Dass Hochmoore eine schützenswerte Urlandschaft sind und der im Torf gebundene Kohlenstoff wertvoll für den Klimaschutz ist, das ist lange bekannt. Allerdings gibt es handfeste wirtschaftliche Interessen, die verhindern, dass Moore im großen Maßstab renaturiert werden. In Deutschland sind ca. 95 % der ursprünglichen Moorfläche zu landwirtschaftlicher Nutzfläche umgewandelt worden. Der Rest wird oft von Unternehmen beansprucht, die Torf als Rohstoff für den Gartenbau abbauen.
Ein solches Unternehmen hat dieses Jahr vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erfolgreich gegen einen Plan geklagt, der die Erhaltung des Torfkörpers vorgesehen hatte. Die Antragstellerin in dem Normenkontrollverfahren ist Eigentümerin (bzw. Pächterin) von Flächen im Hankhauser Moor bei Rastede nördlich von Oldenburg, auf denen sie Torf abbauen will. Mit ihrem Antrag wendet sie sich gegen die Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen in der Fassung vom 16.2.2017.
Die Landesregierung hatte 2015 zunächst ein relativ ambitioniertes Programm zugunsten des Moorschutzes vorgelegt. Dieses Programm sah die Ausweisung von Vorrangzonen für den Torferhalt und die Entwicklung von Mooren vor. Hierdurch sollte der Torfabbau gestoppt werden. Aber auch die landwirtschaftliche Nutzung sollte sich stärker an Zielen der nachhaltigen Nutzung der Moorböden ausrichten.
Nach einer ersten Beteiligung war der Entwurf Anfang 2016 zugunsten der Landwirtschaft modifiziert worden. Nun war Moorschutz nicht mehr vorgesehen. Es sollte in den Vorrangzonen lediglich um Torferhalt gehen. Der sei durch eine auf der „guten fachlichen Praxis“ beruhende landwirtschaftliche, gärtnerische oder forstwirtschaftliche Nutzung nicht ausgeschlossen. Mit anderen Worten: Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen hätte sich vermutlich nichts geändert.
Nun hat die Landesregierung einen formalen Fehler begangen: Sie hat auch nach Abschluss des öffentlichen Beteiligungsverfahrens noch Änderungen an der Verordnung vorgenommen. Dabei fielen dem Torferhalt noch weitere Vorranggebiete für den Torfabbau zum Opfer. Auf ein weiteres Beteiligungsverfahren wurde dabei verzichtet.
Dieser Verzicht auf ein Beteiligungsverfahren wurde vor dem OVG Lüneburg erfolgreich angegriffen. Dadurch ist jetzt der Torfabbau im Hankhausener Moor wieder möglich.
Die Entscheidungen hat, da die gerichtliche Normenkontrolle Regelungen der Verordnung für unwirksam erklärt hat, aber auch Auswirkungen auf das Gnarrenburger Moor ca. 50 km nordwestlich von Bremen. Auch hier war ein Vorranggebiet für den Torfabbau entfallen.
Rechtlich ist die Entscheidung nachvollziehbar. Denn das nicht wiederholte Beteiligungsverfahrens hat die Rechte der Betroffenen verkürzt. Umweltpolitisch ist die Unwirksamkeit des Raumordnungsprogramms aber ein Problem.
Denn Moorschutz wäre eine effektive Möglichkeit, Treibhausgasemissionen einzusparen und zugleich etwas für die Biodiversität zu tun. Immerhin ist die Entwässerung von Moorböden in Deutschland für 5% der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Und in Moorböden sind, obwohl sie nur etwa 4% der Fläche ausmachen, ungefähr genauso viel Kohlenstoff gebunden, wie in der gesamten deutschen Waldfläche.
Daher ist zu hoffen, dass die Niedersächsische Landesregierung einen erneuten Anlauf unternimmt, um Torfkörper durch Erhöhung der Wasserstände zu erhalten und Moore zu renaturieren. Neben den Torfabbauunternehmen sollte dabei auch die konventionelle landwirtschaftliche Nutzung auf entwässerten Moorböden eingeschränkt werden. Denn auch die trägt zur Mineralisierung des Torfs und der Emission von Treibhausgasen bei (Olaf Dilling).
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