Von Kindern und Weisen

Im August wird der Protest der Schüler von „Fridays for Future“ ein Jahr alt. Gemessen an der Kürze der Zeit, hat die 16-jährige Schülerin Greta Thunberg aus Stockholm unglaublich viel Aufmerk­samkeit für ihre Sache gewonnen. Nun ist Aufmerk­samkeit alleine nicht alles. Lange Zeit beherrschte die Frage die Diskussion, ob politi­scher Protest es überhaupt recht­fer­tigen könne, die Schule zu schwänzen. Ob die Schüler – mit anderen Worten – nicht lieber lernen und die schwie­rigen Fragen des Klima­schutzes den Profis überlassen sollten. Auf der anderen Seite gab und gibt es auch sehr viel Zustimmung. Die Aktivisten werden zu vielen Veran­stal­tungen und Treffen einge­laden und mit Preisen überhäuft. Aber auch das kann zweischneidig sein. Bezeichnend war die Verleihung der goldenen Kamera an Greta Thunberg, im Programm unmit­telbar gefolgt von einer Werbe­aktion, bei der VW einer Nachwuchs­schau­spie­lerin einen SUV spendete. Mit anderen Worten: Alles nur Umarmungs­taktik, bei der die Inhalte hinter einer diffusen Wolke von Sympathie auf der Strecke bleiben?

Wenn der gute Wille ausrei­chend bekundet wurde, ist es tatsächlich irgendwann an der Zeit, sich konkreten Inhalten zuzuwenden. Über die sich dann wieder trefflich streiten lässt. Und dann hat tatsächlich auch die Stunde der Profis geschlagen. Nicht weil sie es immer besser wissen, aber weil Teil ihrer Profes­sio­na­lität ist, hinrei­chend bestimmte und umsetzbare Vorschläge machen zu können. So vor ein paar Tagen der Sachver­stän­di­genrat zur Begut­achtung der gesamt­wirt­schaft­lichen Entwicklung, kurz: die fünf Wirtschafts­weisen. Sie haben im Sonder­gut­achten 2019 „Aufbruch zu einer neuen Klima­po­litik“ ein Gesamt­konzept vorgelegt, das als Kernelement die Bepreisung von CO2 beinhaltet, aber auch weitere flankie­rende Einzel­maß­nahmen vorschlägt. Dazu zählen sie die techno­lo­gie­neu­trale Förderung der Grundlagenforschung.

Dabei setzen die Wirtschafts­weisen langfristig auf eine Ausweitung des Europäi­schen Emissi­ons­handels (EU ETS), schließen aber als Übergangs­lösung eine CO2-Steuer oder einen separaten Emissi­ons­handel nicht aus. Die Wirtschafts­weisen kommen mit der von ihnen vorge­stellten Ausge­staltung des Konzepts vielen typischen wirtschafts- und sozial­po­li­ti­schen Einwänden bereits zuvor: 

So setzen sie sehr aus inter­na­tionale Koope­ration, halten nichts von natio­nalen Allein­gängen, wohl aber davon, durch Einhaltung inter­na­tio­naler und europäi­scher Verpflich­tungen seine Vorbild­funktion zu erfüllen. Außerdem sollen europäische Staaten ihre Klima­po­litik möglichst eng koordi­nieren. Zum Ausgleich von Wettbe­werbs­nach­teilen für die deutsche Produktion, die nicht schon durch kostenlose Zuteilung von Zerti­fi­katen ausge­glichen werden können, soll u.U. ein Grenz­aus­gleich statt­finden, bei dem Importen der CO2-Preis aufge­schlagen wird. 

Wie schon in vielen anderen Vorschlägen zur CO2-Bepreisung sollen die zusätz­lichen Einnahmen vor allem der sozialen Abfederung dienen. Vorge­schlagen wird eine Kopfpau­schale oder eine Strom­steu­er­senkung. Außerdem sollen indivi­duelle Maßnahmen zur Anpassung, etwa Austausch von Heizungen, gefördert werden.

Mögli­cher­weise gehen den protes­tie­renden Schüle­rinnen und Schülern die Forde­rungen der Wirtschafts­weisen nicht weit genug. Anderer­seits können sie auch ein bisschen stolz sein. Sie haben dazu beigetragen, dass die aktuelle Diskussion in ein Stadium getreten ist, in dem sich die promi­nen­testen Experten mit ganz konkreten Fragen der Klima­po­litik befassen. Das bedeutet zum einen viel Streit, zum anderen wächst aber auch die Wahrschein­lichkeit, dass den Worten irgendwann Taten folgen.

2019-07-16T12:53:54+02:0016. Juli 2019|Emissionshandel, Energiepolitik, Umwelt|

Für’s Schau­fenster: Der nieder­län­dische CO2-Gesetzesentwurf

Dass die Nieder­lande den Klima­wandel mehr fürchten müssten als andere, ergibt sich schon aus ihrer exponierten Lage. Gleichwohl ist die nieder­län­dische Klima­po­litik nicht so ehrgeizig wie in einigen anderen Mitglied­staaten. Auch der aktuelle Versuch, die Klima­schutz­po­litik zu ertüch­tigen, fällt weniger einschneidend aus als sich viele gewünscht haben.

Der Geset­zes­vor­schlag, den der Finanz- und der Wirtschafts­mi­nister einge­bracht haben, enthält ausdrücklich keinen sektor­über­grei­fenden CO2-Preis, wie er derzeit viel (auch in den Nieder­landen) disku­tiert wird. Vielmehr soll das neue Gesetz den Emissi­ons­handel ertüch­tigen, indem ab 2020 eine Unter­grenze für Emissi­ons­be­rech­ti­gungen von zunächst 12,30 EUR einge­zogen werden soll. Das Schlagwort vom „Mindest­preis“ trifft den Mecha­nismus dabei (wie im briti­schen Vorbild) nicht ganz exakt: Es handelt sich auch in den Nieder­landen um eine Steuer in Höhe der Differenz zum Schwel­lenwert für Emissionsberechtigungen.

Die Ausge­staltung als Steuer ermög­licht es zielgenau, nicht alle emissi­ons­han­dels­pflich­tigen Anlagen­be­treiber zu belasten. Sie soll nur für Strom­erzeuger gelten, und zwar nicht nur für Energie­er­zeuger, sondern auch für die indus­trielle Strom­erzeugung. Bis 2030 soll sie auf einen gesamten CO2-Preis von 31,90 EUR steigen.

So weit, so gut. Aber halt! 12,30 EUR? Der Preis einer Emissi­ons­be­rech­tigung liegt seit Monaten stabil bei ungefähr 25 EUR. Anders als in der Vergan­genheit ist auch nicht zu erwarten, dass der Preis wieder rutscht, denn bei Überschüssen gibt es mit der Markt­sta­bi­li­täts­re­serve inzwi­schen einen Mecha­nismus, der das verhindert. Und zusätzlich gibt es einen Minde­rungspfad, der bis 2020 jedes Jahr das Gesamt­budget um 1,74%, ab dann um 2,2% verringert. Voraus­sichtlich greift der neue CO2-Mindest­preis also gar nicht ein.

Dass dem so ist, wissen natürlich auch die betei­ligten Minis­terien. Sie erwarten deswegen nicht, dass das neue Gesetz auch mal greift. Sondern es soll – so die offizielle Begründung – nur mehr Planungs­si­cherheit bewirken und Anreize setzen. Doch wie soll das aussehen, wenn schon der Emissi­ons­handel selbst durch seine Mecha­nismen zu – angesichts des Minde­rungs­pfades durchaus planbaren – Emissi­ons­ver­rin­ge­rungen anreizt? Handelt es sich mögli­cher­weise um eine im Ergebnis wirkungslose Maßnahme, eher zur Beruhigung der zunehmend kriti­schen Öffent­lichkeit? Immerhin spielt Fridays for Future auch in den Nieder­landen eine Rolle.

Doch ob sich Kritiker von einem wirkungs­losen Gesetz beruhigen lassen?

2019-06-11T08:58:49+02:0010. Juni 2019|Emissionshandel, Industrie, Strom, Umwelt|

Green­peace und Client Earth stellen Kohle­aus­stiegs­gesetz-Entwurf vor

Die Grünen haben immerhin schon ein paar Leitlinien vorgelegt, aus dem Regie­rungs­lager dagegen gibt es immer noch nichts. Jetzt haben Green­peace und Client Earth einen Geset­zes­entwurf publi­ziert, wie der Kohle­aus­stieg bewerk­stelligt werden soll.

Zunächst: Der Geset­zes­entwurf nennt ganz bestimmte Kraft­werke block­scharf und ordnet ihre Still­legung in mehreren Tranchen bis 2030 durch Erlöschen der Immis­si­ons­schutz­ge­neh­migung zu bestimmten Daten an. Diese Kraft­werks­liste ist natürlich das Gegenteil einer abstrakt-generellen Regelung, wie sie Gesetze im Gegensatz zu Verwal­tungs­akten eigentlich auszeichnet. Ob das wohl mit dem in Art. 19 Abs. 1 GG veran­kerten Verbot des Einzel­fall­ge­setzes vereinbar ist? Auf der anderen Seite enthält auch § 13g Abs. 1 EnWG eine block­scharfe Liste, ohne dass diese bisher Anstoß erregt hätte, ein Gutachten aus dem letzten Dezember von Schomerus/Franßen meint zudem, dass bei gleich­mä­ßigen recht­lichen Maßstäben eine solche Katalog­lösung unpro­ble­ma­tisch wäre.

Doch es geht nicht nur um die Liste. Der Entwurf enthält auch noch weitere Regelungen, die soweit konse­quent erscheinen wie ein Verbot, neue Kraft­werke zu bauen und eine Verord­nungs­er­mäch­tigung für die Jahre ab 2026. Auch eine Entschä­di­gungs­mög­lichkeit für Kraft­werks­be­treiber ist vorge­sehen, aber nicht als grund­sätz­liches Muss, sondern als ausnahms­weise zu gewäh­rende Entschä­digung für erlittene Vermö­gens­nach­teile bei Entzug der Geneh­migung für Anlagen, die jünger sind als 25 Jahre. Dies weicht von den Vorstel­lungen der Kraft­werks­wirt­schaft weit ab. Ob es mit dem grund­recht­lichen Eigen­tums­schutz vereinbar ist, ist umstritten.

Was ist von diesem Entwurf nun zu halten? Es darf wohl als sicher gelten, dass er so nicht 1:1 in Kraft treten wird. Selbst die GRÜNEN haben bereits angekündigt, sich diesen nicht zu eigen zu machen, sondern einen eigenen Entwurf vorzu­stellen. Angesichts der politi­schen Wider­stände gegen eine entschä­di­gungslose Beendigung der Kraft­werks­wirt­schaft ist auch nicht anzunehmen, dass irgendeine Bundes­re­gierung der nächsten Jahre auf einen konfron­ta­tiven Ausstieg setzen würde. Das wissen natürlich auch Green­peace und Client Earth. Deswegen darf man wohl annehmen, dass dieser Entwurf vor allem einem Zweck dient: Die anderen Akteure unter Zugzwang zu setzen, um den aktuellen Rückenwind in der Öffent­lichkeit zu nutzen.

2019-05-03T15:20:27+02:003. Mai 2019|Allgemein, Energiepolitik, Strom, Umwelt|