KI und Umwelt

In Berlin fand am 14.05.2024 das Green-AI Hub Forum statt. Hierbei handelt es sich um KI-Initiative des BMUV. Die Veran­staltung, die hochka­rätig von Bundes­um­welt­mi­nis­terin Steffi Lemke eröffnet wurde, bot Einblicke in aktuelle Praxis­bei­spiele für praktische KI-Anwen­dungen zur Optimierung von Produk­ti­ons­pro­zessen in Unter­nehmen. Vor Ort und im Livestream (hier abrufbar) konnte man erfahren, wie Green AI in der Praxis funktio­niert. Das BMUV zeigte erste Ergeb­nisse der Green-AI Hub Pilot­pro­jekte aus dem Mittel­stand (siehe auch hier). Im Kern geht es darum, wie Künst­liche Intel­ligenz (KI) für mehr Ressour­cen­ef­fi­zienz einge­setzt werden kann. Rund 120 Vertre­te­rinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden und Forschung tauschten sich über KI-Techno­logien aus und wie Unter­nehmen diese gewinn­bringend einsetzen können.

Die vorge­stellten zehn Beispiele der Unter­nehmen kamen aus verschie­denen Bereichen. So berichtete beispiels­weise ein Verpa­ckungs­her­steller über die Einbettung der KI in die betrieb­lichen Prozesse. Durch den KI-Einsatz konnten im Schnitt 10 bis 15 Prozent Material- und Energie­ein­spa­rungen erzielt werden. Ein Unter­nehmen optimierte im KI-Pilot­projekt den Herstel­lungs­prozess der entwi­ckelten Heizungs­an­lagen. Durch die verbes­serte Planung und Dimen­sio­nierung neuer Hallen lassen sich Nutzungs­daten sammeln und so die Größe und Ausstattung ähnlicher Hallen zukünftig besser planen. Auch hier wurden Material, Energie und CO2 einge­spart. Ein Hersteller von Einlagen konnte durch KI-gestützten 3D-Druck ortho­pä­di­scher Einlagen konnte hierdurch ebenfalls die Materi­al­bilanz drastisch verbessern.

Als Teil der KI-Strategie der Bundes­re­gierung fördert das BMUV die nachhaltige Gestaltung von KI und die Nutzung ihrer Chancen zugunsten von Klima und Umwelt mit 150 Millionen Euro. Im Auftrag des BMUV koordi­niert die Zukunft – Umwelt – Gesell­schaft (ZUG) gGmbH die Umsetzung des Green-AI Hub Mittel­stand. Den Betrieb übernehmen das Deutsche Forschungs­zentrum für Künst­liche Intel­ligenz (DFKI), das Wuppertal Institut, das VDI Techno­lo­gie­zentrum und das VDI Zentrum Ressour­cen­ef­fi­zienz. (Dirk Buchsteiner)

2024-05-16T19:31:20+02:0015. Mai 2024|Digitales, Industrie|

Berichts­pflicht nach dem Lieferkettengesetz

Die Liefer­ket­ten­ge­setz­gebung ist zur Zeit wieder politisch Thema. Denn der Rat der EU hat sich Mitte März schließlich doch durch­ge­rungen, einem Richt­li­ni­en­entwurf zuzustimmen, der eine Anpassung des deutschen Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setzes (LkSG) notwendig machen wird. Noch ist die Richt­linie zwar nicht verab­schiedet, aber es gilt als relativ sicher, dass das EU Parlament noch im April im Plenum zustimmen wird. Der ganze Gesetz­ge­bungs­prozess war eine ziemliche Zitter­partie in Europa mit viel Verstimmung bei den anderen Mitgliedstaaten.

Eine Partei, die in Deutschland bei Wahlen mehr oder weniger 5% Stimmen kassiert, aber Regie­rungs­ver­ant­wortung auf Bundes­ebene hat, hat in der EU für viel Verun­si­cherung gesorgt. Und nicht zum ersten Mal, so dass inzwi­schen immer öfter vom „German Vote“ gesprochen wird, von einem unbere­chen­baren Wahlver­halten, dass längst abgestimmte Projekte im letzten Moment scheitern lässt. Für Europa ist keine gute Entwicklung – und zwar unabhängig von der unter­schied­lichen Inter­essen oder politi­schen Präfe­renzen. Denn auch für Unter­nehmen ist es wichtig, einen verläss­lichen politi­schen Rahmen zu haben, ohne ständige Überra­schungen oder unvor­her­sehbare Kehrtwendungen.

Aber zurück zur Liefer­ket­ten­ge­setz­gebung: Fest steht, trotz der Turbu­lenzen auf Europäi­scher Ebene, dass die vom deutschen Gesetz erfassten Unter­nehmen dieses Jahr zum ersten Mal einen Bericht gemäß § 10 Abs. 2 LkSG veröf­fent­lichen müssen. Die Frist dafür läuft an sich Ende diesen Monats ab, genau gesagt am 30. April 2024. Aller­dings hat die dafür zuständige Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kon­trolle bereits auf seiner Website angekündigt, erst am 1. Juni diesen Jahres mit dem Prüfen anzufangen und alle bis dahin einge­reichten Berichte zu akzeptieren.

Welche Unter­nehmen erfasst sind, ergibt sich aus § 1 LkSG. Demnach sind seit diesem Jahr alle Unter­nehmen mit mindestens 1000 Mitar­beitern erfasst. Die Berichts­pflicht bezieht sich aller­dings auf das vergangene Jahr. 2023 waren aufgrund einer Art phase-in-Regelung nur Unter­nehmen mit mindestens 3000 Mitar­beitern erfasst. Dabei werden bei verbun­denen Unter­nehmen alle in Deutschland beschäf­tigten Arbeit­nehmer des Verbunds bei der Oberge­sell­schaft mit einge­rechnet. Entsandte Arbeit­nehmer werden ebenfalls gezählt, sowie Leihar­beiter, die über ein halbes Jahr bei dem Arbeit­nehmer beschäftigt sind.

Der Bericht muss öffentlich zugänglich auf der Inter­net­seite des Unter­nehmens für mindestens sieben Jahre veröf­fent­licht werden. In ihm soll über die Erfüllung der Sorgfalts­pflichten im vergan­genen Jahr berichtet werden. Die mindestens erfor­der­lichen Inhalte sind

  • ob das Unter­nehmen menschen­recht­liche oder umwelt­be­zogene Risiken oder Verlet­zungen identi­fi­ziert hat und – gegebe­nen­falls – welche dies sind,
  • was das Unter­nehmen zur Erfüllung seiner Sorgfalts­pflichten gemäß §§ 4 bis 9 LkSG unter­nommen hat,
  • wie das Unter­nehmen die Auswir­kungen und die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet,
  • welche Schluss­fol­ge­rungen es für zukünftige Maßnahmen zieht.

Die bevor­ste­henden Änderungen durch die EU Richt­linie wird sich an der Berichts­pflicht voraus­sichtlich nicht viel ändern. Denn sie ist auch nach Artikel 11 des insoweit unver­än­derten Richt­li­ni­en­ent­wurfs vorge­sehen. Die sicherlich aufwendige Einar­beitung wird insofern nicht umsonst sein. (Olaf Dilling)

 

 

2024-04-18T23:38:05+02:0018. April 2024|Industrie, Kommentar, Umwelt|

Webinar „Klima Kompakt“

Deutschland will bis 2045 klima­neutral werden – der Wirtschafts­standort Hamburg sogar schon bis zum Jahr 2040. Die Handels­kammer Hamburg organi­siert in Koope­ration mit der Handels­kammer Bremen – IHK für Bremen und Bremer­haven eine geson­derte Webinar­reihe „Klima kompakt“.

Erfahren Sie in der Online-Auftakt­ver­an­staltung am 18. April 2024, 9.00 – 10.00 Uhr, welche recht­lichen Regelungen schon jetzt für KMU zu beachten sind und welche Unter­stüt­zungs­an­gebote Sie kennen sollten. Dirk Buchsteiner wird einen Überblick über relevante EU- und Bundes­ge­setz­gebung geben und steht den Teilnehmern für Fragen zur Verfügung. 

Die Veran­stal­tungs­reihe Klima kompakt richtet sich an mittel­stän­dische Unter­nehmer, die ihr Unter­nehmen zukunfts­ori­en­tiert und klima­freundlich trans­for­mieren möchten.

In den kompakten Onlin­ever­an­stal­tungen (April bis Dezember 2024) werden relevante recht­liche Rahmen­be­din­gungen vorge­stellt und Handlungs­im­pulse gegeben. Ein wesent­licher Bestandteil ist die Möglichkeit zum direkten Austausch mit den jewei­ligen Experten. Die Veran­stal­tungs­in­halte bauen aufein­ander auf und begleiten die Teilneh­menden auf dem Weg in die Klimaneutralität.

Eine Teilnahme an Einzel­ter­minen ist ebenfalls möglich. Die Teilnahme ist kostenlos.