CDI Summer Summit 2024

Praxisnaher Erfahrungsaustausch auf Führungsebene: Vom 11. bis 13.09.2024 trafen sich nun zum dritten Mal Vertreter der energieintensiven Industrie zum „Summer Summit“ des Clusters der Dekarbonisierung der Industrie (CDI). Jakob Flechtner, Leiter des Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) und Andreas Findeisen, Leiter der CDI Koordinierungsstelle, konnten so über 80 Teilnehmer aus dem breiten Partnerkreis auf dem Siemens Energy Innovationscampus in Görlitz begrüßen. An intensiven anderthalb Tagen (und einem geselligen Auftaktdinner am Vorabend) gab es Vorträge, interaktive Workshops zum aktuellen Stand der Dekarbonisierung rund um die Kernthemen des Clusters und Zeit für das Netzwerken und den fachlichen Austausch. „Kurs zu halten auf dem Pfad zur industriellen Dekarbonisierung“ war das Motto. Hierauf stimmte auch Tobias Panse, Senior Vice President Steam Turbines and Generators von Siemens Energy, in seiner Funktion als Gastgeber in seinem Grußwort ein.

Grüne Märkte

Das Programm war spannend und vielseitig. Stela Ivanova (BMWK) sprach über Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe. In diese Richtung ging auch der Workshop 1, der sich mit der Zukunft der grünen Märkte befasste und eine holistische Betrachtung wagte. Ausgehend von der Prämisse, dass es 2045 grüne Leitmärkte geben wird, wurde diskutiert, wie weit sich Wirtschaftswachstum mit grünen Märkten verträgt, ob also grüne Märkte mit einem Wachstumsbegriff einhergehen oder es einer Neudefinition des Wachstumsbegriffs bedarf, berichteten Arne Müller (CDI) und Sven Johannssen (Corporate Strategy Sustainability Siemens Energy). Auch im Diskurs zwischen den Teilnehmenden zeigte sich der interessante Aspekt, dass man einerseits mehr Regulierung und andererseits weniger Regulierung brauche. Wenn man über grüne Produkte spricht, ist zudem zu fragen, wie man das global mit einheitlichen Werten etablieren kann und mit Chancengleichheit global umgehen soll. Gegebenenfalls gibt es regionale grüne Leitmärkte.

Bilanzierung und Bewertung von Treibhausgasen

Den Auftakt zum Workshop 2 lieferte Dr. Alexander Tunnat (evety GmbH) mit einem Inputreferat. Deutlich wurde hierbei insbesondere das Problem der Informationsbeschaffung, gerade auch zu Scope 3 Emissionen, also allen indirekten Treibhausgas-Emissionen aus Quellen, die das bilanzierende Unternehmen nicht besitzt oder direkt kontrolliert. Diese machen in der Regel den größten Teil der Emissionen aus und damit bekommt das Lieferantenmanagement eine große Bedeutung, erläuterte Markus Will (Hochschule Zittau/Görlitz). Im nächsten Schritt muss man u.a. schauen, wer wie gerechnet und bewertet hat und wenn ja, auf welcher Rechengrundlage. Deutlich wurde, dass standardisierte Methoden zur Bilanzierung und Bewertung vorhanden sind. Die Experten machten jedoch deutlich, dass noch Normungsarbeit nötig ist, sowie ein Erfahrungsaustausch, beispielsweise unter dem Dach des CDI.

Energiekonzepte für Industrieanlagen

Aufhänger für den Workshop 3 war die Frage, wie die Transformation nachhaltig und wirtschaftlich erfolgen kann. Hierbei ist zu schauen, was man heute schon erreichen kann, von der Effizienzsteigerung, über den fuel shift und der Hybridisierung bis hin zur „deep decarbonisation“. Diskutiert wurden die Knackpunkte der einzelnen Phasen. Natürlich gibt es für die Transformation keine „one fits all“-Lösung. Die Möglichkeiten sind natürlich abhängig vom Ausgangszustand. Doch wurde deutlich, dass die Technik selbst nicht das Problem ist, sondern die Frage, wohin man eigentlich möchte und welche Ziele man verfolge und ob dies unter den regulatorischen Rahmenbedingungen realisier ist.  haben wir. Ein Knackpunkt auf dem Weg der Transformation ist und bleibt die Gesetzgebung.

Speicher

Bedenkt man, dass erneuerbare Energien mit ihren jeweiligen Leistungspeaks ganz andere Anforderungen mit sich bringen, wird klar, dass auch über die Speicherung diskutiert werden muss. Uwe Lenk (Siemens Energy) berichtete von einem Pilotprojekt eines Energiespeichers in Basaltkavernen und ging der Frage nach, welchen Beitrag die Industrie zur Unterstützung der Netzstabilität durch den Einsatz von Speichern leisten kann. Über Wärmemanagement und Anlagentechnik und die effiziente Gestaltung industrieller Wärmeströme, sprach Jörg Koschkar (Head Project Engineering and Mechanical Design | Siemens Energy). Im Workshop 4 ging es dann um Hochtemperatur-Wärmespeicher. Unter der Workshopleitung von Dr. Thomas Bauer (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt – DLR) berichteten drei Unternehmen über ihre marktreifen Anlagentypen zur effizienten und nachhaltigen Speicherung von Wärme. Die Teilnehmenden konnten zusammen mit Jonas Witt und Marc Mauermann von der ENERGYNEST GmbH (Wärmeträger: Spezialbeton), Peter Kordt von LUMENION (Wärmeträger: Stahl) und Lars Martinussen von der Kyoto Group SE (Wärmeträger: Flüssigsalz) diskutieren. Neben technischen und organisatorischen Fragen („before or behind the meter?“) ging es um Erfahrungen mit Referenzanlagen und Key Performance Indicators (KPI). Deutlich wurde zudem, dass Regulatorik und Organisation eng betrachtet werden müssen. Diskutiert wurde über Netzentgelte (Dynamische Netzentgelte, „Strompreis nutzen statt abregeln“) und über Fördermöglichkeiten. Bei Letzterem müsste man schauen, inwiefern auch eine Erweiterung der KWK-Förderung für Speicher interessant wäre.

Mit neuen Impulsen, interessanten Kontakten und vielen spannenden Einblicken – nicht zuletzt durch den Werksrundgang bei Siemens Energy „Transformation of Industry“ – (Stimmungsbild mit alter Maschine anbei) bleibt nach dem Summit 2024 die Vorfreude auf die nächsten Veranstaltungen des CDI.

(Dirk Buchsteiner)

 

Ökodesignanforderungen durch die ESPR

Mit der neuen Ökodesign-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation – ESPR) vollzieht die EU im Rahmen des Green Deal einen weiteren Meilenstein mit Blick auf den ambitionierten Kreislaufwirtschafts-Aktionsplan (Circular Economy action plan – CEAP). Die neue Verordnung wurde am 28.06.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung und damit zum 18.07.2024 in Kraft.

Das Ziel dieses neuen, unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten geltenden Rechtsakts (Systemwechsel von Richtlinie zur Verordnung!) ist kurz wie folgt zu beschreiben: Mittels Mindestanforderungen an die „Umweltverträglichkeit“ von Produkten sollen im Ergebnis weniger Produkte weggeworfen werden. Unternehmen sollen weniger „Müll“ produzieren und auf den Markt bringen. Hierfür sollen Produkte nachhaltiger werden. Betroffen sind nahezu alle Arten von Waren, ausgenommen sind Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel und lebende Organismen sowie Kraftfahrzeuge. Im Vergleich zur Vorgänger-Richtlinie geht es nun um mehr als „nur“ energie- und ressourceneffiziente Produkte: Die EU setzt einen harmonisierten Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an bestimmte Produktgruppen hinsichtlich ihrer Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und fördert damit die Reparierbarkeit von Produkten. Zudem soll das Recycling vereinfacht werden. Ein Problem stellt oft das Vorhandensein chemischer Stoffe dar, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien verhindern. Auch hierbei geht es folglich um ein Phase-out von bestimmten Stoffen (siehe auch die Chemikalienstrategie der EU) und um die Substitution.

Ein Knackpunkt der neuen Verordnung ist der digitale Produktpass, als digitale Identität eines physischen Produkts. Hierin sollen Daten aus allen Phasen des Produktlebenszyklus zusammengetragen und ebenso in all diesen Phasen für diverse Zwecke genutzt werden (Design, Herstellung, Nutzung, Entsorgung). Wie eine Strukturierung umweltrelevanter Daten in einem standardisierten, vergleichbaren Format geschehen soll, damit ein Datenaustausch möglich wird, bleibt abzuwarten. Der Testballon des digitalen Batteriepasses soll hier erste Antworten bringen. Zweck des Produktpasses ist es, dem Verbraucher verlässliche Konsumenteninformationen geben, damit Konsumenten nachhaltige Konsumentscheidungen treffen können – und das beginnt nun mal schon beim Design von Produkten. (Dirk Buchsteiner)

2024-07-08T23:38:59+02:008. Juli 2024|Abfallrecht, Industrie, Umwelt|

Novelle der IED – die Krux mit den Transformationsplänen

Die IED-Novelle ist eigentlich durch. Am 12.04.2024 hatte der Ministerrat die im Trilog erarbeitete Fassung der Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (Industrial Emissions Directive – IED) angenommen (siehe hier). Seitdem ist es jedoch ruhig geworden. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist unseres Wissens immer noch nicht erfolgt. Zeit, um noch einmal reinzuschauen. Die neuen Vorschriften zielen auf einen besseren Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ab, da schädliche Emissionen aus Industrieanlagen verringert und gleichzeitig Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung gefördert werden. Schärfere Grenzwerte und strengere Genehmigungen sind die Losung und zudem ein breiterer Anwendungsbereich für weniger Industrieemissionen. Die EU zielt auch auf eine Reduzierung der Bürokratie durch elektronische Genehmigungen ab. Beschleunigungstendenzen gibt es auch national (siehe hier), aber die Erfahrung zeigt, dass es sicherlich nicht an der elektronischen Antragstellung liegt, dass Verfahren zu lange dauern.

Bei mehreren Themen gab es in der Industrie zum Novellierungsprozess Bauchschmerzen. Ein kritischer Aspekt sind für die Praxis die Transformationspläne. Zwar wurden zwischenzeitlich kolportiert, sie wären gar nicht mehr drin, doch stimmt dies im Ergebnis nicht: Sie werden verpflichtend.

Für Unternehmen, die dem Anwendungsbereich der IED unterfallen, gilt zukünftig, Transformationspläne in ihre Umweltmanagementsysteme (die auch verpflichtend sind) aufzunehmen. Das Umweltmanagementsystem muss dann anlagenbezogen sein und Angaben enthalten wie in der Anlage Abfälle vermieden, der Ressourcen-, Energie- und Wasserverbrauch optimiert und der Gebrauch und die Emission von Gefahrstoffen verhindert oder minimiert werden sollen. Im Transformationsplan sollen dann die Informationen zu den Maßnahmen, die der Betreiber im Zeitraum 2030-2050 in der Anlage ergreifen wird, um bis zum Jahr 2050 zur Entwicklung einer nachhaltigen, sauberen, kreislauforientierten, ressourceneffizienten und klimaneutralen Wirtschaft beizutragen, einschließlich gegebenenfalls durch tiefgreifenden industriellen Wandel. Diese Transformationspläne werden auch die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen gemäß der Richtlinie 2013/34/EU ergänzen, da sie ein Mittel zur Umsetzung dieser Anforderungen auf Anlagenebene sind. Zunächst sind die energieintensiven Tätigkeiten dran: Betreiber von energieintensiven Anlagen sollen bis zum 30. Juni 2030 entsprechende Transformationspläne erstellen. Zwar sollen diese Transformationspläne „indikative Dokumente“ – also wohl nicht bindende Dokumente – bleiben, die unter der Verantwortung der Betreiber erstellt werden. Durch die Verpflichtung zur Veröffentlichung stellt sich das Problem des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Zudem wird es wohl nicht ohne die Behörden, Umweltgutachter und Audits gehen. Mangels klarer Vorgaben und Leistungskriterien könnten sich die Transformationspläne zu einer reinen Fleißarbeit entwickeln und auch hier steht womöglich die Bürokratie der Transformation auf den Füßen. Wir dürfen also gespannt bleiben. (Dirk Buchsteiner)

2024-07-01T15:40:31+02:001. Juli 2024|Immissionsschutzrecht, Industrie|