Torf – ein verbor­gener ökolo­gi­scher Schatz!

Während alle Welt über brennende und gerodete Regen­wälder debat­tiert, wird oft vergessen, dass es auch in Deutschland bedrohte Urland­schaften gibt, die zugleich wirksame CO2-Speicher sind – die Moore! Und damit nicht genug: Unter den Äckern und Wiesen der norddeut­schen Tiefebene liegen große Mengen von Torf, fossilen organi­schen Materials, die sich durch Entwäs­serung und Sauer­stoff­zufuhr nach und nach zersetzen. Dabei werden große Mengen CO2 frei. Nach Schät­zungen des Umwelt­bun­des­amtes sind die CO2-Emissionen aus landwirt­schaftlich genutzten Böden beachtlich: Sie machen mehr als ein Drittel der gesamten landwirt­schaft­lichen Treib­haus­gas­emis­sionen aus. Hinzu kommen Emissionen ungenutzter, entwäs­serter Moorflächen, beispiels­weise bei Moorbränden, sowie Emissionen durch den weiterhin mancherorts betrie­benen Torfabbau. Insgesamt sollen laut dem Natur­schutzbund jährlich in Deutschland ca. 44 Millionen Tonnen CO2-Äquiva­lente aus entwäs­serten Moorböden freige­setzt werden. Das sind etwa fünf Prozent der Gesamt­emis­sionen. Der nach Deutschland impor­tierte Torf ist dabei noch nicht einmal berücksichtigt.

Nun ist das Thema Moorschutz bislang etwas gewesen, für das sich vor allem Natur­schützer, Heimat­freunde und der Fremden­verkehr begeistern konnte. Gerade in struk­tur­schwachen Gegenden ist dies – direkt gesagt – keine gute Voraus­setzung, um die breite Bevöl­kerung zu gewinnen. Zumal zu Zeiten, in denen landwirt­schaft­liche Flächen wieder zu einem knappen Gut geworden sind, ist der Druck zur Inten­si­vierung der Nutzung groß. Daher wurden inzwi­schen nachhaltige Konzepte für Moore und Moorböden entwi­ckelt, die Klima­schutz, Ökologie und Ökonomie zusammen bringen sollen.

Das Thema firmiert unter dem etwas sperrigen Schlagwort der „Paludi­kultur“. Letztlich geht es dabei einfach um Pflan­zen­pro­duktion, die ohne Entwäs­serung oder sogar mit der Wieder­vernässung von (ehema­ligen) Moorge­bieten kompa­tibel ist. Dadurch wird der Schatz unter der Erde bewahrt, der fossile CO2-Speicher in Form von Torfboden. Zugleich wird die Fläche oberir­disch auf nachhaltige Weise genutzt, zum Beispiel für die Produktion von Schilf oder Rohrkolben, aus denen sich Dämmstoffe herstellen lassen, nachhaltige Torfmoos­pro­duktion für den Gartenbau oder zum Anbau von Heidel‑, Preisel- oder Moosbeeren. Auch die Beweidung wieder­vernässter Flächen mit Wasser­büffeln ist möglich. Zugleich bieten diese Nutzungs­formen oft auch einen Mehrwert für den Biotop- und Arten­schutz, auch wegen der damit verbunden Hebung des Grund­was­ser­spiegels in der weiteren Umgebung.

Aller­dings ist der recht­liche Rahmen bisher nicht an diese Nutzungs­formen angepasst. So sieht das Natur­schutz­recht zwar gemäß § 14 Abs. 2 Bundes­na­tur­schutz­gesetz (BNatSchG) eine Privi­le­gierung für landwirt­schaft­liche Nutzungen vor. Daher ist das Bestellen von Maisä­ckern auf Moorböden grund­sätzlich von der natur­schutz­recht­lichen Eingriffs­re­gelung ausge­nommen. Lediglich beim Umbruch von Dauer­grünland gibt es Beschränkungen.

Dagegen fallen viele Nutzungs­formen der Paludi­kultur bisher nicht unter das Landwirt­schafts­pri­vileg. Zu diesem Ergebnis kommt ein im März diese Jahres veröf­fent­lichter natur­schutz­recht­licher Aufsatz von Judith Schäfer und Christina Lechtape in der Zeitschrift für Umwelt­recht (ZUR). Demnach gehe die Wieder­vernässung von bishe­rigem Dauer­grünland und Wieder­her­stellung einer Moorfläche über die privi­le­gierte Boden­nutzung hinaus. Darüber hinaus könnten sogar Kompen­sa­ti­ons­pflichten auf den Betreiber zukommen. Gelöst werden könne dies durch die Figur der sogenannten Selbst­kom­pen­sation: Es sei nämlich davon auszu­gehen, dass der ökolo­gische Wert der Fläche in der Gesamt­bilanz zumindest erhalten bleibt.

Auch dass das Betreiben der Kulturen unter die Land- bzw. Forst‑, bzw Fische­rei­wirt­schaft falle, solle gesetzlich geklärt werden. Hier gehen die Autorinnen der Studie mögli­cher­weise ein bisschen zu weit im Identi­fi­zieren von Problemen: Denn dass auch der Anbau von Biomasse wie Schilf oder die Beweidung durch Wasser­büffel eine landwirt­schaft­liche Nutzungen sind, dürfte geklärt sein (Olaf Dilling).

 

2020-11-16T13:42:55+01:0016. November 2020|Naturschutz, Umwelt|

Energie­wende weltweit – Südkorea verkündet ehrgei­ziges Ziel

Deutschland ist nicht das einzige Land, welches vor dem Hinter­grund des Klima­wandels eine Energie­wende betreibt. Südkorea hat gestern am 28.10.2020 verkündet, bis zum Jahr 2050 den Netto­ausstoß an CO2 auf null reduzieren zu wollen. Hierfür will Südkorea umgerechnet rund 6 Milli­arden EUR in einen „Green Deal“ inves­tieren. Bereits im Jahr 2017 hatte Südkorea das Ziel gefasst den Anteil regene­ra­tiver Energien auf 20 Prozent bis zum Jahr 2030 erhöhen. Bislang erfolgt die südko­rea­nische Energie­ver­sorgung weitgehend durch Nutzung fossiler Brenn­stoffe sowie durch 24 Reaktor­blöcke an 4 Stand­orten. Kohlestrom hat einen Anteil von etwa 40 Prozent der Strom­erzeugung, Kernkraft­werke weitere 30 Prozent. Im Jahr 2019 wurden dort nur 5,5 Prozent des Stroms aus erneu­er­baren Energien gewonnen (zum Vergleich: Deutschland 46 %). Dafür ist das Land bei der Entwicklung von Strom­spei­cher­technik neben Japan führend. Von ca 7000 inter­na­tional angemel­deten Patenten zur Strom­spei­cherung entfielen 1230 auf Südkorea. Südkorea ist steht auf der Liste der weltweit größten Volks­wirt­schaften auf Platz 12, steht im Ausstoß von CO2 aber auf dem 8. Platz. Den Ausstieg aus der Atomkraft hatte Südkorea bereits im Jahr 2017 beschlossen. Schon im Jahr 2013 zeigte das Land Interesse an der deutschen Energie­wende. Ob und inwieweit sich Südkorea bei der konkreten Umsetzung am deutschen Vorbild orien­tiert wird die Zukunft zeigen. (Christian Dümke)

2020-10-29T19:12:58+01:0029. Oktober 2020|Energiepolitik, Erneuerbare Energien|

Klima-Urteil auf der Grünen Insel

Zu Klima­klagen, zumindest vor deutschen Gerichten, hatten wir uns auf diesem Blog bisher eher skeptisch geäußert. Schließlich geht es um hoch politische und komplexe wissen­schaft­liche Fragen. Die lassen sich nur schwer auf ein handhab­bares recht­liches Maß herun­ter­brechen. Und erfah­rungs­gemäß ist die deutsche Justiz auch relativ zurück­haltend, Verant­wortung für Umwelt­schäden rechtlich anzuerkennen.

In anderen Ländern ist das durchaus anders. Nachdem zunächst in Holland die sogenannte Urgenda-Stiftung erfolg­reich gegen die nieder­län­dische Regierung geklagt hatte, hat nun eine Umwelt­schutz­or­ga­ni­sation in Irland mit einer Klage vor dem Supreme Court in Dublin Erfolg. Entschieden wurde der Fall am 31. Juli 2020, das Urteil liegt bereits in einer noch unaut­ho­ri­sierten Form vor. Irland hatte sich 2015 zu einer CO2-Reduktion um 80 Prozent bis 2050 gegenüber 1990 verpflichtet.

Auch in Irland war strittig, ob sich das Gericht unzulässig in die Politik einmi­schen würde. Die Richter argumen­tierten dagegen, dass der Klima­schutzplan bis 2050 bereits durch eine Gesetz umgesetzt worden war. Also geht es nicht mehr um den Gesetz­ge­bungs­prozess selbst, sondern um dessen Ergebnis. Auch das Argument der Regierung, dass die in diesem Gesetz beschlos­senen Maßnahmen lediglich ein Anfang sein sollten, ließen die Richter nicht gelten. Die Bevöl­kerung habe zumindest ein Recht, einen groben Fahrplan zu erfahren (Olaf Dilling).

2020-08-03T16:56:22+02:003. August 2020|Energiepolitik, Industrie, Umwelt|