Über Freiheiten und Kosten­fallen in Wohnblocks und auf Autobahnen

Ein beliebter Gemein­platz liberal-konser­va­tiver Politik ist bekanntlich die Entge­gen­setzung von Freiheit und Verbots­po­litik. Nur wenige Tage nachdem die Regierung Merz verkündet hatte, mit dem Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) das wohl symbol­träch­tigste Geset­zes­projekt der Ampel im Sinne der „Freiheit im Heizungs­keller“ rückgängig zu machen, stürzt dieser konstru­ierte Gegensatz wie ein Kartenhaus zusammen. Der kriegs­be­dingte Anstieg der Öl- und Gaspreise zeigt, wie verwundbar und abhängig die Fossil­wirt­schaft in Deutschland bleibt. Dies nicht erst, wenn die Preise für CO2 aufgrund des Emissi­ons­han­dels­systems (ETS) planmäßig steigen werden.

Nun könnte man sagen, dass Freiheit eigentlich trotzdem immer besser ist als alle Verbote. Denn, dass die Preise für fossile Brenn­stoffe volatil sind, ist auch ein Gemein­platz und auch, dass durch den Emissi­ons­handel zusätzlich Preis­druck erzeugt werden soll, um die Klima­ziele zu erreichen. Eigen­tümer wissen also, was auf sie zukommt. Sie könnten also selbst entscheiden. Aller­dings ist die Freiheit, wie ein Wiener Sänger namens Georg Danzer wusste, „ein wunder­sames Tier“. Sein ebenfalls Wiener Namens­vetter Kreisler ergänzte, dass zwischen „Meiner Freiheit, Deiner Freiheit“ zu unter­scheiden sei.

So könnte man ruhig allen Eigen­tümern von Heizungs­kellern zugestehen, Fehler zu machen und in eine offen­sicht­liche Kosten­falle laufen. Schlaue Inves­toren von Wohnblocks wissen aller­dings, dass sie die Mietpreis­bremse (§§ 556d ff, 558 BGB) auf intel­li­gente Weise umgehen können. Sie sparen einfach bei den nur nach § 559 BGB begrenzt umlage­fä­higen Inves­ti­ti­ons­kosten und legen lieber die hohen laufenden Kosten von ineffi­zi­enten Öl- und Gashei­zungs­an­lagen auf die Mieter um. Wegen § 5 CO2-Kosten­auf­tei­lungs­gesetz geht das bezüglich der ETS-Kosten zwar nur begrenzt, das hohe Risiko für die hohe Volati­lität und Energie­ab­hän­gigkeit von Dritt­staaten bleibt jedoch bei den Mietern hängen. Das Problem ist also offen­sichtlich: Wer die Freiheit hat, sich nach Belieben eine Heizung auszu­suchen und wer am Ende die Rechnung dafür bezahlt und in eine Kosten­falle läuft, sind unter­schied­liche Menschen.

Georg Kreisler ist 2011 gestorben. Es ist angesichts seines Humors wohl angemessen makaber zu sagen, dass ihm dadurch einiges erspart geblieben ist. Jeden­falls hat er aber recht behalten, wenn er singt „Meine Freiheit, Deine Freiheit“. Angesichts dessen ist die Vorstellung der CDU und der SPD, durch die „Abschaffung“ des GEG den sozialen Frieden herzu­stellen und die „Spaltung der Gesell­schaft“ durch die Ampel zu überwinden, eine komplette Illusion. Die selbe Politik, die Eigen­tümern und Inves­toren Freiheiten ermög­licht, zwingt Mieter in die Kosten­falle. Sozial­de­mo­kra­tische Politik sieht anders aus. Die Quittung der Wähler ist verdient. Bei den Landtags­wahlen krebst die ehemals große alte Tante SPD nun bei knapp über 5% herum. Das ist ebenso schade, wie wohlverdient.

Wohnblocks an der A100 in Berlin in der Dämmerung

Wohnblocks an der A100 in Berlin bei Sonnen­un­tergang (Foto: Pixabay – Lars Hinrichsen).

Das Mindeste, was man von einer sozial- und christ­de­mo­kra­ti­schen, also zugleich an Innovation und Reform­fä­higkeit orien­tierten Regie­rungs­po­litik erwarten könnte wäre, nun wenigstens auch den § 559 BGB zu refor­mieren. Denn dadurch könnte die Regierung die volle Umlage­fä­higkeit von Inves­ti­ti­ons­kosten für Heizungs­systeme ermög­lichen. Das klingt erst man schlecht für die Mieter, sollte aber daran gekoppelt sein, dass die Inves­ti­tionen nach heutigem Wissen auf Dauer laufende Kosten einsparen. Dies wäre dann „Techno­lo­gie­of­fenheit“ und Zukunfts­fä­higkeit in einem fundierten Sinn. Es wäre doch schön, wenn die Regierung endlich liefert und zwar nicht bloß ideolo­gi­schen Kultur­kampf, der an die sinnlosen Graben­kriege des 20. Jahrhun­derts erinnert.

Dass die Freiheit der einen zur Bürde der anderen werden kann, zeigt sich aufgrund der aktuellen Ölpreis­krise auch auf dem flachsten und linearsten Symbol der Freiheit, das die mensch­liche Zivili­sation wohl jemals in ein Land betoniert hat, auf den Autobahnen. Wenn jemand mit dem E‑Auto unterwegs ist und bei 130 km/h Akku sparen oder mit dem Verbrenner wegen der teuren Sprit­preise verbrauchsarm fahren will, dann geht das aktuell oft nicht. Denn es reicht, dass alle paar Minuten von hinten jemand auffährt, der keine Geldsorgen hat und mit 210 km/h Testo­steron abbauen will. 

Dann muss eine Mehrheit der vernünftig Fahrenden sich rechts zwischen die LKWs zwängen, kurzzeitig abbremsen, ebenso kurzzeitig beschleu­nigen, überholen, wieder rechts einordnen usw. Hier würde ein Verbot, nämlich das Tempo­limit auf 130 km/h der überwie­genden Zahl der Autobahn­nutzer ihre Freiheiten lassen. Im Gegenteil würde es eher noch verhindern, von wenigen Rasern ständig genötigt zu werden. 

Übrigens ist bereits jetzt das durch­gängige Fahren auf dem mittleren Fahrstreifen entgegen einer zwar unter Kraft­fahrern offenbar herrschenden, aber schlecht gesetzlich abgesi­cherten Meinung gemäß § 7 Abs. 3c Satz 1 StVO vollkommen legal, um unnötige verbrauchs­in­tensive Überhol­vor­gänge von LKWs zu vermeiden. Es wäre daran zu denken mit oder ohne ergän­zendes Tempo­limit hier eine abgestufte Richt­ge­schwin­digkeit von 100 oder 110 km/h in die Autobahn-Richt­ge­schwin­dig­keits-VO aufzu­nehmen. Die Reich­weite von E‑Autos würde es dem Verord­nungs­geber danken.

Kurz gesagt: Das Verhältnis von Verboten und Freiheiten ist doch etwas komplexer als die Rhetorik der aktuellen Bundes­re­gierung abbildet. In manchen Fällen könnten einfache Rechts­än­de­rungen wie eine Reform von Mietpreis­bremse und Umlagen­fi­nan­zierung von Inves­ti­tionen helfen, Freiheit und Verant­wortung kongru­enter auszu­ge­stalten. In anderen Fällen sind gerade Verbote ein Mittel, in klassisch liberaler Weise die Freiheits­sphäre der einen gesell­schaft­lichen Gruppe besser mit der Freiheits­sphäre der anderen Gruppe zu verein­baren. Die FDP ist tot, lange lebe der Libera­lismus. (Olaf Dilling)

 

Klima­schutz zahlt sich aus – ökono­misch, rechtlich, global

Nicht Klima­schutz gefährdet unseren Wohlstand, sondern zu wenig Klima­schutz.“ Dieses klare wirtschafts­po­li­tische Signal sendet Jochen Flasbarth, Staats­se­kretär im Bundes­um­welt­mi­nis­terium, anlässlich der inter­na­tio­nalen Konferenz zu natio­nalen Klima­zielen („NDC-Konferenz“) in Berlin (siehe Presse­mit­teilung des BMUKN vom 11.06.2025). Die Konferenz, organi­siert unter anderem von der Inter­na­tio­nalen Klima­schutz­in­itiative (IKI), der OECD, dem UN-Entwick­lungs­pro­gramm (UNDP) sowie der GIZ, bringt rund 300 Vertre­te­rinnen und Vertreter aus über 40 Staaten zusammen – mit dem Ziel, ambitio­nierte Klima­po­litik messbar voranzubringen.

Im Zentrum der Konferenz steht eine neue Studie von OECD und UNDP. Sie vergleicht zwei Zukunfts­sze­narien: eines mit stagnie­render Klima­po­litik und eines mit umfas­senden Maßnahmen zur Emissi­ons­min­derung. Das Ergebnis ist eindeutig: Ambitio­nierter Klima­schutz führt langfristig zu mehr Wirtschafts­wachstum, stabi­leren Inves­ti­ti­ons­be­din­gungen und gerin­geren Schäden durch die Folgen der Klima­krise. Besonders bemer­kenswert: Inves­ti­tionen in saubere Techno­logien könnten bereits bis 2030 ein Volumen von rund 3,1 Billionen US-Dollar erreichen. In Ländern mit mittlerem und niedrigem Einkommen wären die wirtschaft­lichen Vorteile besonders ausge­prägt. Das weltweite Brutto­in­lands­produkt könnte im Klima­schutz­sze­nario bis 2050 um bis zu drei Prozent über dem Niveau des Business-as-usual-Szenarios liegen.

Ein wichtiger Aspekt der Studie: Unklare oder unstete klima­po­li­tische Rahmen­be­din­gungen bremsen Inves­ti­tionen. Die Studie quanti­fi­ziert die möglichen ökono­mi­schen Verluste auf bis zu 0,75 Prozent des globalen BIP bis 2030. Für Unter­nehmen, die sich in einem trans­for­ma­tiven Markt­umfeld bewegen, ist Rechts­si­cherheit also ein zentraler Faktor für Planung und Inves­ti­tionen – ein Punkt, der auch rechtlich immer mehr an Bedeutung gewinnt.

2025 markiert das zehnjährige Bestehen des Pariser Klima­ab­kommens – und die nächste entschei­dende Etappe: Alle Vertrags­staaten sind aufge­rufen, neue und ambitio­nierte Klima­schutz­bei­träge (Natio­nally Deter­mined Contri­bu­tions, NDCs) vorzu­legen, die bis 2035 reichen. Was in Berlin vorbe­reitet wird, mündet in globale Entschei­dungen auf der COP30 im brasi­lia­ni­schen Belém im November. Die Konferenz ist deshalb mehr als nur ein Austausch: Sie ist ein diplo­ma­tisch und juris­tisch bedeut­sames Format, das gezielt Schwellen- und Entwick­lungs­länder in den Blick nimmt und zugleich Inves­ti­ti­ons­si­cherheit für inter­na­tionale Projekte fördern will.

Die Entwick­lungen auf der NDC-Konferenz zeigen, dass Umwelt­recht und Klima­po­litik nicht mehr nur regula­to­rische Rahmen­be­din­gungen schaffen – sie sind ein strate­gi­sches Spielfeld für Inves­ti­tionen, Projekt­ent­wicklung und inter­na­tionale Koope­ration. Gerade für Unter­nehmen und Insti­tu­tionen mit globaler Ausrichtung oder Engagement in Emerging Markets lohnt sich der Blick auf die neuen NDCs, auf Finan­zie­rungs­mög­lich­keiten über multi­la­terale Fonds und auf Partner­schaften im Rahmen inter­na­tio­naler Programme.

Ambitio­nierter Klima­schutz ist kein wirtschaft­liches Risiko, sondern eine Inves­tition in Zukunft, Stabi­lität und Resilienz. Rechts­si­cherheit und gute Gover­nance sind dabei entschei­dende Hebel. Wir unter­stützen Sie gern, diese Chancen aktiv zu nutzen. Als Kanzlei mit ausge­wie­sener Expertise im Energie- und Umwelt­recht begleiten wir unsere Mandant­schaft bei diesen Trans­for­ma­ti­ons­pro­zessen – sei es bei der rechts­si­cheren Projekt­ent­wicklung, bei Due-Diligence-Prozessen und der Anlagen­zu­lassung. (Dirk Buchsteiner)

Klima­ziele 2030: In Reich­weite, aber nicht garantiert

Der Exper­tenrat für Klima­fragen hat letzte Woche seinen Prüfbe­richt zur Berechnung der deutschen Treib­haus­gas­emis­sionen für das Jahr 2024 und zu den Projek­ti­ons­daten 2025 vorgelegt (siehe Presse­mit­teilung des BMUKN hier). Der Exper­tenrat bestätigt, dass die natio­nalen Klima­ziele (und mit ihnen eine Reduktion der Treib­haus­gas­emis­sionen um mindestens 65 % gegenüber 1990) grund­sätzlich erreichbar sind – bleiben wir verhalten optimis­tisch. Dennoch dürfte Deutschland die Vorgaben der Europäi­schen Klima­schutz­ver­ordnung (Verordnung (EU) 2018/842 – Effort Sharing Regulation ESR) im selben Zeitraum deutlich verfehlen. Besonders kritisch ist die Lage im Verkehrs- und Gebäu­de­sektor sowie im Bereich der Landnutzung, wo die bishe­rigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Klima­ziele zu erreichen. Ein entschlos­senes und koordi­niertes Vorgehen ist erfor­derlich, um auch die Weichen für eine nachhaltige und klima­neu­trale Zukunft zu stellen. Denn nach der ESR ist es eben nicht möglich, Defizite eines Sektors durch Übererfüllung anderer Sektoren auszu­gleichen, wie dies nach dem natio­nalen Klima­schutz­gesetz möglich ist.

Im Verkehrs­sektor sind die Emissionen mit 143 Millionen Tonnen CO₂-Äquiva­lenten weiterhin hoch, und es fehlt an ausrei­chenden Maßnahmen zur Reduktion. Der Gebäu­de­sektor verzeichnete 2024 Emissionen von 101 Millionen Tonnen CO₂-Äquiva­lenten, was ebenfalls über dem Zielpfad liegt. Hinzu kommt, dass Wälder und Moore, einst CO₂-Senken, durch Dürre, Trockenheit und Schäd­linge zunehmend zu Emissi­ons­quellen werden.

Als Reaktion auf die Heraus­for­de­rungen plant die Bundes­re­gierung ein neues Klima­schutz­pro­gramm, das insbe­sondere die Sektoren Verkehr, Gebäude und Landnutzung in den Fokus nimmt. Ziel ist es, klima­freund­liche Techno­logien zu fördern und die Emissionen in diesen Bereichen deutlich zu senken. Darüber hinaus sollen die Möglich­keiten des Sonder­ver­mögens für Klima­schutz und Infra­struktur gezielt genutzt werden, um die Trans­for­mation zu einer klima­neu­tralen Gesell­schaft voran­zu­treiben. (Dirk Buchsteiner).