmen der Energiewirtschaft kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Sie können zu unverzichtbaren Partnern von Immobilienwirtschaft und Industrie werden.

Im besten Fall liegt vor uns also ein goldenes Jahrzehnt. Es liegt nun zu allererst an der Bundesregierung, die Rahmenbedingungen und die erforderliche Langfristsicherheit zu schaffen, um die ungeheuren Investitionen anzuregen, vor denen wir stehen.

Wir freuen uns drauf.  (Miriam Vollmer).

Wo bleibt die Verkehrswende in der Ampel?

Als heute Nachmittag die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen vorgestellt wurden, gab es im Bereich Verkehr zunächst einmal eine große Überraschung. Statt wie bisher angenommen, soll der neue Verkehrsminister von der FDP gestellt werden – und nicht wie bisher meist angenommen, von den Grünen. Insofern ist die Enttäuschung bei Verfechtern der Verkehrswende groß.

Lichtzeichenanlage mit gelbem Licht

Letztlich entscheidet jedoch nicht das Verkehrsressort alleine über die Verkehrspolitik. Denn was die Grundlinien der Regierungspolitik angeht, werden diese bekanntlich nicht nur vom Fachminister bestimmt. Vielmehr ist die Kanzlerin bzw. der Kanzler zuständig. Oder, wenn wie bei Klimaschutz im Verkehr die Politikfelder zweier Ministerien betroffen sind, die Regierung als Kollegium. Nicht zuletzt gibt es den Koalitionsvertrag, um von vornherein das Handeln der einzelnen Minister in einen Regierungsplan einzubinden. Daher lohnt, um das Potential für Maßnahmen der Verkehrswende zu prognostizieren, ein Blick in den heute vorgestellten Koalitionsvertrag:

Dort findet sich einiges zur Antriebswende und zur Förderung der E-Autos. Zugleich werden Verbrenner weiterhin geschont, wenn sie zumindest auch mit nachhaltigen Treibstoffen gefahren werden können. Hier hat sich die FDP mit ihren Vorstellungen von Technologieoffenheit durchsetzen können. Ein generelles Tempolimit wird es nicht geben.

Die Förderung der Bahn ist weiter Teil des Programms und die Privatisierung der Deutschen Bahn vom Tisch. Bis 2030 ist eine Elektrifizierung von 75 % der Strecken vorgesehen (bisher etwa 61 %).

Der Abschnitt zu Fahrrad- und Fußverkehr ist sehr kurz und recht unkonkret. Immerhin ist eine Fußverkehrsstrategie vorgesehen.

Die vielleicht hoffnungsvollste Entwicklung für das Recht der Verkehrswende ist die Ankündigung, dass die Gründe für Verkehrsregelungen erweitert werden sollen. In Zukunft soll im Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung nicht bloß Ordnung und Sicherheit des Verkehrs als Gründe für Verkehrsbeschränkungen gelten. Vielmehr sollen auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. Dadurch sollen Länder und Kommunen größere Entscheidungsspielräume bekommen.

Metaphorisch gesprochen leuchtet die Ampel für die Verkehrswende nicht auf Dauergrün, bestenfalls blinkt sie nun gelb. Mit anderen Worten, Länder und Kommunen bekommen möglicherweise etwas größere Spielräume, fahren aber weiterhin auf eigene Initiative und Verantwortung (Olaf Dilling).

2021-11-24T20:05:06+01:0024. November 2021|Allgemein, Umwelt, Verkehr|