Klimaklagen: Nun sind die Ländern dran…

Nicht nur der Bund, auch die Ländern sollen nun mit rechtliche Mitteln zum beschleunigten Klimaschutz gebracht werden. Jedenfalls berichtet die Deutsche Umwelthilfe (DUH), dass sie gegen drei Bundesländer, NRW, Bayern und Brandenburg, Verfassungsbeschwerden eingereicht habe. In der Sache ist das durchaus folgerichtig. Denn nachdem der Bund durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) (Beschl. v. 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18 u.a.) zur schnelleren Umsetzung der Klimaziele verpflichtet wurde, sind nun auch die Länder am Zug: Denn die Umsetzung der Klimaziele ist nicht nur Sache des Bundes, sondern auch die Länder, soweit ihre Zuständigkeiten berührt sind.

Ein Beispiel ist die Verkehrswende: Hier wäre zwar vor allem auf Bundesebene eine Reform des Rechtsrahmens gefragt, um auch Klimaschutzaspekte berücksichtigen zu können. Aber viele konkrete Fragen, wie die Umverteilung von Verkehrsflächen zugunsten des Fahrrad- und Fußverkehrs oder die Förderung des ÖPNV stellen sich dann doch den Ländern. Ebenso bei der Energiewende: Hier hat der Bund den Ländern in § 249 Abs. 3 BauGB die Möglichkeit zu großzügigen Abstandsregeln für Windkraftanlagen eröffnet. Wenn die Länder davon Gebrauch machen, sind sie aber dann auch in der Pflicht, wenn der Ausbau der Windenergie stagniert.

Laut Angaben der DUH sind vor allem Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 21 Jahren beteiligt. Bisher ist die Klage, die beim BVerfG in Karlsruhe, nicht bei den Verfassungsgerichten der Länder eingelegt wurde, nicht veröffentlicht worden. Interessant wäre zu wissen, wie die Zulässigkeit der Klage begründet wurde. Normalerweise muss bei verwaltungs- und verfassungsgerichtlichen Klagen in Deutschland immer an einen Eingriff in subjektive Rechte angeknüpft werden.

Und daran könnte es bei den Ländern fehlen. So hat mit Brandenburg eines der Länder noch nicht einmal ein Klimagesetz. So paradox es klingt: Bei gar keinen staatlichen Verpflichtungen zum Klimaschutz könnte die Klage ins Leere stoßen. Jedenfalls besteht nach der Argumentation des BVerfG keine originäre Schutzpflicht des Staates vor Klimawandel. Es ging in der Entscheidung daher auch primär darum, wie Einsparungen, die bereits beschlossen wurden, auf die Generationen gerecht verteilt werden (Olaf Dilling).

 

2021-07-05T19:34:01+02:005. Juli 2021|Kommentar, Umwelt|

Deutschlandtakt: Der Rhythmus, bei dem man mit muss…

Lange Zeit schien es so, als würde sich im Verkehrssektor gar nichts bewegen. Dies, obwohl bereits im Bereich Energie, Industrie und Wärme große Anstrengungen unternommen wurden, die Treibhausgasemissionen zu senken. Inzwischen gibt es zumindest hier und da einige Ansätze, die bisher allerdings vor allem von den Kommunen und Ländern ausgehen.

Ein besonders hohes Potential an Einsparung von CO2-Emissionen hätte die Bahn. Wenn sie, erstens, endlich vollständig elektrifiziert würde. Zweitens, ihre Kapazitäten besser ausgebaut. Drittens, wenn sie zu einer preiswerten, zuverlässigen und schnellen Alternative zu Inlandsflügen würde.

Tatsächlich hat der Gesetzgeber zuletzt durch Zustimmung des Bundesrat bei seiner letzten Sitzung am letzten Freitag, nun eine Weiche für die Modernisierung der Bahn gestellt. Konkret ging es um das Eisenbahnregulierungsgesetz. Darin wurde nun eine Erprobungsklausel aufgenommen, um damit die rechtlichen Voraussetzungen für den sogenannten Deutschlandtakt zu schaffen.

Damit ist ein deutschlandweit abgestimmter Taktfahrplan gemeint. Beim Deutschlandtakt sollen die Verbindungen regelmäßig, in der Regel alle 30 Minuten, und zur gleichen Zeit abfahren. Das hat unter anderem den Vorteil, dass Anschlüsse verlässlich und ohne Wartezeiten erreicht werden können. Es setzt aber voraus, dass einige Strecken ausgebaut werden und dass den “getakteten” Züge Vorrang eingeräumt wird, um sie nicht warten zu lassen. Dafür ist unter anderem die Erprobungsklausel nötig.

Im Idealfall dürfte es gar nicht nötig sein, aus Klimaschutzgründen Inlandsflüge zu verbieten, wie in den letzten Monaten öfter diskutiert wurde. Es reicht, die Bahn so zu ertüchtigen, dass jeder Mensch, der halbwegs bei Verstand ist, dieses Verkehrsmittel als umweltfreundlichere, verlässlichere und komfortablere Alternative wählt (Olaf Dilling).

2021-06-01T00:00:25+02:001. Juni 2021|Verkehr|

Klimaanpassung beim Küstenschutz

Während immer eifriger, aber zugleich weitgehend folgenlos, darüber gestritten wird, wie der Klimawandel zu stoppen sei, haben die notwendigen Anpassungen an den Klimawandel längst begonnen. Schließlich ist es ja nicht so, dass kein Klimaschutz kostenlos zu haben wäre. Im Gegenteil, vermutlich werden die Maßnahmen zur Anpassung an die Erwärmung des Klimas und das Ansteigen des Meeresspiegels und die zu erwartenden Einbußen am Ende insgesamt sehr viel teurer, als rechtzeitige Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen gewesen wären. Aber es ist wie so oft im Leben, das Hemd ist halt immer näher als die Hose.

Aber mal zu einem Beispiel der Anpassungen: An unseren Küsten ist mit einer Erhöhung des Meeresspiegels und mit der Zunahme von Extremwetterlagen zu rechen. Das wirkt sich ziemlich direkt auf den Küstenschutz und die Deichsicherheit aus. Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 17 des Grundgesetzes (GG) unterliegt der Küstenschutz der konkurrierenden Gesetzgebung. Da der Bund bislang die Möglichkeit zur Gesetzgebung nicht wahrgenommen hat, sind die Länder zuständig. Schleswig-Holstein und Niedersachsen mit Bremen haben jeweils einen Generalplan Küstenschutz ausgearbeitet, der für die nächsten Jahre die Höhe und Beschaffenheit der Deiche festlegt.

Für Niedersachsen und Bremen wurden bei den letzten Festlegungen für die Hauptdeiche 2007 noch relativ konservative Schätzungen hinsichtlich des Anstiegs des Meeresspiegels von ca. 25 cm bis Ende des Jahrhunderts angenommen. In Bremen führte dies dazu, dass ein Großteil der Deiche im Mittel um 1,0 m erhöht werden müssen. Nach aktuellen Schätzungen könnte der Meeresspiegel bis zum Jahr 2100 sogar um mehr als einen Meter ansteigen.

Dabei ist es jedoch mit der bloßen Deicherhöhung nicht getan. Vielmehr muss für die Gewinnung von Baumaterial, der Kleie, Vorsorge getroffen werden, z.B. durch Poder mit Flachwasser, in denen Schwebstoffe sedimentieren können. Auch das Deichvorland spielt eine wichtige Rolle beim Küstenschutz. Es ist jedoch zu befürchten, dass sowohl das Wattenmeer als auch die Salzwiesen vor dem Deich dem Anstieg des Meeresspiegels zum Opfer fallen, so dass die Kraft von Sturmfluten weitgehende ungebremst auf den Deich einwirkt. Neue Konzepte des Küstenschutzes sehen daher weichere Maßnahmen vor, z.B. eine Rückverlagerung der Verteidigungslinie, Nutzung unbebauter Polder als Retentionsflächen oder Sandspülungen. Allerdings würde dies voraussetzen, etwas von der Fläche zurückzugeben, die von den Vorvätern dem Meer mühsam abgerungen wurden. Das setzt Umdenkprozesse voraus, die ihre Zeit brauchen. Das Problem ist nur, dass die Zeit drängt (Olaf Dilling).

2021-05-06T01:17:15+02:006. Mai 2021|Naturschutz, Umwelt|