Na immerhin: Frist für Anträge wegen atypischer Minderverbräuche
Die Energiepreisbremsen bleibe chaotisch: Die gesetzlich vorgesehene Prüfbehörde ist erst seit einigen Wochen im Amt, und zu einer richtigen Behörde hat es auch nicht gereicht (wir berichteten). Immerhin, nun hat sie sogar eine Homepage.
Da die Prüfbehörde erst so spät beauftragt wurde, sollen nun auch die Antragsteller der erst im Sommer in Kraft getretenen Regelung wegen atypischen Minderverbräuchen etwas mehr Zeit bekommen: Laut Gesetz sollten die Anträge derjenigen, die 2021 wegen Coronamaßnahmen oder der Flutkatastrophe mehr als 40% weniger Energie verbraucht haben als 2019, zum 30.09.2023 bei der Behörde sein. Doch diese lässt nun einen Monat mehr Zeit und gibt bekannt: Bei Anträgen, die erst zum 31.10.2023 eingehen, wird dieses Fristversäumnis nicht beanstandet (Miriam Vollmer)
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