ETS I: Was wird wohl aus der Zuteilung?

In diesen Tagen entscheidet sich, wie sich das Europäische Parlament zu den #Fitfor55-Vorschlägen der Europäi­schen Kommission aus Juli 2021 verhalten will (hierzu u. a. hier). Am 17.05.2022 tagt der Umweltau­schuss ENVI und stimmt ab. Abzustimmen gilt es dabei für eine Vielzahl von einzelnen Reform­vor­schlägen, davon viele, die (wie die Taxonomie, wie die Löschung überschüs­siger Zerti­fikate etc. pp.) im politi­schen Raum ebenso relevant wie kontrovers sind. Dem gegenüber inter­es­siert die Frage der Zuteilung von Emissi­ons­be­rech­ti­gungen an emissi­ons­han­dels­pflichtige Anlagen nur wenige Kenner der Materie über den Kreis der Betrof­fenen hinaus, denn die Frage, ob Unter­nehmen Zerti­fikate kaufen oder per Bescheid erhalten ist emissi­ons­neutral. Für den Klima­schutz ist an sich nur wichtig, wie viele Zerti­fikate es insgesamt gibt.

Doch schon bei dieser Frage will wohl eine Mehrheit des Umwelt­auss­schusses über die bishe­rigen Pläne hinaus­gehen. Bekanntlich plante schon die Kommission in ihrem Richt­li­ni­en­vor­schlag die Menge an Berech­ti­gungen deutlich zu kürzen. 2030 sollen 62% weniger emittiert werden als 2005, 2050 gar nichts mehr. Nun will ein relevanter Teil des Ausschusses sogar 67% mindern, und zwar durch Löschung überschüs­siger Zerti­fikate und durch eine Erhöhung des linearen Minde­rungs­pfades, also der allmäh­lichen Abschmelzung der Zerti­fikate statt um 4,2% (wie die KOM es vorsah) auf jährlich 0,1% mehr. Berech­ti­gungen würden also knapper und damit wertvoller, also teurer. Da auch der Markt­sta­bi­li­täts­me­cha­nismus ertüchtigt werden soll, würden die Kurse sicher deutlich steigen.

Wie dieses rare Gut verteilt werden soll, ist noch umstritten. Die KOM hatte eine Abschmelzung der Zerti­fikate bis 2036 vorge­sehen. Zwischen 2026 und 2036 sollte über eine jährliche Kürzung um je 10% ausge­schlichen werden. Nun gibt es im ENVI – abseits des konser­va­tiven Bericht­erstatters – wohl eine Mehrheit, die sich einen früheren Ausstieg aus der CO2-Zuteilung wünscht. Danach soll schon 2031 nicht mehr kostenlos zugeteilt werden. Um eine Abwan­derung betrof­fener Branchen zu vermeiden, soll dann stufen­weise der CBAM, also eine Abgabe für Importe an der Grenze in Höhe der ETS-Belastung greifen. Geplant ist auch keine reine Verteuerung, die nur die Staats­kassen füllt, sondern das einge­nommene Geld soll in Gestalt von Klima­in­ves­ti­tionen in die Industrie zurück­ge­führt werden. Dabei geht es um hohe Summen im dreistel­ligen Milliardenbereich.

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Doch auch in der Zwischenzeit bis zum Ende der freien Zuteilung soll sich viel ändern. Die Zuteilung soll stärker incen­ti­vieren, also nicht in erster Linie der Bedarfs­de­ckung und damit der Kosten­dämpfung dienen, sondern dekar­bo­ni­sierte Indus­trie­an­lagen sollen über fünf Jahre Zutei­lungen und damit eine Teilfi­nan­zierung von Maßnahmen erhalten, die besten 10% der Anlagen erhalten sogar eine extra Prämie in Gestalt von 10% mehr Berech­ti­gungen. Um neben diesem Zuckerbrot auch die Peitsche nicht zu verschweigen: Die schlech­testen 10% sollen ihre Zuteilung verlieren. Diese soll zudem auf anspruchs­vol­leren Bench­marks beruhen, aber erst ab 2026. Zudem soll durch einen reinen Produkt­bezug, der bereits dekar­bo­ni­sierte Verfahren einbe­zieht, eine weitere Verschärfung der Bench­marks erreicht werden, auf denen die Zuteilung arith­me­tisch fußt.

Für viele Unter­nehmen heißt das: Höhere Kosten in wenigen Jahren. Doch ob es wirklich so kommt? Der Umwelt­aus­schuss ist noch nicht das Parlament. Und die Mitglied­staaten im Rat haben auch noch ein Wörtchen mitzu­reden. Doch die Richtung dürfte klar sein (Miriam Vollmer).

2022-05-17T01:15:51+02:0017. Mai 2022|Emissionshandel|

Wie weiter mit dem BEHG – Ariadne Papier vom 16.02.22

Seit 2021 existiert der CO2-Preis für Gebäude und Verkehr nach dem Brenn­stoff-Emissi­ons­han­dels­gesetz (BEHG) auf bisher rein natio­naler Ebene. Im Rahmen des Fit for 55-Pakets vom 14. Juli 2021 hat die Europäische Kommission ihren Plan vorge­stellt, den Emissi­ons­handel als ETS II für Brenn- und Treib­stoffe künftig auf ganz Europa auszu­dehnen. Doch noch ist unklar, ob und wann dies der Fall sein wird (hierzu hier). Einige Mitglied­staaten sehen die Pläne ausge­sprochen skeptisch. Im Rahmen des Ariadne-Projekts von 25 Insti­tu­tionen rund um die Energie­wende liegt nun ein aktuelles Papier mit Vorschlägen auf den Tisch, die sowohl die Möglichkeit abdecken, dass der EU-ETS II auf EU-Ebene kommt, aber auch die, dass die Pläne scheitern. In beiden Fällen schlagen die Autoren Folgendes vor:

# Bisher sieht das BEHG erst für 2026 eine Verstei­gerung der Zerti­fikate mit Höchst­preisen vor. 2027 soll dann frei versteigert werden. Die Festpreis­phase aber ist nicht nur rechtlich umstritten, sie kann auch dazu führen, dass in Deutschland gar nicht so viel einge­spart wird, wie eigentlich vorge­sehen. Deswegen wird nun vorge­schlagen, schon 2023 innerhalb eines Preis­kor­ridors zu versteigern, den eine Preis­kom­mission festlegen soll.

# Ein weiterer Punkt erscheint logisch: Die Autoren schlagen vor, die im BEHG vorge­se­henen Emissi­ons­mengen an das nach Erlass des BEHG geänderte Klima­schutz­gesetz (KSG) und das von der KOM vorge­schlagene deutsche Einsparziel auf EU-Ebene von 50% anzupassen.

# Ehrgeizige Ziele sollen nicht zu sozialen Härten führen. Deswegen wird vorge­schlagen, schon zu 2023 die Voraus­set­zungen des geplantes Klima­geldes zu schaffen, also einer Rückerstattung pro Kopf, die einko­mens­schwache Haushalte besonders entlastet.

# Als vierte Maßnahme wird ein CO2-Mindest­preis spätestens 2025 vorge­schlagen. Dieser soll verhindern, dass der EU ETS II zwar kommt, aber auf so niedrigem Niveau, dass für Deutschland die Preise erst einmal sinken statt zu steigen.

Co2, Abgase, Verkehrszeichen, Auto, Klima, Klimawandel

Insgesamt bietet das Papier damit auf den ersten Blick wenig ganz Überra­schendes. Dass mehr gespart werden muss, liegt auf der Hand. Ebenso, dass damit höhere Preise verbunden sein müssen, damit der Anreiz­me­cha­nismus fuktio­niert. Eine wichtige Botschaft strahlt das Papier aber in jedem Falle aus: Auch wenn keine EU-Lösung kommen sollte, lässt Deutschland nicht locker (Miriam Vollmer).

2022-02-17T21:37:37+01:0017. Februar 2022|Emissionshandel, Energiepolitik|

Der EU-CO2-Preis wackelt

Die ehrgei­zigen Pläne der Europäi­schen Kommission für die Überar­beitung der Emissi­ons­han­dels­richt­linie stoßen auf Wider­stand in manchen Mitglied­staaten. Besonders nach den monate­langen Protesten der franzö­si­schen Gilets jaunes gegen eine höhere Besteuerung fossiler Kraft­stoffe fürchten einige europäische Regie­rungen den Unmut der Bevöl­kerung. Damit ist unklar, ob die ab 2026 geplante Ausweitung des Emissi­ons­handels auf Brenn- und Treib­stoffe in der EU über einen Upstream-Emissi­ons­handel realis­tisch ist.

Der Bericht­erstatter im Umwelt­aus­schuss des Europäi­schen Parla­ments, der deutsche Christ­de­mokrat Peter Liese, hat nun einen Kompro­miss­vor­schlag vorgelegt, der neben einigen anderen Vorschlägen (hierzu demnächst) zur Änderung des Richt­li­ni­en­vor­schlags der Kommission, auch eine vermit­telnde Regelung für den Emissi­ons­handel für Brenn- und Treib­stoffe vorsieht: Das Instrument soll schon 2025 statt 2026 starten. Aber es soll den Mitglied­staaten für die Jahre 2025 und 2026 freistehen, ob sie auch private Haushalte einbe­ziehen. Sie müssen aller­dings die Emissi­ons­min­de­rungen, die auf diesen Bereich entfallen, auf anderem Wege erbringen.

Lichter, Nacht, Abend, Langsame Verschlusszeit

Uns überzeugt dieser Vorschlag praktisch nicht. Denn die Kommission plant bekanntlich, beim Inver­kehr­bringer anzusetzen, so wie aktuell beim deutschen BEHG. Zerti­fikate abführen müsste also der Lieferant. Aber zum Zeitpunkt der Auslie­ferung des Benzins ist noch nicht einmal klar, ob ein Taxifahrer tankt oder ein Anwalt nach Feier­abend. Und wie geht man mit einem Gebäude mit Zentral­heizung um, in dem im 1. OG ein Call Center und im Dach eine Familie Mieter sind? Ohne einen umfang­reichen Papier­krieg ist das kaum vorstellbar.

Doch wie auch immer andere EU-Mitglieder dies für sich lösen, dass Deutschland aus dem ETS II optiert, kann als ausge­schlossen gelten. Denn mit dem BEHG gibt es ein sehr ähnliches Instrument bereits seit dem letzten Jahr (Miriam Vollmer).

2022-01-14T20:43:54+01:0014. Januar 2022|Allgemein, Emissionshandel|