ETS: Das Cap ab 2024
Die Änderung der Emissionshandelsrichtlinie ist durch, und so nach und nach nimmt der EU-Emissionshandel in den Jahren 2026 bis 2030 Gestalt an. Nun hat die Kommission mit Datum vom 27.07.2023 einen Beschluss über die Menge der Zertifikate gefasst, die nach der Neufassung der Emissionshandelsrichtlinie ab 2024 noch insgesamt in Umlauf gebracht werden.
Diese Zahlen hat die Kommission sich nicht ausgedacht. Sie ergeben sich aus den unterschiedlichen Festlegungen der Änderungsrichtlinie der Emissionshandelsrichtlinie (2023/959) zum Cap. Dieses beträgt im laufenden Jahr noch 1.485.575.977. Diese Menge wird nun zum einen um satte 90 Mio. reduziert, parallel aber wegen der Aufnahme neuer Teilnehmer wieder um 78,4 Mio. erhöht. Gleichzeitig wurde der lineare Faktor, also der jährliche Rückgang, um den die Zertifikate reduziert werden, von 2,2% auf 4,3% pro Jahr von 2024 bis 2027 erhöht. Das führt zu einer Verringerung der jährlichen Allokation um immerhin 87.924.231 EUA. Die Kommission kommt so zu einer Ausgabemenge von 1.386.051.745 Emissionsberechtigungen im Jahr 2024, also 99.524.232 Zertifikate weniger als im Vorjahr, damit mehr als Staaten wie Griechenland oder Österreich insgesamt emittieren.
Der Schritt, den die EU mit der geänderten Richtlinie geht, ist also nicht zu unterschätzen. Für Europas stationäre Anlagen bedeutet das eine deutliche Verschärfung des Minderungsdrucks. Insbesondere, weil zwei schon beschlossene Verringerungen der Gesamtmenge in dieser Menge noch gar nicht berücksichtigt sind: 2026 werden weitere 27 Mio. abgezogen. Und ab 2028 erhöht sich die jährliche Minderung auf 4,4%. Es ist also mit deutlich steigenden Preisen zu rechnen (Miriam Vollmer).