Naturschutzrecht: Von Coypus, Muskrats und anderen invasiven Arten

Was für Rechtsvorschriften gelten eigentlich für Tierarten, die sich in Deutschland neu ausbreiten? Solche Neobiota, wie die Biologen sie nennen, sind ja durchaus zweischneidig: In der Tierwelt spielt Migration von Tierarten einerseits eine nicht unbedeutende Rolle für die Artbildung. Wie das Beispiel der Darwinfinken auf den Galapagos-Inseln zeigt, führen physische Grenzen zwischen Teilpopulationen dazu, dass sich aus einer Art, die neue Inseln besiedelt hat, mehrere unterschiedliche Arten entwickeln können.

Nutriafamilie sitzt auf Baumwurzeln am Wasser und betreibt Fellpflege

Familienleben der Coypu, bekannter als Nutria (Rolf Dietrich Brecher, CC BY-SA 2.0)

Umgekehrt kann tierische Migration jedoch auch zu einem Verlust an Biodiversität führen. Das zeigt das Beispiel der Neuseeländischen Vogelwelt. Die Verschleppung von Ratten, Wieseln und Opossums durch den Menschen hat dort zum Aussterben vieler, zum Teil flugunfähiger Vogelarten geführt.

Auch in Deutschland sind neu angesiedelte oder ungewollt verschleppte Arten oft zwiespältig. Das zeigt das Beispiel der Nutria, die ursprünglich aus dem Süden Chiles und Argentiniens stammen und von den dort lebenden Mapuche “koypu”, bzw Coypu (Myocastor coypus) genannt werden. Das sind sehr niedliche, aus Pelztierfarmen entlaufene Tiere, die wo sie in deutschen Parks und Flussauen vorkommen, das Herz aller Spaziergänger erfreuen. Weniger freuen sich die Wasserbauer und Deichverbände.

Denn die Nutria haben ähnlich wie die Nordamerikanischen Bisam (oder engl. muskrat bzw lat. Ondatra zibethicus) die Neigung, ihre Baue nahe der Wasserlinie tief ins Ufer zu graben. Eine sehr effektive Weise, Deiche oder Uferbefestigungen zu unterminieren. Außerdem vertilgen insbesondere die Bisam große Mengen an Wasserpflanzen und nehmen damit vielen anderen Arten die Lebensgrundlage.

Was also machen? Die Nutria unterliegen nicht dem Jagdgesetz, sind also kein jagdbares Wild. Vielmehr unterliegen auch invasive gebietsfremde Arten dem Schutz, den alle wildlebenden Tiere gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz genießen. Das heißt zunächst einmal, dass sie ohne vernünftigen Grund nicht getötet oder auch nur “mutwillig beunruhigt” werden dürfen.

Nun gibt es mit dem Hochwasserschutz und dem Schutz der Artenvielfalt jedoch – zumindest in manchen Gegenden Deutschlands – gute Gründe den Bestand der Nutria und Bisam zu kontrollieren. Dies richtet sich dann aber nicht nach dem Naturschutzgesetz, sondern nach § 13 Abs. 6 Satz 2 Waffengesetz. Genau genommen in analoger Anwendung, denn diese Vorschrift ist eigentlich für die ausnahmsweise “Entnahme” unter Naturschutz stehender Tiere gedacht. Allerdings wird argumentiert, dass Tiere, die noch nicht einmal unter Naturschutz stehen, erst Recht nach dieser Vorschrift gefangen oder getötet werden dürfen. Entsprechend gibt es in den Bundesländern Erlasse, die es erlauben, Nutria abzuschießen. Das ist aus oft nicht unkontrovers, angesichts der Putzigkeit dieser Tiere, angesichts der verheerenden Auswirkungen von Nutriabauten auf Deiche aber auch nachvollziehbar (Olaf Dilling).

 

2021-02-05T00:12:39+01:005. Februar 2021|Allgemein, Naturschutz|

Energiewende weltweit – Grønne Omstillin im Staate Dänemark

Deutschland ist nicht das einzige Land, welches vor dem Hintergrund des Klimawandels eine Energiewende betreibt. Unser Nachbar Dänemark ist derzeit weltweit führend bei der Versorgung mit regenerativ erzeugtem Strom. Bis 2028 soll der dänische Strombedarf im Rahmen der dänischen Energiewende (Grønne Omstillin) zu 100 % aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Bis 2030 der Gesamtenergiebedarf zu 55 % regenerativ erzeugt werden. Erneuerbare Energien genießen in Dänemark eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. In Dänemark gilt seit 2008 die gesetzliche Regelung: An jedem Windpark können sich die Anwohner mit bis zu 20 Prozent beteiligen. Obwohl über 25 % des dänischen Stroms durch Windkraftanlagen gedeckt wird, hat Dänemark das sicherste Stromnetz Europas.

Der Nutzung der Atomkraft hat Dänemark bereits frühzeitig eine Absage erteilt. 1985 wurde eine Resolution im dänischen Parlament verabschiedet, die einen Bau von Atomkraftwerken in Dänemark untersagt. Das bekannte gelb-rote Sonnen-Logo der Anti-Atomkraftbewegung wurde in Dänemark erfunden (“Atomkraft? – Nej tak!”).

Der dänische Kohleausstieg soll bis zum Jahr 2030 abgeschlossen sein. Dänemark besitzt noch drei Kohlekraftwerke, deren Betreiber die Schließung für die Jahre 2023, 2028 und 2030 eingeplant haben.

Auch die Wärmeversorgung basiert bereits heute zu 65 % auf regenerativer Erzeugung. Bereits seit dem Jahr 2013 sind in Dänemark in Neubauten keine Öl- und Gasheizungen mehr zulässig. Seit 2016 dürfen auch in Bestandsgebäuden keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden, sofern ein Anschluss ans Fernwärme- oder Erdgasnetz besteht.

(Christian Dümke)

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Südkorea verkündet ehrgeiziges Ziel

Spanien steigt aus der Kohle aus

Österreichs Weg zu 100 % erneuerbarer Erzeugung

2020-12-09T18:10:24+01:009. Dezember 2020|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Naturschutz, Windkraft|

Klimaschutz und Biodiversität: Ohne (Torf-)Moos nix los!

Dass Hochmoore eine schützenswerte Urlandschaft sind und der im Torf gebundene Kohlenstoff wertvoll für den Klimaschutz ist, das ist lange bekannt. Allerdings gibt es handfeste wirtschaftliche Interessen, die verhindern, dass Moore im großen Maßstab renaturiert werden. In Deutschland sind ca. 95 % der ursprünglichen Moorfläche zu landwirtschaftlicher Nutzfläche umgewandelt worden. Der Rest wird oft von Unternehmen beansprucht, die Torf als Rohstoff für den Gartenbau abbauen.

Ein solches Unternehmen hat dieses Jahr vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erfolgreich gegen einen Plan geklagt, der die Erhaltung des Torfkörpers vorgesehen hatte. Die Antragstellerin in dem Normenkontrollverfahren ist Eigentümerin (bzw. Pächterin) von Flächen im Hankhauser Moor bei Rastede nördlich von Oldenburg, auf denen sie Torf abbauen will. Mit ihrem Antrag wendet sie sich gegen die Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen in der Fassung vom 16.2.2017.

Die Landesregierung hatte 2015 zunächst ein relativ ambitioniertes Programm zugunsten des Moorschutzes vorgelegt. Dieses Programm sah die Ausweisung von Vorrangzonen für den Torferhalt und die Entwicklung von Mooren vor. Hierdurch sollte der Torfabbau gestoppt werden. Aber auch die landwirtschaftliche Nutzung sollte sich stärker an Zielen der nachhaltigen Nutzung der Moorböden ausrichten.

Nach einer ersten Beteiligung war der Entwurf Anfang 2016 zugunsten der Landwirtschaft modifiziert worden. Nun war Moorschutz nicht mehr vorgesehen. Es sollte in den Vorrangzonen lediglich um Torferhalt gehen. Der sei durch eine auf der “guten fachlichen Praxis” beruhende landwirtschaftliche, gärtnerische oder forstwirtschaftliche Nutzung nicht ausgeschlossen. Mit anderen Worten: Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen hätte sich vermutlich nichts geändert.

Nun hat die Landesregierung einen formalen Fehler begangen: Sie hat auch nach Abschluss des öffentlichen Beteiligungsverfahrens noch Änderungen an der Verordnung vorgenommen. Dabei fielen dem Torferhalt noch weitere Vorranggebiete für den Torfabbau zum Opfer. Auf ein weiteres Beteiligungsverfahren wurde dabei verzichtet.

Dieser Verzicht auf ein Beteiligungsverfahren wurde vor dem OVG Lüneburg erfolgreich angegriffen. Dadurch ist jetzt der Torfabbau im Hankhausener Moor wieder möglich.

Die Entscheidungen hat, da die gerichtliche Normenkontrolle Regelungen der Verordnung für unwirksam erklärt hat, aber auch Auswirkungen auf das Gnarrenburger Moor ca. 50 km nordwestlich von Bremen. Auch hier war ein Vorranggebiet für den Torfabbau entfallen.

Rechtlich ist die Entscheidung nachvollziehbar. Denn das nicht wiederholte Beteiligungsverfahrens hat die Rechte der Betroffenen verkürzt. Umweltpolitisch ist die Unwirksamkeit des Raumordnungsprogramms aber ein Problem.

Denn Moorschutz wäre eine effektive Möglichkeit, Treibhausgasemissionen einzusparen und zugleich etwas für die Biodiversität zu tun. Immerhin ist die Entwässerung von Moorböden in Deutschland für 5% der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Und in Moorböden sind, obwohl sie nur etwa 4% der Fläche ausmachen, ungefähr genauso viel Kohlenstoff gebunden, wie in der gesamten deutschen Waldfläche.

Daher ist zu hoffen, dass die Niedersächsische Landesregierung einen erneuten Anlauf unternimmt, um Torfkörper durch Erhöhung der Wasserstände zu erhalten und Moore zu renaturieren. Neben den Torfabbauunternehmen sollte dabei auch die konventionelle landwirtschaftliche Nutzung auf entwässerten Moorböden eingeschränkt werden. Denn auch die trägt zur Mineralisierung des Torfs und der Emission von Treibhausgasen bei (Olaf Dilling).

2020-12-07T19:07:28+01:007. Dezember 2020|Naturschutz|