Die letzten Meter auf dem Weg zur TA Luft

Die an sich grund­solide TA Luft hat sich im Laufe der letzten Jahre in eine Art Fata Morgana des Umwelt­rechts verwandelt: Immer, wenn Anlagen­be­treiber, Behörden und ihre armen Berater sich ganz knapp vor dem neuen Regelwerk wähnen, entschwindet die Novelle des zentralen Regel­werks der techni­schen Standards für den Anlagenbau und ‑betrieb wieder in eine unbestimmte Zukunft. Dabei drängt die Zeit: Die Luftqua­li­täts­richt­linie 2008/50/EG, die NEC-Richt­linie 2016/2284, die CLP-Verordnung Nr. 1272/2008 soll ebenso wie einige Grenz­werte zu den besten verfüg­baren Techniken (BVT) nach der Indus­trie­emis­si­ons­richt­linie nun endlich voll umgesetzt werden. Zwar hat der Bund mit der 44. BImSchV und den Neuerungen von 13. und 17. BImSchV schon einen Teil seiner umwelt­recht­lichen Hausauf­gaben gemacht, aber noch ist nicht alles geschafft. Zudem sollen Gerüche in die TA Luft integriert werden. Weiter wird die Kategorie der „Gesamt­zu­satz­be­lastung“ neu einge­führt, um vor allem bei Änderung von Anlagen eine auch sprach­liche Unter­scheidung treffen zu können, ob es auf die Umwelt­aus­wir­kungen der Anlage insgesamt oder nur die der Änderungen ankommt.

Zuletzt hatte das Bundes­ka­binett am 17. Dezember 2020 sich auf eine Fassung geeinigt, die u. a. in dem heiklen Punkt des Geneh­mi­gungs­maß­stabes für wesent­liche Änderungen nun wieder nur die Änderung betrachtet. Doch der Bundesrat stoppte auch dieses gegenüber Vorent­würfen zurück­hal­tendere Vorhaben durch eine Vielzahl von Änderungs­wün­schen. Nun liegt mit der Druck­sache 314/1/21 vom 27.04.2021 immerhin eine kompro­miss­fähige Fassung der Bundes­rats­aus­schüsse auf dem Tisch, die gegenüber dem Regie­rungs­entwurf schwer überschaubare 292 Änderungen enthält. Zumindest ein erheb­licher Teil der Änderungen beruht auf Wünschen der Landwirt­schaft, die sich nicht imstande sieht, die neuen Grenz­werte so schnell umzusetzen, wie es sich die Bundes­re­gierung vorstellt, u. a. bei der Nachrüstung für Abluft­an­lagen in der Tierhaltung.

Ferkel, Ferkelstall, Stall, Tierhaltung, Bauernhof

Nun steht die TA Luft wieder für den 27. Mai auf der vollen Tages­ordnung. Damit besteht immerhin Hoffnung, dass das Regelwerk nun endlich verab­schiedet werden kann. Doch nach den Erfah­rungen der letzten vier Jahre ist die Branche vorsichtig geworden, sich auf die Ankunft bei der vermeintlich nahen Oase zu verlassen (Miriam Vollmer).

2021-05-21T12:27:58+02:0021. Mai 2021|Immissionsschutzrecht, Industrie, Umwelt|

Stärkung des Elektroschrott-Kreislaufs

Gute Ideen der Gesetz­gebung kranken oft an der Umsetzung. So etwa beim Abfall­recht, dass eigentlich schon längst zum Kreis­lauf­wirt­schafts­recht mutieren sollte. Am Ende hängt es oft doch an den Verbrau­chern und ihrer Bereit­schaft, sich den Mühen der sorgfäl­tigen Trennung und Verbringung von Abfällen zu unter­ziehen. Nun soll zumindest in einem Bereich, beim Elektro­schrott, dadurch Abhilfe geschaffen werden, dass das Netz an Rückga­be­stellen ausge­weitet wird. Dadurch wird die Rückgabe von Elektronik­ge­räten erleichtert.

Mit einem entspre­chenden Bundes­tags­be­schluss zur verein­fachten Rückgabe von alten oder defekten Elektronik­ge­räten soll sich am 7. Mai 2021  auch der Bundesrat abschließend befassen. Refor­miert wird dadurch das Elektro- und Elektronik­ge­rä­te­gesetz. Auch der Lebens­mit­tel­handel soll dann zur Rücknahme verpflichtet werden: Dann können Verbrau­che­rinnen und Verbraucher Altgeräte künftig in Geschäfte zurück­bringen. Voraus­setzung ist, dass diese mehr als 800 qm Verkaufs­fläche aufweisen und mehrmals im Jahr Elektro­geräte anbieten.

Grundlage ist die europäische WWE-Richt­linie für Elektro- und Elektronik­geräte-Abfall. Ab dem Jahr 2019 verlangt sie eine Sammel­quote von mindestens 65 %. In Deutschland werden bisher aber erst gut 40 % gesammelt. Zudem soll die Zahl der wieder­ver­wen­deten Geräte gesteigert werden (Olaf Dilling).

 

2021-04-29T23:26:16+02:0029. April 2021|Industrie, Umwelt|

Dünge­ver­ordnung: Umwelt­recht im Zeichen der Coronakrise

Heute sollte eigentlich der Umwelt­aus­schuss des Bundesrats über die Dünge­ver­ordnung beraten. Wie wir bereits berich­teten, hatte die Bundes­re­gierung der Kommission Ende letzten Jahres einen Entwurf vorgelegt. Und dieser Entwurf hat tatsächlich in Brüssel Gnade gefunden. Nachdem der Europäische Gerichtshof zuvor auf Betreiben der Kommission immer wieder Mängel in der deutschen Umsetzung der Wasser­rah­men­richt­linie gefunden hatte.

Diese Mängel betrafen insbe­sondere die Landwirt­schaft als den Haupt­ver­ur­sacher der Nährstoff­ein­träge in die Gewässer. Daher stand die Novelle der Dünge­ver­ordnung im Zentrum der Umsetzung. In ihr waren unter anderem strengere Regeln für das Düngen  in Hanglagen und für Gewäs­ser­rand­streifen vorge­sehen. Außerdem eine Deckelung der Gesamt­menge an Nitrat pro Hektar. Die Landwirte befürchten Ertrags­ein­bußen und zusätz­liche Bürokratie. Nicht zuletzt wegen der Reform der Dünge­ver­ordnung hatten in den letzten Monaten immer wieder Landwirte mit Traktoren in deutschen Innen­städten demonstriert.

Auf der anderen Seite drohen tägliche Straf­zah­lungen in sechs­stel­liger Höhe an die EU, die auf Deutschland zukommen könnten. Außerdem Grenz­wert­über­schrei­tungen beim Nitrat in weiten Teilen Deutsch­lands, die auch zu einer Erhöhung der Trink­was­ser­kosten führen. Nicht zuletzt trägt die Düngung über das Freisetzen von Lachgas indirekt auch im erheb­lichen Maß zum Klima­wandel bei.

Angesichts dieser starken politi­schen Inter­essen auf beiden Seiten ist es kein Wunder, dass die Reform politisch heftig umstritten ist, und die Länder zahlreiche Änderungs­vor­schläge einbringen wollen. Auch wenn sowohl Landwirte als auch Klima­schützer zur Zeit allein schon angesichts der aktuellen Einschrän­kungen des Versamm­lungs­rechts nicht mehr den öffent­lichen Raum und die aktuelle Diskussion beherrschen.

Am Montag sollte schon der Landwirt­schafts­aus­schuss des Bundesrats über den Entwurf beraten haben. Angesichts der akuten Anste­ckungs­gefahr hat der Bundesrat jedoch alle Sitzungen ausge­setzt. Sowohl der Landwirt­schafts­aus­schuss als auch der Umwelt­aus­schuss entscheiden über die Vorlage daher im Umfrageverfahren.

Dies ist nach § 43 der Geschäfts­ordnung des Bundes­rates (GO-BR) eigentlich nur dann vorge­sehen, wenn der Vorsit­zende die mündliche Beratung einer Vorlage für entbehrlich hält. Auf Antrag eines Landes könnte eine Sitzung zwar im Prinzip erzwungen werden. Aller­dings ist das angesichts der aktuellen Pandemie nicht zu erwarten. Auch wenn es sicherlich mehr als genug politi­schen Spreng­stoff für mündliche Beratungen gäbe.

Der stell­ver­tre­tende FDP-Frakti­ons­vor­sit­zende des Bundes­tages Dürr hat mittler­weile vorge­schlagen, wegen der Corona­krise die Dünge­ver­ordnung zugunsten der Landwirt­schaft auszu­setzen. So richtig überzeugend ist das insofern nicht, als wegen der dann zu erwar­tenden Straf­zah­lungen die ohnehin angeschla­genen Wirtschaft vermutlich stärker leiden würde. Und auch auf Dauer dürfte sich ein nachhal­tiger Umgang mit Boden, Grund­wasser und Klima für die Bürger auszahlen (Olaf Dilling).

2020-03-19T18:55:55+01:0019. März 2020|Umwelt, Wasser|