Kein Anschluss unter dieser WEA? – Konsultation zu Offshore-Planung eröffnet

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat letzte Woche das öffentliche Beteiligungsverfahren zur Planung der Offshore-Windenergie eröffnet. In dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans wird deutlich, dass die Kapazitäten für den Netzanschluss einen Engpass bilden. Dabei wären für die Erfüllung der Klimaziele neue Offshore-Anlagen dringend nötig. Dies gerade angesichts der Tatsache, dass der weitere Ausbau der Windkraft an Land zunehmend auf Akzeptanzprobleme stößt. Für Windparks ohne Netzanschluss ist bislang sowohl die Technologie als auch der Rechtsrahmen nicht weit genug.

Die Erstellung des Flächenentwicklungsplans ist im Rahmen des seit 2017 geltenden Windenergie-auf-See-Gesetzes der erste von drei Schritten in einem gestuften Planungs- und Ausschreibungsprozess. Im Plan legt das BSH die Gebiete für Windenergie sowie die Stromleitungen in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee im Zeitraum von 2026 bis 2030 fest. Dabei wird detailliert bestimmt, auf welchen Flächen in welchem Kalenderjahr wie viel Leistung an Windenergie in Betrieb genommen werden darf. Außerdem wird festgelegt, welche Stromleitungen mit welchem Trassenverlauf dafür fertiggestellt werden müssen. Planungen im Bereich der Küstengewässer setzen zusätzliche Vereinbarungen mit den Bundesländern voraus. In weiteren Schritten untersucht das BSH die ausgewiesenen Flächen auf ihre Eignung und gibt sie schließlich zur Ausschreibung frei. Erst nach der Erteilung des Zuschlags und Durchlaufen des Zulassungsverfahrens können die Anlagen von den Bietern errichtet werden. Immerhin ist ihnen dann die Marktprämie und die Anbindungskapazität der Stromleitung sicher.

Entgegen dem Vorentwurf enthält der aktuelle Entwurf des Plans auch Informationen über die aktuellen Ausbauziele der Bundesregierung. Allerdings werden diese noch nicht verbindlich in die Planung einbezogen. Deutlich wird, dass nach der aktuellen Planung die Ausbauziele nicht erreicht werden können. Um das Ziel von 65% Ökostrom bis 2030 zu erreichen, wäre eine Erhöhung des Ausbauziels von 15.000 auf mindestens 17.000 oder, wie die Branche und die Küstenländer fordern, sogar 20.000 MW Leistung erforderlich. Selbst wenn das BSH dies für die Planungen konsequent berücksichtigen würde, scheint dies bislang aber unrealistisch. Die Übertragungsnetzbetreiber kommen nämlich mit dem Netzausbau nicht hinterher. Eine Alternative könnten grundsätzlich Offshore-Windparks ohne Netzanschluss sein, allerdings ist sowohl die technische Umsetzung der „Power-to-Gas“-Technologie auf dem Meer bisher nicht weit genug gediehen, als auch der Rechtsrahmen im EEG dafür bislang nicht ausreichend. Hier könnte die derzeit geplante kleine EEG-Novelle Abhilfe schaffen.

2018-11-05T14:36:06+01:005. November 2018|Erneuerbare Energien, Strom|

Wenn ich gar nicht weiterweiß … eine Kommission für die Windkraft?

Windkraft hat ein Imageproblem. Viele Menschen erleben die zum Teil erheblichen Landschaftsveränderungen durch Windkraftanlagen als eine echte Störung ihres Naturerlebens. Dagegen treten die naturschutzrechtlichen Belange, die durch Windkraftanlagen berührt werden, in der Öffentlichkeit fast in den Hintergrund. Befürworter argumentieren regelmäßig, dass auch ein Kohlekraftwerk ja nun nicht gerade durch seine ästhetischen Qualitäten besticht. Doch gerade die Veränderung von bisher naturnahen Landschaften ist vielfach ein Streitpunkt.

Diese Akzeptanzprobleme will die Bundesregierung nun im Zuge des Erlasses des Energie-Sammelgesetzes (aka “Hundert-Tage-Gesetz”) angehen. Wie das aussehen soll? Das weiß die Koalition selbst nicht. Sie wird eine Arbeitsgruppe einsetzen, die Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für Windkraft an Land erarbeiten soll. Als Beispiele für solche Maßnahmen werden genannt: Verbindliche optionale Abstandsregelungen, Höhenbegrenzungen, monetäre Beteiligungen, also offenbar Genossenschaftsmodelle, Stärkung der Entscheidungsbefugnis von Städten und Kommunen Änderungen im Planungsverfahren. Beteiligt werden die Länder, Vertreter von Anwohnerinteressen, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte-und Gemeindebund und das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende sollen eine Stellungnahme abgeben können.

Die Ergebnisse dieser Kommission sollen bis zum 31.3.2019 vorliegen. Bis zum Herbst des nächsten Jahres will die Koalition dann über konkrete Akzeptanzmaßnahmen und Förderbedingungen sprechen. In diesem Zusammenhang immerhin ein konkreter Vorschlag: Möglicherweise soll es einen Bonus von 0,3 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen im Landessüden geben, wo bisher verhältnismäßig wenig Windkraft steht, aber proportional viel Strom verbraucht wird.

Die wenigen konkreten Maßnahmen, die im Vorschlag genannt werden, lassen jedoch aufhorchen. Geht es hier wirklich darum, bei den Bürgern mehr Begeisterung für Windkraftanlagen zu wecken? Oder würde die Stärkung von Entscheidungsbefugnissen der kommunalen Gebietskörperschaften nicht eher dazu führen, dass es angesichts starker Widerstände dann eben oft keine Windkraftanlagen gibt? Handelt es sich also um einen Vorschlag, der zu mehr Windkraft führt? Oder laufen die Maßnahmen am Ende auf Windkraftverhinderungsmaßnahmen hinaus? Angesichts des Ausbaupfades für erneuerbare Energien ist eine Abschwächung des Ausbaus der Windkraft an Land jedenfalls hochproblematisch. 2030 sollen 65 % der verbrauchten Strommengen aus erneuerbaren Quellen stammen. Ein Zurückweichen bei der Windkraft wäre schwer zu kompensieren.

Es bleibt schon deswegen spannend, was aus diesem Bestandteil des Energie-Sammelgesetzes wird, dass nun nach langem Tauziehen vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Möglicherweise gelingt es im parlamentarischen Verfahren ja noch, bereits jetzt etwas konkreter zu werden. Die Verschiebung weiterer Entscheidungen, um die der Bundesgesetzgeber am Ende doch nicht herum kommt, in eine weitere Kommission kann angesichts der strikten Ausbauziele und der hierfür laufenden Fristen eigentlich nicht sinnvoll sein.

2018-11-01T10:00:09+01:001. November 2018|Erneuerbare Energien, Strom, Umwelt|

Emissionsfreier ÖPNV: Batterie oder Brennstoffzelle?

In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass der öffentliche Personennahverkehr in deutschen Städten auf emissionsfreie Busse umsteigt. Das ist unter dem Gesichtspunkt der Luftreinhaltung eine gute Nachricht. Schließlich ist es schwer zu vermitteln, wenn immer mehr Innenstädte für Diesel-Pkw gesperrt werden, die dort fahrenden Busse aber ebenfalls größere Mengen an Stickstoffoxiden und Feinstaub emittieren.

Bei der Umstellung von Dieselmotoren auf alternative Antriebstechnologien liefern sich batteriebetriebene Elektrobusse und Wasserstoffbusse mit Brennstoffzellen aktuell ein Wettrennen. Während aus Osnabrück gestern die Meldung kam, dass der erste Elektrobus vom Hersteller VDL geliefert worden sei und 12 weitere Batteriebusse, sowie die Ladeinfrastruktur folgen sollen, setzt die Rhein-Main-Region derzeit auch auf Brennstoffzellenbusse.

Auch wenn die Wasserstoffbusse in der Anschaffung zunächst teurer sind, u.a. weil in den Brennstoffzellen Platin verbaut wird, bietet die Brennstoffzellentechnologie doch einige Vorteile, v.a. die schnellere Betankbarkeit und die größere Reichweite. Zudem hilft ein energiepolitisches Konzept, das Wasserstoff im Verkehrssektor nutzt, temporäre Stromüberschüsse aus erneuerbaren Energiequellen zu speichern. Dies ist auch im Rhein-Main-Gebiet geplant: Mit Fördermitteln aus Hessen und Rheinland-Pfalz wurde eine von Mainz und Wiesbaden gemeinsam genutzte Wasserstoff-Tankstelle gebaut. Das Gas soll aus dem Mainzer Energiepark kommen, wo die nach eigenen Angaben weltweit größte “Power-to-Gas”-Anlage entstanden ist, die vor allem durch Windkraftanlagen betrieben wird. Anders als die Energie werden die Busse selbst nicht wie noch in den 1970er Jahren in Rüsselsheim, sondern bei Autosan in Polen für ebe EUROPA produziert.

Vermutlich wird der Wettstreit der Antriebstechnologien am Ende zwar nicht in Deutschland, sondern zwischen Japan, das in der Wasserstofftechnologie führend ist und China, wo auf batteriebetriebene Kraftfahrzeuge gesetzt wird, und auch nicht im ÖPNV-Sektor, sondern auf dem Pkw und Lkw-Markt entschieden. Spannend sind die aktuellen Entwicklungen im deutschen öffentlichen Nahverkehr jedoch allemal.

2018-10-24T13:07:38+02:0024. Oktober 2018|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Gas, Umwelt, Verkehr|