Klima­klage gegen Länder nicht angenommen

Wir hatten hier letzten Sommer schon einmal über Klima­klagen gegen mehrere Bundes­länder berichtet, die vor dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) anhängig gemacht worden waren. Inzwi­schen wurden die Klagen allesamt vom BVerfG in einem Nicht­an­nah­me­be­schluss nicht zur Entscheidung angenommen.

Bei den Klagen hatten mehrere Minder­jährige unter­stützt durch einen Umwelt­verband gegen die Landes­kli­ma­schutz­ge­setze in Baden-Württemberg, Bayern, Nieder­sachsen, Nordrhein-Westfalen geklagt. Außerdem wollten sie dagegen vorgehen, dass die Landes­ge­setz­geber in Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt gesetz­liche Festle­gungen bisher gänzlich vermieden hätten.

Bereits beim Einreichen der Klage war zum einen unklar, ob die Kläger tatsächlich in eigenen Rechten betroffen sein können. Dies vor allem vor dem Hinter­grund, dass das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt auch bei der erfolg­reichen Klima­klage gegen den Bund nicht von einer Schutz­pflicht des Staates ausge­gangen war. Vielmehr hatte der Erste Senat des BVerfG argumen­tiert, dass angesichts einer Festlegung von Klima­zielen in § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2, eine gerechte Aufteilung der daraus resul­tie­renden Lasten erfor­derlich sei. Mit anderen Worten dürfen wir heute nicht auf Kosten der nächsten Genera­tionen CO2 verbrauchen, sondern müssen auf einen ausge­wo­genen Reduk­ti­onspfad achten.

Die Länder sind, so hat das BVerfG nun festge­stellt, von dieser Pflicht nicht gleicher­maßen betroffen. Denn den einzelnen Landes­ge­setz­gebern sei keine wenigstens grob überprüfbare Gesamt­re­duk­ti­ongröße vorge­geben, die sie – auch auf Kosten grund­rechtlich geschützter Freiheit – einzu­halten hätten. Damit entfällt auch die rechtlich vermit­telte eingriffs­ähn­liche Vorwirkung von bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zugelas­senen oder tatsächlich erfol­genden Emissionen. Diese hatte das BVerfG für die Bundes­ebene noch angenommen, hinsichtlich der Länder besteht sie nach dem Beschluss des BVerfG dagegen nicht (Olaf Dilling).

2022-02-09T22:53:51+01:009. Februar 2022|Allgemein, Umwelt|

Zur Glasgower Klima­kon­ferenz -„Don’t choose extinction“

Sechs Jahre nach dem Pariser Klima­ab­kommen im Jahr 2015 treffen sich aktuell gerade hochrangige Politiker:innen und Expert:innen aus aller Welt, um auf der UN-Klima­kon­ferenz in Glasgow eine Zwischen­bilanz zu ziehen. Um festzu­stellen, dass das, was getan wird, noch nicht genug ist und um neue Maßnahmen zu ergreifen, die es ermög­lichen sollen das 1,5°C‑Ziel doch noch zu erreichen. Die Zeit, die bleibt, um den Klima­wandel noch zu begrenzen, wird immer knapper. Entspre­chend hoch sind die Erwartungen.

In Vorbe­reitung auf die Klima­kon­ferenz veröf­fent­lichte das UNDP, United Nations Develo­pment Programm, auf ihrer Website einen Beitrag, wie die Klima­kon­ferenz wohl ablaufen würde, wenn Frankie der Dinosaurier eine Rede halten könnte. Seinen eindrucks­vollen Appell an die Mitglieder der Konferenz, sich nicht selbst aussterben zu lassen, sehen Sie hier (es lohnt sich).

Jedoch fehlen für wirklich erfolgs­ver­spre­chende Verhand­lungen wichtige Akteure: insbe­sondere die Abwesenheit des chine­si­schen Präsi­denten Xi Jinping wird heftig kriti­siert, wo China doch der weltweit größte CO2-Emittent ist und einen signi­fi­kanten Beitrag zur Errei­chung der Klima­schutz­ziele leisten könnte. Oder gar müsste.
Nach vielen eindring­lichen Worten und bewegenden Reden der Staats­chefs am Montag bleibt nun abzuwarten, welche dieser Worte letztlich zu verbind­lichen Beschlüssen werden und welche nur leere Worthülsen sind.

(Josefine Moritz)

2021-11-04T23:55:58+01:004. November 2021|Energiepolitik, Energiewende weltweit|

Die Deutsche Anpas­sungs­stra­tegie an den Klima­wandel (DAS)

In der öffent­lichen Diskussion wird oft verkannt, dass Klima­schutz­po­litik nicht nur eine, sondern zwei Dimen­sionen hat: Zum einen geht es um die Begrenzung der Erder­wärmung auf möglichst nicht mehr als 2° C, noch besser nur um 1,5° C. Zum anderen – und diese Dimension ist nicht weniger wichtig, wie diese Tage zeigen – muss die Bundes­re­publik sich an das verän­derte Klima anpassen, denn auch schon ein durch vielfältige Maßnahmen „gebremster“ Klima­wandel wirkt sich in vielfacher Hinsicht auf Deutschland aus.

Doch während die Maßnahmen rund um die Begrenzung zukünf­tiger Emissionen etwa des Verkehrs oder der Energie­er­zeugung viel disku­tiert und hoch umstritten sind, ist erstaunlich unbekannt, dass die Bundes­re­gierung bereits 2008 eine Anpas­sungs­stra­tegie (DAS) an den Klima­wandel beschlossen hat. Sie finden Sie hier. Dass die Bundes­re­gierung diesen Plan ausge­ar­beitet hat, ist auch kein Akt außer­ge­wöhn­licher Weitsicht, sondern beruht auf einer Verpflichtung nach Artikel 4 der Klima­rahmenkonvention, wo die Vetrrags­staaten sich zum Erlass von Anpas­sungs­stra­tegien verpflichtet haben.

Die DAS wirkt trotz der 13 Jahre, die seitdem vergangen sind, erstaunlich aktuell, sieht man von den Zeitreihen ab. Inter­essant: Auf S. 12 befindet sich eine Passage, in der sehr klar prognos­ti­ziert wird, dass die heißen Tage mit über 30° C sich verdrei­fachen und Stark­nie­der­schläge zunehmen werden. Ausgehend von dieser Analyse beschreibt die Bundes­re­gierung auf S. 32ff., welche Folgen die model­lierten Verän­de­rungen haben werden, von einer Zunahme der Borre­liose über Blaual­gen­blüten mit negativen Folgen für Badege­wässer, eine Zunahme von Hautkrebs, Probleme bei der Gebäu­de­nutzung, aber auch Hochwasser, Sturm­fluten, Austrocknung der Feucht­ge­biete und Moore, negative Folgen für die Landwirt­schaft, die Finanz­wirt­schaft, das Versi­che­rungs­wesen, Verkehrswege, der Skitou­rismus und, und, und. 

Die DAS erschöpft sich aber nicht in der Aufzählung der unschönen Folgen der Erder­wärmung. Sie enthält auch konkrete Forde­rungen, was der Gesetz­geber, was die Verwal­tungen, tun sollten, um die Bundes­re­publik erder­wär­mungs­fester zu gestalten. Von neuen DIN-Normen für den Bau bis zu konkreten Kanali­sa­ti­ons­ver­bes­se­rungen wird ein bunter Strauß aufge­blättert. Inter­essant: Auf S. 23 befindet sich eine Passage, die die Stärkung der Eigen­vor­sorge bei Stark­re­gen­er­eig­nissen thema­ti­siert. Inter­essant ist auch der Passus auf S. 33f., wo es u. a. auch um die Energie­wirt­schaft und ihre Schwie­rig­keiten etwa bei der Kühlwas­ser­ver­sorgung und der Versorgung mit Rohstoffen geht. Ganz konkret um Extrem­wet­ter­er­eig­nisse wie in den letzten Tagen geht es auf S. 43, wo u. a. die Freihaltung von Bebauung, Deichbau- und Deichsa­nie­rungs­maß­nahmen gefordert werden. Wie Anpas­sungs­maß­nahmen regional und sektoral aussehen können, können Sie übrigens selbst über diese Suchmaske des Umwelt­bun­des­amtes recher­chieren. Er beruht auf dem Aktionsplan Anpassung (APA) von 2011. Die bis 2015 erzielten Fortschritte hat die Bundes­re­gierung in einem ersten Fortschritts­be­richt veröf­fent­licht. 2020 ist ein weiterer Fortschritts­be­richt erschienen. Jeweils wird nicht nur dokumen­tiert, wie die DAS von 2008 voran­kommt, sondern diese auch inhaltlich fortge­schrieben. Im letzten Fortschritts­be­richt werden die gegen­wär­tigen (!) Schäden durch Stark­regen an Wohnge­bäuden in NRW in einer Grafik auf S. 21 übrigens mit 13 Mrd. EUR beziffert, 3,50 EUR pro m2 Wohnfläche.

Thermometer, Sommer, Heiss, Hitze, Sonne, Temperatur

Auch in den nächsten Jahren soll die DAS weiter­ent­wi­ckelt werden. Doch noch deutlich mehr als im weitgehend verge­mein­schaf­teten Klima­schutz durch Verrin­gerung der Emissionen bestehen hier Spiel­räume von Bund, Ländern und Gemeinden. Der Grad der Oberflä­chen­ver­sie­gelung etwa hängt stark an der Bauleit­planung. Die Baustan­dards und techni­schen Standards beruhen oft auf insti­tu­tio­na­li­sierten Branchen­dia­logen. Die Zivil­ge­sell­schaft selbst ist hier also gefordert, an der zweiten Säule des Klima­schutzes zu arbeiten (Miriam Vollmer).

2021-07-16T19:38:05+02:0016. Juli 2021|Energiepolitik, Industrie, Strom, Umwelt|