Dass Gesetze politisch höchst erfolg­reich, aber juris­tisch und adminis­trativ das schiere Grauen in Tüten sein können, zeigen die Preis­bremsen ja einmal mehr. Einer nicht existie­renden Behörde lauter Pflichten zu bescheren, dann festzu­stellen, dass man in den Reihen der Bundes­ver­waltung keine Struktur übrig hat, die den Job machen kann, auszu­schreiben und schließlich eine aus zwei Privaten bestehende Prüfbe­hörde zu beleihen, ist natürlich insbe­sondere dann ganz großes Kino, wenn während dieses ganzes Prozesses gesetz­liche Fristen ablaufen, nämlich die Nachweis­pflichten zur Arbeits­platz­erhal­tungs­pflicht und zum Boni- und Dividen­den­verbot am 31.07.2023. Zudem soll die Prüfbe­hörde auch die Erklä­rungen zur 1. Mio-Grenze für Liefe­ranten und zur 2 Mio-Grenze für Entlas­tungs­be­rech­tigte erhalten.

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Die Bundes­re­gierung hatte die pwc deswegen zunächst E‑mailpostfächer einrichten lassen. Nun, nachdem pwc auch offiziell als Teil der Prüfbe­hörde beliehen ist, hat die Bundes­re­gierung per FAQ (!) verlaut­baren lassen, dass man trotz der eigentlich abgelau­fenen gesetz­lichen Fristen zum 31.07.2023 bis zum 30.09.2023 Gnade walten lassen wird: Höchste Zeit also für Last-Minute Meldungen, jetzt also wirklich an die Prüfbe­hörde (Miriam Vollmer)