CDI Summer Summit 2024

Praxisnaher Erfahrungsaustausch auf Führungsebene: Vom 11. bis 13.09.2024 trafen sich nun zum dritten Mal Vertreter der energieintensiven Industrie zum „Summer Summit“ des Clusters der Dekarbonisierung der Industrie (CDI). Jakob Flechtner, Leiter des Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) und Andreas Findeisen, Leiter der CDI Koordinierungsstelle, konnten so über 80 Teilnehmer aus dem breiten Partnerkreis auf dem Siemens Energy Innovationscampus in Görlitz begrüßen. An intensiven anderthalb Tagen (und einem geselligen Auftaktdinner am Vorabend) gab es Vorträge, interaktive Workshops zum aktuellen Stand der Dekarbonisierung rund um die Kernthemen des Clusters und Zeit für das Netzwerken und den fachlichen Austausch. „Kurs zu halten auf dem Pfad zur industriellen Dekarbonisierung“ war das Motto. Hierauf stimmte auch Tobias Panse, Senior Vice President Steam Turbines and Generators von Siemens Energy, in seiner Funktion als Gastgeber in seinem Grußwort ein.

Grüne Märkte

Das Programm war spannend und vielseitig. Stela Ivanova (BMWK) sprach über Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe. In diese Richtung ging auch der Workshop 1, der sich mit der Zukunft der grünen Märkte befasste und eine holistische Betrachtung wagte. Ausgehend von der Prämisse, dass es 2045 grüne Leitmärkte geben wird, wurde diskutiert, wie weit sich Wirtschaftswachstum mit grünen Märkten verträgt, ob also grüne Märkte mit einem Wachstumsbegriff einhergehen oder es einer Neudefinition des Wachstumsbegriffs bedarf, berichteten Arne Müller (CDI) und Sven Johannssen (Corporate Strategy Sustainability Siemens Energy). Auch im Diskurs zwischen den Teilnehmenden zeigte sich der interessante Aspekt, dass man einerseits mehr Regulierung und andererseits weniger Regulierung brauche. Wenn man über grüne Produkte spricht, ist zudem zu fragen, wie man das global mit einheitlichen Werten etablieren kann und mit Chancengleichheit global umgehen soll. Gegebenenfalls gibt es regionale grüne Leitmärkte.

Bilanzierung und Bewertung von Treibhausgasen

Den Auftakt zum Workshop 2 lieferte Dr. Alexander Tunnat (evety GmbH) mit einem Inputreferat. Deutlich wurde hierbei insbesondere das Problem der Informationsbeschaffung, gerade auch zu Scope 3 Emissionen, also allen indirekten Treibhausgas-Emissionen aus Quellen, die das bilanzierende Unternehmen nicht besitzt oder direkt kontrolliert. Diese machen in der Regel den größten Teil der Emissionen aus und damit bekommt das Lieferantenmanagement eine große Bedeutung, erläuterte Markus Will (Hochschule Zittau/Görlitz). Im nächsten Schritt muss man u.a. schauen, wer wie gerechnet und bewertet hat und wenn ja, auf welcher Rechengrundlage. Deutlich wurde, dass standardisierte Methoden zur Bilanzierung und Bewertung vorhanden sind. Die Experten machten jedoch deutlich, dass noch Normungsarbeit nötig ist, sowie ein Erfahrungsaustausch, beispielsweise unter dem Dach des CDI.

Energiekonzepte für Industrieanlagen

Aufhänger für den Workshop 3 war die Frage, wie die Transformation nachhaltig und wirtschaftlich erfolgen kann. Hierbei ist zu schauen, was man heute schon erreichen kann, von der Effizienzsteigerung, über den fuel shift und der Hybridisierung bis hin zur „deep decarbonisation“. Diskutiert wurden die Knackpunkte der einzelnen Phasen. Natürlich gibt es für die Transformation keine „one fits all“-Lösung. Die Möglichkeiten sind natürlich abhängig vom Ausgangszustand. Doch wurde deutlich, dass die Technik selbst nicht das Problem ist, sondern die Frage, wohin man eigentlich möchte und welche Ziele man verfolge und ob dies unter den regulatorischen Rahmenbedingungen realisier ist.  haben wir. Ein Knackpunkt auf dem Weg der Transformation ist und bleibt die Gesetzgebung.

Speicher

Bedenkt man, dass erneuerbare Energien mit ihren jeweiligen Leistungspeaks ganz andere Anforderungen mit sich bringen, wird klar, dass auch über die Speicherung diskutiert werden muss. Uwe Lenk (Siemens Energy) berichtete von einem Pilotprojekt eines Energiespeichers in Basaltkavernen und ging der Frage nach, welchen Beitrag die Industrie zur Unterstützung der Netzstabilität durch den Einsatz von Speichern leisten kann. Über Wärmemanagement und Anlagentechnik und die effiziente Gestaltung industrieller Wärmeströme, sprach Jörg Koschkar (Head Project Engineering and Mechanical Design | Siemens Energy). Im Workshop 4 ging es dann um Hochtemperatur-Wärmespeicher. Unter der Workshopleitung von Dr. Thomas Bauer (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt – DLR) berichteten drei Unternehmen über ihre marktreifen Anlagentypen zur effizienten und nachhaltigen Speicherung von Wärme. Die Teilnehmenden konnten zusammen mit Jonas Witt und Marc Mauermann von der ENERGYNEST GmbH (Wärmeträger: Spezialbeton), Peter Kordt von LUMENION (Wärmeträger: Stahl) und Lars Martinussen von der Kyoto Group SE (Wärmeträger: Flüssigsalz) diskutieren. Neben technischen und organisatorischen Fragen („before or behind the meter?“) ging es um Erfahrungen mit Referenzanlagen und Key Performance Indicators (KPI). Deutlich wurde zudem, dass Regulatorik und Organisation eng betrachtet werden müssen. Diskutiert wurde über Netzentgelte (Dynamische Netzentgelte, „Strompreis nutzen statt abregeln“) und über Fördermöglichkeiten. Bei Letzterem müsste man schauen, inwiefern auch eine Erweiterung der KWK-Förderung für Speicher interessant wäre.

Mit neuen Impulsen, interessanten Kontakten und vielen spannenden Einblicken – nicht zuletzt durch den Werksrundgang bei Siemens Energy „Transformation of Industry“ – (Stimmungsbild mit alter Maschine anbei) bleibt nach dem Summit 2024 die Vorfreude auf die nächsten Veranstaltungen des CDI.

(Dirk Buchsteiner)

 

Neue Artenschutz-Förderung in Zeiten der Energiewende

Der benötigte Ausbau von Windenergieanlagen wird oftmals durch umfangreiche Anforderungen des Artenschutzrechts durchkreuzt. Auch nach vielen Jahren Erfahrung mit Windenergieanlagen und technischen Aspekten wie Abschalteinrichtungen, Abstandsregelungen und Höhendiskussionen ist deren Lobby in der Öffentlichkeit zu Unrecht oft schlecht – von der optischen Wirkung (Verspargelung! Unsere schöne Landschaft!), dem Eiswurf, Diskoeffekt und Infraschall und noch weiter reichen die Gegenargumente. Auch hier gilt: NIMBY! – also: “not in my backyard”. Es ist bekanntes Wissen, dass Vorhaben insbesondere durch den Vogelschutz Probleme bekommen. Die Rechtsprechung zum Vogelschutz ist sehr üppig – hilft uns aber vielfach kaum weiter, den dringenden Ausbau voranzutreiben. Es gibt interessante Untersuchungen, wonach die meisten Vögel eher Glasscheiben, Autos und Hauskatzen zum Opfer fallen, aber die durchschnittliche Hauskatze erlegt dann doch keinen Rotmilan. Bemühungen den Rechtsbereich Artenschutz und das Planungsrecht mit Blick auf die Energiewende zu straffen, bringen bisher wohl noch nicht den gewünschten Ertrag. Doch was ist mit den Tieren?

Um den Ausbau erneuerbarer Energien und den Schutz von Arten besser zu vereinbaren, hat der Bund das “Nationale Artenhilfsprogramm” eingerichtet. Am 15.08.2024 wurde die erste Förderrichtlinie des Programms veröffentlicht (siehe Pressemitteilung). Das Förderprogramm dient insbesondere dem Schutz von Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf dem Meer besonders betroffen sind und ist damit eine entscheidende Grundlage und Flankierung für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Für Projekte im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms stehen zurzeit jährlich 14 Millionen Euro zur Verfügung.

Finanziert werden sollen vor allem Projekte, die langfristig und nachhaltig die Qualität und die Vernetzung der Lebensräume der vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf dem Meer besonders betroffenen Arten sowie deren Erhaltungszustand stabilisieren oder verbessern. Die Förderrichtlinie wird ergänzt durch einen Leitfaden, der Hilfestellungen zur Einreichung von Projektskizzen und -anträgen gibt. Dieser umfasst unter anderem eine Liste von Arten, welche insbesondere durch das Förderprogramm unterstützt werden sollen und zählt Maßnahmen auf, die nach derzeitigem Kenntnisstand zum Schutz der betroffenen Arten geeignet sind. Aktualisierungen beziehungsweise Anpassungen sind unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse vorgesehen. Der Leitfaden beinhaltet darüber hinaus Hinweise zum Verfahren und Mustervorlagen für die Einreichung von Projektskizzen.

Spannend wird es, ob derartige Projekte argumentativ herangezogen werden können, wenn es darum geht, einen Ausgleich des Schutzes bestimmter Vogelarten wie dem Rotmilan und dem dringend benötigten Ausbau von Windenergieanlagen zu erzielen. (Dirk Buchsteiner)

2024-08-16T17:46:16+02:0016. August 2024|Erneuerbare Energien, Umwelt, Windkraft|

Beschleunigung des Ausbaus von Solarenergie

Die Bundesregierung hat am 24. Juli 2024 den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (Renewable Energy Directives, RED III) in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort beschlossen (Pressemitteilung hier). Nach der RED III müssen für Erneuerbare-Energien-Vorhaben sogenannte „Beschleunigungsgebiete“ ausgewiesen werden, in denen ein besonderes, beschleunigtes Genehmigungsverfahren gelten soll. Diese Beschleunigungsgebiete sind daher zentraler Baustein des Gesetzentwurfs. Klar: Die Nutzung erneuerbarer Energien ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende und der Bekämpfung des Klimawandels. Hier soll es mal nicht um Windenergie gehen: Zur Energiewende gehört auch die Nutzung von solarer Strahlungsenergie.

Dass die Energiewende bisher vor allem eine Stromwende ist (und noch keine Wärmewende ist), zeigt die bisher holperige und unsichere Genehmigungspraxis solarthermischer Freiflächenanlagen. Der Praxis fehlt die Erfahrung im Umgang mit dieser Technologie, die im großen Maßstab solare Strahlungsenergie in Heizwärme umwandelt, vorwiegend für die Einspeisung in Nah- und Fernwärmenetze. Dies wiederum schlägt sich in einer uneinheitlichen und zeitaufwändigen Genehmigungspraxis nieder. PV und Solarthermie werden oft in einen Topf geworfen und Solarthermie erscheint dabei eher so am Rande mitgedacht als tatsächlich berücksichtigt. Zu bedenken allerdings, dass die Anforderungen an den Standort im Hinblick auf solarthermische Freiflächenanlagen klar von der Photovoltaik zu unterscheiden. Dies gilt insbesondere bei der Standortsuche. Während PV eigentlich überall hin kann, kommt es für die Freiflächensolarthermieanlage auf die Nähe zu Wärmeverbrauchern und dem Netz an und damit verdichtet sich der Anwendungsbereich. Der Solarthermie bringt daher beispielsweise die Privilegierung im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b BauGB im Grunde gar nichts. Der neue § 249b BauGB soll nun bewirken, dass es für die Errichtung auch von Solarthermieanlagen im (bisherigen) Außenbereich nur einer Darstellung in einem Flächennutzungsplan, nicht aber einer Festsetzung im Bebauungsplan bedarf. Spannend wird auch die Abschichtung naturschutzrechtlicher Fragen sein. Ob diese Beschleunigungsgebiete dann im Ergebnis so viel bringen, bleibt abzuwarten. Man könnte es einfacher haben. So privilegiert § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB auch ortsgebundene Anlagen für die Wärmeerzeugung, wenn für diese (im Rückgriff auf die Rechtsprechung zu PV) nur dieser Standort in Frage kommt. Dies dürfte in vielen Fällen für die Solarthermie greifen, da in der Regel tatsächlich nur eine einzige Fläche des Gemeindegebiets in Betracht kommt, weil diese nicht nur am Fernwärmenetz anliegen muss, was angesichts der regelmäßig im Innenbereich belegenen Fernwärmeversorgungsgebiete nur für wenige Außenbereichsgrundstücke gilt. Und zusätzlich die Fläche geografisch geeignet sein muss, also exponiert, unverschattet und nicht bereits anderweitig genutzt. Über diese Privilegierung ließe sich auch eine anderweitige Festsetzung im Flächennutzungsplan (wie beispielsweise “Flächen für die Landwirtschaft”) überwinden und man käme auch um ein zeitaufwendiges B-Plan-Verfahren herum. Vielleicht müssen wir einfach viel mutiger werden. (Dirk Buchsteiner)

2024-08-02T14:18:56+02:002. August 2024|Erneuerbare Energien, Solarthermie, Wärme|