Dass Gesetze politisch höchst erfolgreich, aber juristisch und administrativ das schiere Grauen in Tüten sein können, zeigen die Preisbremsen ja einmal mehr. Einer nicht existierenden Behörde lauter Pflichten zu bescheren, dann festzustellen, dass man in den Reihen der Bundesverwaltung keine Struktur übrig hat, die den Job machen kann, auszuschreiben und schließlich eine aus zwei Privaten bestehende Prüfbehörde zu beleihen, ist natürlich insbesondere dann ganz großes Kino, wenn während dieses ganzes Prozesses gesetzliche Fristen ablaufen, nämlich die Nachweispflichten zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht und zum Boni- und Dividendenverbot am 31.07.2023. Zudem soll die Prüfbehörde auch die Erklärungen zur 1. Mio-Grenze für Lieferanten und zur 2 Mio-Grenze für Entlastungsberechtigte erhalten.
Die Bundesregierung hatte die pwc deswegen zunächst E‑mailpostfächer einrichten lassen. Nun, nachdem pwc auch offiziell als Teil der Prüfbehörde beliehen ist, hat die Bundesregierung per FAQ (!) verlautbaren lassen, dass man trotz der eigentlich abgelaufenen gesetzlichen Fristen zum 31.07.2023 bis zum 30.09.2023 Gnade walten lassen wird: Höchste Zeit also für Last-Minute Meldungen, jetzt also wirklich an die Prüfbehörde (Miriam Vollmer)
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