Ultrafeinstaub und das Wetter

Feinstaub ist gefährlich. Man sagt ihm nach, er würde vor allem die Atemwege belasten und so beispielsweise Asthma auslösen. Staub, der aus ganz besonders kleinen Partikeln besteht, hat nach neuen wissenschaftlichen Publikationen aber noch deutlich bedenklichere Auswirkungen. Er kann nicht nur alle menschlichen Organe erreichen, sondern steht sogar im Verdacht, dass örtliche Wetter zu verändern, indem er die einzelnen Wolkentröpfchen kleiner werden lässt, sodass es länger dauert, bis sich Regentropfen bilden können. Es regnet dann also seltener, dafür um so intensiver. Man kennt solche Wetterlagen aus den Tropen. 

In den letzten Monaten wurde Feinstaub insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkehr diskutiert. Mit einer anderen Quelle von Feinstaub beschäftigte sich aktuell eine Kleine Anfrage der GRÜNEN, die die Bundesregierung am 23. April 2019 beantwortet hat. Hier geht es um Ultrafeinstaub aus Kraftwerksanlagen. Besonderer Clou an der Sache: Der Feinstaub soll nicht aus den Verbrennungsprozessen selbst stammen, sondern aus den Abgasreinigungseinrichtungen zur Reduzierung von Stickstoffoxide (SCR). Damit äußern die GRÜNEN in Anlehnung an einige neuere Publikationen den Verdacht, dass die dem Schutz der Umwelt dienenden Einrichtungen selbst zur Quelle negativer Umweltauswirkungen geworden sein könnten.

Die Bundesregierung bewertet die Vermutung, dass Ultrafeinstaub maßgeblich auf Abgasreinigungen zurückgeht, sehr zurückhaltend. Die meisten mit SCR-Einrichtungen ausgestatteten Kraftwerke seien zusätzlich mit Elektrofiltern und nassen Abgasentschwefelungseinrichtungen versehen, sodass gar nicht so viel Feinstaub entweichen würde. Und einige Kraftwerke (Schkopau, Lippendorf, Spremberg und Boxberg) hätten gar keine entsprechenden Einrichtungen. Außerdem wisse die Bundesregierung auch quasi nichts über die verdächtigten Ultrafeinpartikel. Auch über den Zusammenhang zwischen Ultrafeinstaub und dem Wetter und auch der menschlichen Gesundheit ist die Bundesregierung nicht näher informiert. Hierzu gäbe es auch noch keine ausreichenden Erkenntnisse. Einige interessante Details liefert die Bundesregierung auf Seite 3 der Beantwortung der kleinen Anfrage gleichwohl.

Klar ist damit: Diese Thematik ist im Umweltministerium offenbar noch nicht angekommen. Allerdings muss das weder in Berlin noch in Brüssel so bleiben. Es ist gut möglich, dass in den nächsten Monaten bis Jahren auch diese Seite von Kraftwerken mehr in den Fokus der Gesetzgebung gerät. Hier könnte ein Dilemma entstehen: Ohne SCR-Anlagen sind die geltenden und kommenden Grenzwerte für Großfeuerungsanlagen nur schwer bis gar nicht einhaltbar. Wenn der Betrieb dieser Anlagen sich aber an anderer Stelle negativ auf den Umweltzustand auswirkt, könnte dies denjenigen, die einen schnellen Ausstieg aus der Kohleverstromung wünschen, ein zusätzliches Argument liefern.

In jedem Fall gilt: Diese Diskussion muss man im Auge behalten.

2019-05-02T17:57:53+02:002. Mai 2019|Industrie, Strom, Umwelt|

Baumaschinen, Bagger, Walzen und Kräne. Alles neu durch die NRMM-Verordnung?

Seit dem 1. Januar 2019 müssen Motoren für zahlreiche Baumaschinen, Binnenschiffe, Handrasenmäher und ähnliche mobile Maschinen neue Emissionsgrenzwerte einhalten. Grund dafür ist die 2016 erlassene Verordnung EU 2016/1628 mit der die Umweltwirkungen der Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen (Non-Road Mobile Machines – NRMM) reguliert werden. Dies ist insofern interessant, als in aktuellen öffentlichen Diskussionen über Luftreinhaltung und Verkehr der Hinweis auf die Binnenschifffahrt nicht fehlen darf. Allerdings werden dabei oft Äpfel mit Birnen verglichen. Folgende Fragen helfen, die Diskussion sinnvoll zu strukturieren:

  • Wie groß ist der Beitrag von Binnenschiffen und Baumaschinen zu den aktuellen Defiziten der Luftqualität tatsächlich?
  • Hilft die neue NRMM-Verordnung der EU insofern weiter?
  • Was für Maßnahmen stünden deutschen Ländern und Kommunen zur Verfügung, um Emissionen durch mobile Maschinen zu begrenzen?

Zunächst müssen unterschiedliche Schadstoffe, Feinstaub und Stickstoffoxide (NOx), auseinandergehalten werden. Beide Schadstoffgruppen sind im Visier, wenn es um die Einhaltung der Luftqualitätsrichtlinie geht. Richtig ist, dass von mobilen Maschinen oft eine hohe Feinstaubbelastung ausgeht. Allerdings hat sich der Fokus in den letzten Jahren von der Feinstaubproblematik hin zum den Stickstoffoxiden verschoben, da der Feinstaub erfolgreich mit Partikelfiltern reduziert wurde. In deutschen Städten werden daher aktuell am häufigsten die NOx-Grenzwerte gerissen.

Weiterhin muss zwischen Hintergrundbelastung und hohen Konzentrationsspitzen an Belastungsschwerpunkten unterschieden werden. Und wenn irgendwo fernab menschlicher Behausungen auf einer Binnenschifffahrtsstraße Schadstoffe freigesetzt werden, ist das nicht primär ein Gesundheits-, sondern ein Umweltproblem. Für die Gesundheit ist dagegen vor allem entscheidend, was für Schadstoffe in unseren Städten freigesetzt werden. Hier spielen Binnenschiffe und Baumaschinen eine Rolle, allerdings lokal beschränkt auf Baustellen und die Uferbereiche von Häfen und Schifffahrtsstraßen. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Gewässerkunde nimmt die Schadstoffkonzentration durch Emissionen von Binnenschiffen in Entfernung vom Ufer sehr schnell ab, so dass Binnenschiffe keinen deutlichen Einfluss auf die hohe NO2-Belastung in Innenstädten haben. Bei NOx sind weiterhin der Kfz-Verkehr und insbesondere die Diesel-Pkw für die hohen Konzentrationen in Innenstädten verantwortlich.

Die neue NRMM-Verordnung der EU bringt einige Verbesserungen hinsichtlich der Emissionswerte, allerdings wird dabei der Bestand ausgeklammert. Das ist wegen der teilweise sehr langen Lebensdauer von Motoren von Binnenschiffen ein Problem. Gerade angesichts der hohen Feinstaubbelastung durch Baumaschinen wäre auch eine Regulierung älterer Baumaschinen wünschenswert.

Die Emissionsgrenzwerte auf den Bestand auszudehnen steht aber nicht für Deutschland – und schon gar nicht für die Bundesländer – zur Debatte, da die europaweit vereinheitlichte Binnenmarktregulierung keine Möglichkeit lässt, die Emissionsgrenzwerte auf nationaler Ebene weiter zu senken. Was allerdings theoretisch möglich wäre, sind Einschränkungen für ältere Baumaschinen mit besonders starken Feinstaubemissionen in den Umweltzonen der Städte. Voraussetzung dafür wäre jedoch eine deutschlandweite (oder besser noch europaweite) Kennzeichnung ähnlich der Euro Schadstoffklassen und eine entsprechende Ergänzung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung.

2019-01-07T11:26:56+01:007. Januar 2019|Allgemein, Umwelt, Verkehr|