Agrarrecht: Unwirksame digitale Verkündung

Digitalisierung ist im Rechtswesen weiterhin eine Herausforderung. Ein Beispiel aus Baden-Württemberg zeigt das. Vor ein paar Wochen hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim  Landwirten recht gegeben, die mit einem Normenkontrollantrag gegen eine Verordnung zum Gewässerschutz vorgegangen sind. Erfolg hatten sie, weil Teile der Verordnung nicht wie gewohnt im Gesetzesblatt verkündet wurden: Vielmehr waren die detaillierten Karten zur Ausweisung bestimmter Schutzgebiete nur im Internet verfügbar gewesen.

Güllewage auf Grünland

Es ging um die Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete). Diese Verordnung dient zum Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen, insbesondere durch Nitrat- und Phosphatverbindungen. In ihr werden sogenannte Nitratgebiete und eutrophierte Gebiete ausgewiesen, in denen Beschränkungen für die landwirtschaftliche Nutzung bestehen. Vor allem dürfen dort Düngemittel nur in begrenztem Umfang ausgebracht werden.

Die Antragsteller machten in der Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof, der erstinstanzlich für die Kontrolle untergesetzlicher Normen zuständig ist, unterschiedliche Verstöße geltend. Unter anderem würde es der Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Verordnung nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit genügen.

Letztlich drangen sie beim Verwaltungsgerichtshof mit einem anderen Grund durch: Die Verordnung sei nur teilweise im Gesetzblatt verkündet worden, insbesondere würden die Karten im Maßstab von 1 : 5 000 ausschließlich online zur Verfügung gestellt. Die der Verkündung beigefügten Karten im Maßstab 1 : 1.250.000 reichten nicht, um eine auch nur grobe Umschreibung des Geltungsbereichs darzustellen.

Insofern war ein entsprach ein wesentlicher Teil der Verordnung nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Verkündung von Verordnungen. Es wäre zwar möglich, entsprechende Karten auch digital zu verkünden. Allerdings ist dafür eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Vermutlich wäre das eine gute Idee, denn immerhin ist auch auf dem Land eine Verordnung im Internet besser verfügbar als im Gesetzesblatt in der nächsten juristischen Bibliothek. (Olaf Dilling)

 

 

 

2023-04-06T22:03:32+02:006. April 2023|Allgemein, Naturschutz, Wasser|

Düngeverordnung: Umweltrecht im Zeichen der Coronakrise

Heute sollte eigentlich der Umweltausschuss des Bundesrats über die Düngeverordnung beraten. Wie wir bereits berichteten, hatte die Bundesregierung der Kommission Ende letzten Jahres einen Entwurf vorgelegt. Und dieser Entwurf hat tatsächlich in Brüssel Gnade gefunden. Nachdem der Europäische Gerichtshof zuvor auf Betreiben der Kommission immer wieder Mängel in der deutschen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gefunden hatte.

Diese Mängel betrafen insbesondere die Landwirtschaft als den Hauptverursacher der Nährstoffeinträge in die Gewässer. Daher stand die Novelle der Düngeverordnung im Zentrum der Umsetzung. In ihr waren unter anderem strengere Regeln für das Düngen  in Hanglagen und für Gewässerrandstreifen vorgesehen. Außerdem eine Deckelung der Gesamtmenge an Nitrat pro Hektar. Die Landwirte befürchten Ertragseinbußen und zusätzliche Bürokratie. Nicht zuletzt wegen der Reform der Düngeverordnung hatten in den letzten Monaten immer wieder Landwirte mit Traktoren in deutschen Innenstädten demonstriert.

Auf der anderen Seite drohen tägliche Strafzahlungen in sechsstelliger Höhe an die EU, die auf Deutschland zukommen könnten. Außerdem Grenzwertüberschreitungen beim Nitrat in weiten Teilen Deutschlands, die auch zu einer Erhöhung der Trinkwasserkosten führen. Nicht zuletzt trägt die Düngung über das Freisetzen von Lachgas indirekt auch im erheblichen Maß zum Klimawandel bei.

Angesichts dieser starken politischen Interessen auf beiden Seiten ist es kein Wunder, dass die Reform politisch heftig umstritten ist, und die Länder zahlreiche Änderungsvorschläge einbringen wollen. Auch wenn sowohl Landwirte als auch Klimaschützer zur Zeit allein schon angesichts der aktuellen Einschränkungen des Versammlungsrechts nicht mehr den öffentlichen Raum und die aktuelle Diskussion beherrschen.

Am Montag sollte schon der Landwirtschaftsausschuss des Bundesrats über den Entwurf beraten haben. Angesichts der akuten Ansteckungsgefahr hat der Bundesrat jedoch alle Sitzungen ausgesetzt. Sowohl der Landwirtschaftsausschuss als auch der Umweltausschuss entscheiden über die Vorlage daher im Umfrageverfahren.

Dies ist nach § 43 der Geschäftsordnung des Bundesrates (GO-BR) eigentlich nur dann vorgesehen, wenn der Vorsitzende die mündliche Beratung einer Vorlage für entbehrlich hält. Auf Antrag eines Landes könnte eine Sitzung zwar im Prinzip erzwungen werden. Allerdings ist das angesichts der aktuellen Pandemie nicht zu erwarten. Auch wenn es sicherlich mehr als genug politischen Sprengstoff für mündliche Beratungen gäbe.

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende des Bundestages Dürr hat mittlerweile vorgeschlagen, wegen der Coronakrise die Düngeverordnung zugunsten der Landwirtschaft auszusetzen. So richtig überzeugend ist das insofern nicht, als wegen der dann zu erwartenden Strafzahlungen die ohnehin angeschlagenen Wirtschaft vermutlich stärker leiden würde. Und auch auf Dauer dürfte sich ein nachhaltiger Umgang mit Boden, Grundwasser und Klima für die Bürger auszahlen (Olaf Dilling).

2020-03-19T18:55:55+01:0019. März 2020|Umwelt, Wasser|

Düngerecht und Nitratbelastung

Eigentlich war das Düngerecht erst 2017 reformiert worden. Doch dann hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) letztes Jahr im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland entschieden, dass die Umsetzung durch die Düngeverordnung (DüV) nicht ausreicht. Die Vorgaben der europäischen Nitratrichtlinie  91/676/EWG seien nicht erfüllt. Zunächst war die Bundesregierung noch davon ausgegangen, dass die Entscheidung durch die jüngste Novellierung “überholt” worden sei. Allerdings sah die EU-Kommission das anders und hat auf einer weiteren Nachbesserung beharrt. Seither muss mal wieder angepasst werden. Und zwischen Bund, Ländern und Europäischer Kommission werden, bisher ohne abschließendes Ergebnis, Änderungsvorschläge zirkuliert.

Im Kern geht es darum, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um zu verhindern, dass Nitrate aus der Landwirtschaft in Gewässer oder ins Grundwasser gelangen. Zum Beispiel geht es um Regeln über das Düngen in Hanglagen, oder auf schneebedeckten oder gefrorenen Böden, über zeitliche Begrenzungen des Ausbringens von Festmist oder Obergrenzen bzw. prozentuale Reduktion der Stickstoffmenge pro Hektar. In vielen dieser Punkte hatte der EuGH bereits Mängel angemahnt. Inzwischen haben sich die Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt auf Verschärfungen der Regeln geeinigt. Allerdings stieß der Kompromiss auf wenig Gegenliebe sowohl bei Wasser- und Umweltverbänden als auch bei der Landwirtschaft. Umstritten ist u.a. ob starre Obergrenzen und Reduktionsziele für alle Betriebe gelten oder ob ökologisch wirtschaftende Betriebe, die insgesamt ohnehin weniger Stickstoff eintragen, ausgenommen sein sollen.

Dass überhaupt Handlungsbedarf besteht, lässt sich angesichts des Anteils von ca. 90% an Oberflächengewässern, die den guten ökologischen Zustand verfehlen, kaum bestreiten. Die Trinkwasserqualität in Deutschland ist bisher zwar hervorragend, was aber auch daran liegen mag, dass die Schadstoffe erst mit einiger Verzögerung den Trinkwasserkörper erreichen.

2019-09-17T16:10:13+02:0017. September 2019|Allgemein, Umwelt, Wasser|