Die Energie­preis­bremsen bleibe chaotisch: Die gesetzlich vorge­sehene Prüfbe­hörde ist erst seit einigen Wochen im Amt, und zu einer richtigen Behörde hat es auch nicht gereicht (wir berich­teten). Immerhin, nun hat sie sogar eine Homepage.

Da die Prüfbe­hörde erst so spät beauf­tragt wurde, sollen nun auch die Antrag­steller der erst im Sommer in Kraft getre­tenen Regelung wegen atypi­schen Minder­ver­bräuchen etwas mehr Zeit bekommen: Laut Gesetz sollten die Anträge derje­nigen, die 2021 wegen Corona­maß­nahmen oder der Flutka­ta­strophe mehr als 40% weniger Energie verbraucht haben als 2019, zum 30.09.2023 bei der Behörde sein. Doch diese lässt nun einen Monat mehr Zeit und gibt bekannt: Bei Anträgen, die erst zum 31.10.2023 eingehen, wird dieses Frist­ver­säumnis nicht beanstandet (Miriam Vollmer)

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