Wie jetzt 90%? – Zum Zwischenzielentwurf der Kommission

Mit Datum vom 2. Juli 2025 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, das Zwischenziel für die Minderung der Treibhausgasemissionen für das Jahr 2040 auf 90 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 festzulegen. Für das Jahr 2050 gilt weiterhin das Ziel der Klimaneutralität, also der vollständigen Vermeidung oder Kompensation sämtlicher Treibhausgasemissionen.

Mit diesem Vorschlag kommt die Kommission ihrem Auftrag gemäß Art. 4 Absatz 3 des EU-Klimagesetzes nach, ein zweites unionsweites Klimazwischenziel für das Jahr 2040 zu unterbreiten. Bisher waren auf europäischer Ebene lediglich das Langfristziel für 2050 sowie das Zwischenziel für 2030, die Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990, festgelegt. Das 2040-Ziel war bislang offen.

Das nun vorgeschlagene 90-Prozent-Ziel ist ambitioniert, und das in einer Phase, in der zentrale Elemente der europäischen Klimaschutzstrategie zunehmend ins Wanken geraten. Der Markthochlauf von Wasserstoff verläuft deutlich langsamer als erhofft. Auch großtechnische Projekte zur Abscheidung und Speicherung von CO₂ (CCS) sind in der EU später als prognostiziert realistisch. Zudem verzögern sich vielerorts die geplanten Kernkraftwerke. Und der Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Transformation in den Bereichen Gebäude und Verkehr bleiben bislang in vielen Mitgliedstaaten, auch Deutschland, deutlich hinter den Anforderungen zurück. Inzwischen überwiegen deswegen vielfach die Zweifel, ob die Zwischenziele überhaupt noch erreichbar sind.

Zum Vergleich: Um das 2030-Ziel zu erreichen, ist eine durchschnittliche jährliche Emissionsminderung von rund 125 Millionen Tonnen CO₂ notwendig. Ab 2031 müsste diese Rate auf 163 Millionen Tonnen jährlich steigen, um das 2040-Ziel zu erreichen. Kommen neue Technologien zu spät und werden verfügbare Lösungen nur zögerlich ausgebaut, wachsen die Anforderungen in den 2030er Jahren deutlich.

Vor diesem Hintergrund ist es wenig überraschend, dass die Kommission den 90-Prozent-Zielvorschlag mit Flexibilitätsmechanismen flankiert. Anders als das 2030-Ziel, das vollständig durch Emissionsminderungen innerhalb der EU erreicht werden soll, erlaubt der neue Vorschlag eine teilweise Anrechnung außereuropäischer Minderungsleistungen. Diese sollen über Gutschriften gemäß Artikel 6 des Pariser Abkommens eingebracht werden: Ein EU-Mitgliedstaat – etwa Deutschland – finanziert ein Emissionsminderungsprojekt in einem Drittstaat, etwa den Ausbau erneuerbarer Energien oder die Stilllegung eines Kohlekraftwerks, welches unabhängig überwacht und zertifiziert wird. Die daraus resultierenden Gutschriften können dann auf die nationalen – und damit europäischen – Klimaziele angerechnet werden.

Problematisch ist jedoch die Qualität solcher Projekte. In der Theorie klingt der Mechanismus nach einer Win-Win-Lösung: Klimaschutz dort, wo er kostengünstig ist, und gleichzeitig Spielraum für schwer dekarbonisierbare Industrien in Europa. In der Praxis zeigen jedoch zahlreiche Studien, dass viele Projekte nicht die versprochenen Emissionsminderungen liefern. Eine umfassende Metastudie, die unter anderem 14 Analysen zu insgesamt 2.346 Klimaschutzprojekten und 51 Studien zu realisierten Maßnahmen ohne Zertifikatsausgabe ausgewertet hat, kam zu einem ernüchternden Ergebnis: Weniger als 16 Prozent der geprüften Emissionsgutschriften basierten auf realen Emissionsminderungen. Besonders schlecht schnitten dabei Projekte zur Windenergie und Waldbewirtschaftung ab.

Mindestens eine bessere Überwachung und Qualitätssicherung von Klimaschutzprojekten außerhalb Europas sind damit dringend erforderlich. Ob es jedoch gelingen kann, ganz auf diese Auslandsgutschriften im Umfang von bis zu drei Prozent der Emissionen des Jahres 1990 zu verzichten, erscheint derzeit zweifelhaft. Weder auf EU- noch auf nationaler Ebene werden bislang Maßnahmen verfolgt, die eine Zielerreichung ausschließlich mit innergemeinschaftlichen Minderungen realistisch erscheinen lassen (Miriam Vollmer).

2025-07-05T00:49:22+02:005. Juli 2025|Energiepolitik, Energiewende weltweit, Klimaschutz|

Klimaschutz zahlt sich aus – ökonomisch, rechtlich, global

„Nicht Klimaschutz gefährdet unseren Wohlstand, sondern zu wenig Klimaschutz.“ Dieses klare wirtschaftspolitische Signal sendet Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, anlässlich der internationalen Konferenz zu nationalen Klimazielen („NDC-Konferenz“) in Berlin (siehe Pressemitteilung des BMUKN vom 11.06.2025). Die Konferenz, organisiert unter anderem von der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI), der OECD, dem UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) sowie der GIZ, bringt rund 300 Vertreterinnen und Vertreter aus über 40 Staaten zusammen – mit dem Ziel, ambitionierte Klimapolitik messbar voranzubringen.

Im Zentrum der Konferenz steht eine neue Studie von OECD und UNDP. Sie vergleicht zwei Zukunftsszenarien: eines mit stagnierender Klimapolitik und eines mit umfassenden Maßnahmen zur Emissionsminderung. Das Ergebnis ist eindeutig: Ambitionierter Klimaschutz führt langfristig zu mehr Wirtschaftswachstum, stabileren Investitionsbedingungen und geringeren Schäden durch die Folgen der Klimakrise. Besonders bemerkenswert: Investitionen in saubere Technologien könnten bereits bis 2030 ein Volumen von rund 3,1 Billionen US-Dollar erreichen. In Ländern mit mittlerem und niedrigem Einkommen wären die wirtschaftlichen Vorteile besonders ausgeprägt. Das weltweite Bruttoinlandsprodukt könnte im Klimaschutzszenario bis 2050 um bis zu drei Prozent über dem Niveau des Business-as-usual-Szenarios liegen.

Ein wichtiger Aspekt der Studie: Unklare oder unstete klimapolitische Rahmenbedingungen bremsen Investitionen. Die Studie quantifiziert die möglichen ökonomischen Verluste auf bis zu 0,75 Prozent des globalen BIP bis 2030. Für Unternehmen, die sich in einem transformativen Marktumfeld bewegen, ist Rechtssicherheit also ein zentraler Faktor für Planung und Investitionen – ein Punkt, der auch rechtlich immer mehr an Bedeutung gewinnt.

2025 markiert das zehnjährige Bestehen des Pariser Klimaabkommens – und die nächste entscheidende Etappe: Alle Vertragsstaaten sind aufgerufen, neue und ambitionierte Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) vorzulegen, die bis 2035 reichen. Was in Berlin vorbereitet wird, mündet in globale Entscheidungen auf der COP30 im brasilianischen Belém im November. Die Konferenz ist deshalb mehr als nur ein Austausch: Sie ist ein diplomatisch und juristisch bedeutsames Format, das gezielt Schwellen- und Entwicklungsländer in den Blick nimmt und zugleich Investitionssicherheit für internationale Projekte fördern will.

Die Entwicklungen auf der NDC-Konferenz zeigen, dass Umweltrecht und Klimapolitik nicht mehr nur regulatorische Rahmenbedingungen schaffen – sie sind ein strategisches Spielfeld für Investitionen, Projektentwicklung und internationale Kooperation. Gerade für Unternehmen und Institutionen mit globaler Ausrichtung oder Engagement in Emerging Markets lohnt sich der Blick auf die neuen NDCs, auf Finanzierungsmöglichkeiten über multilaterale Fonds und auf Partnerschaften im Rahmen internationaler Programme.

Ambitionierter Klimaschutz ist kein wirtschaftliches Risiko, sondern eine Investition in Zukunft, Stabilität und Resilienz. Rechtssicherheit und gute Governance sind dabei entscheidende Hebel. Wir unterstützen Sie gern, diese Chancen aktiv zu nutzen. Als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise im Energie- und Umweltrecht begleiten wir unsere Mandantschaft bei diesen Transformationsprozessen – sei es bei der rechtssicheren Projektentwicklung, bei Due-Diligence-Prozessen und der Anlagenzulassung. (Dirk Buchsteiner)

BMUKN: Rohstoff-Fußabdruck auf niedrigstem Wert seit 2010

Die gestrige Pressemitteilung des Bundesumweltministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) (siehe hier) klingt zunächst wie eine Erfolgsmeldung: Der Rohstoff-Fußabdruck Deutschlands ist laut Statistischem Bundesamt 2022 (tja, neuer sind die Zahlen nicht) auf 14,4 Tonnen pro Kopf gesunken – der niedrigste Wert seit Einführung der heutigen Berechnungsmethodik im Jahr 2010. Auch der gesamtwirtschaftliche Rohstoffeinsatz ist auf 2,5 Milliarden Tonnen gefallen, rund 160 Millionen Tonnen weniger als im Vorjahr. Doch was bedeutet das wirklich – für Ressourcenschonung, Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz?

Zweifellos ist ein geringerer Rohstoffverbrauch ein positiver Indikator. Weniger Materialeinsatz kann auf eine effizientere Wirtschaftsweise hinweisen – oder eben auch auf eine konjunkturelle Abkühlung, die den Bedarf einfach schrumpfen lässt. Vor allem vor dem Hintergrund der Energiekrise, steigender Preise und einer schwächelnden Industrieproduktion im Jahr 2022 kann man Letzteres auch nicht ganz von der Hand weisen. Ein temporärer Rückgang ersetzt keine strukturelle Transformation. Ein genauer Blick auf die Zahlen zeigt zudem: Die deutsche Wirtschaft bleibt hochgradig rohstoffabhängig – insbesondere von Importen. Rund 80 Prozent der eingesetzten fossilen Energieträger (die heimischen 20 % sind übrigens Braunkohle) und nahezu 100 Prozent der metallischen Erze stammen aus dem Ausland. Rohstoffabhängigkeit ist eine offene Flanke, insbesondere bei kritischen Rohstoffen und machen daher eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft nicht nur aus wirtschaftlichen und klimapolitischen Erwägungen notwendig, sondern auch aus Gründen der nationalen Sicherheit. Obige Zahlen machen deutlich, wie weit Deutschland noch von einer funktionierenden Circular Economy entfernt ist. Denn eine echte Kreislaufwirtschaft reduziert nicht nur den Bedarf an Primärrohstoffen, sondern macht die Volkswirtschaft resilienter gegenüber geopolitischen Risiken und Lieferkettenstörungen.

Ebenfalls problematisch: Große Teile der eingesetzten Rohstoffe fließen weiterhin in exportorientierte Produktionsprozesse. Für den inländischen „Rohstoff-Fußabdruck“ bleiben sie damit außen vor – obwohl sie klimapolitisch sehr wohl ins Gewicht fallen. Denn jede Tonne CO₂, die bei der Förderung, Verarbeitung und Ausfuhr dieser Rohstoffe entsteht, wirkt sich global aus, auch wenn sie „buchhalterisch“ nicht Deutschland zugerechnet wird.

Die Zahlen zeigen also zweierlei: Ja, es gibt Bewegung. Aber sie ist zu langsam, zu wenig zirkulär und bislang eher krisengetrieben als systemisch gestaltet. Wenn Deutschland seine Rohstoffabhängigkeit ernsthaft reduzieren, eine echte Circular Economy etablieren und die Klimaziele erreichen will, braucht es mehr als statistische Lichtblicke. Es braucht verbindliche Ressourcenschutzziele, einen flächendeckenden Ausbau der Sekundärrohstoffnutzung, eine konsequente Abfallvermeidung und eine Industriepolitik, die Wertschöpfung neu denkt – nachhaltig, lokal, kreislauffähig. Der niedrigste Rohstoffverbrauch seit 2010 ist kein Grund, sich zurückzulehnen. Es ist ein Anlass, den Fußabdruck dauerhaft kleiner werden zu lassen und das System dahinter zu verändern ohne auf Wirtschaftskraft und Innovation zu verzichten. (Dirk Buchsteiner)

2025-06-06T18:00:19+02:006. Juni 2025|Abfallrecht, Industrie, Klimaschutz, Umwelt|