Emissionshandel: Der Europäische “Green New Deal”

Die neue Kommission unter Präsidentin von der Leyen hat ihre Vision für ein klimaneutrales Europa 2050 vorgestellt. Zwar wird sich im Laufe des absehbar kontroversen Verhandlungsprozesses sicher noch Einiges ändern. Es loht sich trotzdem, die Pläne für den Emissionshandel anzuschauen:

# Ausgangspunkt: Das 2030-Minderungsziel soll von 40% auf 50% – 55% angehoben werden. Selbst wenn anderen Sektoren wie Gebäude und Verkehr größere Minderungsanstrengungen abverlangt würden, klar ist: Auch im EU-Emissionshandel wird das Budget sinken. Damit steigen die Kurse und sinken – wenn es sie überhaupt noch geben sollte – die kostenlosen Zuteilungen.

# Der Emissionshandel soll auf den Seeverkehr ausgeweitet werden.

# Zertifikate für die Luftfahrt sollen verknappt werden.

# Die Kommission plant ein Grenzausgleichssystem für Produkte aus Staaten, die keine vergleichbare CO2-Belastung wie das Emissionshandelssystem kennen, mit anderen Worten Klimazölle an Europas Außengrenzen. Es wird nicht erwähnt, aber dies könnte – weil das Bedrohungsszenario so aufgegangen würde – das Ende der privilegierten Zuteilungen für Carbon Leakage bedrohte Industrieanlagen und/oder die Stromkostenkompensation bedeuten.

# Schon in der Vergangenheit wollte die EU die Erlöse aus dem Emissionshandelssystem als eigene Haushaltsmittel, was auch ein Stück Unabhängigkeit von den Mitgliedstaaten bedeuten würde. Damit konnte sie sich bisher nicht durchsetzen. Nun unternimmt sie einen neuen Anlauf und verlangt 20% der Erlöse aus den Versteigerungen von Emissionsberechtigungen.

# Es soll ein genereller CO2-Preis eingeführt werden, voraussichtlich über eine Änderung der Energiebesteuerungsrichtlinie.

# Der Straßenverkehr soll in den Emissionshandel einbezogen werden. Für die Bundesrepublik würde das bedeuten: Möglicherweise geht der neue nationale Emissionshandel noch vor Ende der Erprobungsphase von 2021 bis 2025 in einer gemeinschaftsweiten Regelung auf.

# Nicht nur, aber auch für den Emissionshandel relevant: Die Kommission möchte den Zugang von Umweltverbänden zu den Gerichten verbessern.

Wie geht es weiter? Schon nächstes Jahr sollen die rechtlichen Grundlagen für die Änderung der Klimaziele geschaffen werden, 2021 soll der Emissionshandel dann grundlegend novelliert werden (Miriam Vollmer).

2019-12-13T10:17:07+01:0012. Dezember 2019|Emissionshandel, Energiepolitik|

Der kleine Emissionshandel: Eine maskierte Steuer?

Die Ausgangslage war klar: Die großen, stationären Anlagen haben ihre Minderungsziele erfüllt. Aber in den Sektoren Gebäude und Verkehr sind die Emissionen nicht oder kaum gesunken. Deswegen hat sich die Koalition im Klimapaket darauf geeinigt, für die bisher nicht vom Emissionshandel erfassten Sektoren einen “kleinen Emissionshandel” einzuführen. Für Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel sollen ab 2021 Zertifikate erworben und abgeführt werden. Wie inzwischen bekannt geworden ist, soll dieser Emissionshandel wie der europäische Emissionshandel der “großen Anlagen” von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) administriert werden. 

Was den “kleinen Emissionshandel” vom bekannten EU-Emissionshandel unterscheidet, ist aber nicht nur der Anwendungsbereich. Sondern auch, dass von 2021 bis 2025 die Zertifikate zu einem Festpreis ausgegeben werden sollen, der bei 10 EUR pro Tonne CO2 beginnt, um dann jährlich zu steigen, bis 2025 35 EUR fällig werden. Erst dann soll eine Gesamtmenge festgelegt, die Preisbildung dem Markt überlassen und sodann auktioniert und gehandelt werden.

Dies wirft die Frage auf, ob das geplante System zwischen 2021 und 2025 überhaupt als Emissionshandelssystem bezeichnet werden kann. Denn seien wir ehrlich: Ein System, in dem gerade nicht Cap and Trade gilt, weil es weder eine Gesamtmenge gibt, noch gehandelt wird, ist kein Emissionshandel. Vielmehr liegt es nahe, die Abgabe als Steuer einzuordnen, auch wenn die Koalitionäre diese Bezeichnung aus politischen Gründen vermieden haben.

Diese Einordnung bringt Sprengstoff (wir haben dies hier bereits angedeutet). Denn der Gesetzgeber ist bei der Einführung von Steuern nicht vollkommen frei. Hier lohnt sich ein Blick in die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 13.04.2017 zur Kernbrennstoffsteuer (2 BvL 6/13). Hier heisst es im 2. Leitsatz:

“Ein über den Katalog der Steuertypen des Art. 106 GG hinausgehendes allgemeines Steuererfindungsrecht lässt sich aus dem Grundgesetz nicht herleiten.”

Nun gibt es gute Gründe, diese Erkenntnis des BVerfG mindestens überraschend zu finden. Aber klar ist danach: Ob der Senat die in Art. 106 GG keineswegs typisierte faktische CO2-Steuer in den Jahren 2021 – bis 2025 aufhebt, ist alles andere als ausgeschlossen. Hier stellt sich die Frage, wieso die Bundesregierung nicht doch noch umsteuert und die Zeit, die sie für die Einführung eines echten Emissionshandels benötigt, mit einer echten Steuer im Rahmen des hergebrachten Steuersystems überbrückt, etwa über die schon im Vorfeld diskutierte Anpassung der Stromsteuersätze.

2019-10-18T09:43:25+02:0018. Oktober 2019|Emissionshandel, Energiepolitik, Gas, Strom, Umwelt|

Von Kindern und Weisen

Im August wird der Protest der Schüler von “Fridays for Future” ein Jahr alt. Gemessen an der Kürze der Zeit, hat die 16-jährige Schülerin Greta Thunberg aus Stockholm unglaublich viel Aufmerksamkeit für ihre Sache gewonnen. Nun ist Aufmerksamkeit alleine nicht alles. Lange Zeit beherrschte die Frage die Diskussion, ob politischer Protest es überhaupt rechtfertigen könne, die Schule zu schwänzen. Ob die Schüler – mit anderen Worten – nicht lieber lernen und die schwierigen Fragen des Klimaschutzes den Profis überlassen sollten. Auf der anderen Seite gab und gibt es auch sehr viel Zustimmung. Die Aktivisten werden zu vielen Veranstaltungen und Treffen eingeladen und mit Preisen überhäuft. Aber auch das kann zweischneidig sein. Bezeichnend war die Verleihung der goldenen Kamera an Greta Thunberg, im Programm unmittelbar gefolgt von einer Werbeaktion, bei der VW einer Nachwuchsschauspielerin einen SUV spendete. Mit anderen Worten: Alles nur Umarmungstaktik, bei der die Inhalte hinter einer diffusen Wolke von Sympathie auf der Strecke bleiben?

Wenn der gute Wille ausreichend bekundet wurde, ist es tatsächlich irgendwann an der Zeit, sich konkreten Inhalten zuzuwenden. Über die sich dann wieder trefflich streiten lässt. Und dann hat tatsächlich auch die Stunde der Profis geschlagen. Nicht weil sie es immer besser wissen, aber weil Teil ihrer Professionalität ist, hinreichend bestimmte und umsetzbare Vorschläge machen zu können. So vor ein paar Tagen der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, kurz: die fünf Wirtschaftsweisen. Sie haben im Sondergutachten 2019 “Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik” ein Gesamtkonzept vorgelegt, das als Kernelement die Bepreisung von CO2 beinhaltet, aber auch weitere flankierende Einzelmaßnahmen vorschlägt. Dazu zählen sie die technologieneutrale Förderung der Grundlagenforschung.

Dabei setzen die Wirtschaftsweisen langfristig auf eine Ausweitung des Europäischen Emissionshandels (EU ETS), schließen aber als Übergangslösung eine CO2-Steuer oder einen separaten Emissionshandel nicht aus. Die Wirtschaftsweisen kommen mit der von ihnen vorgestellten Ausgestaltung des Konzepts vielen typischen wirtschafts- und sozialpolitischen Einwänden bereits zuvor:

So setzen sie sehr aus internationale Kooperation, halten nichts von nationalen Alleingängen, wohl aber davon, durch Einhaltung internationaler und europäischer Verpflichtungen seine Vorbildfunktion zu erfüllen. Außerdem sollen europäische Staaten ihre Klimapolitik möglichst eng koordinieren. Zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Produktion, die nicht schon durch kostenlose Zuteilung von Zertifikaten ausgeglichen werden können, soll u.U. ein Grenzausgleich stattfinden, bei dem Importen der CO2-Preis aufgeschlagen wird.

Wie schon in vielen anderen Vorschlägen zur CO2-Bepreisung sollen die zusätzlichen Einnahmen vor allem der sozialen Abfederung dienen. Vorgeschlagen wird eine Kopfpauschale oder eine Stromsteuersenkung. Außerdem sollen individuelle Maßnahmen zur Anpassung, etwa Austausch von Heizungen, gefördert werden.

Möglicherweise gehen den protestierenden Schülerinnen und Schülern die Forderungen der Wirtschaftsweisen nicht weit genug. Andererseits können sie auch ein bisschen stolz sein. Sie haben dazu beigetragen, dass die aktuelle Diskussion in ein Stadium getreten ist, in dem sich die prominentesten Experten mit ganz konkreten Fragen der Klimapolitik befassen. Das bedeutet zum einen viel Streit, zum anderen wächst aber auch die Wahrscheinlichkeit, dass den Worten irgendwann Taten folgen.

2019-07-16T12:53:54+02:0016. Juli 2019|Emissionshandel, Energiepolitik, Umwelt|