Neue Grenzwerte für große Anlagen: Der Kabinettsbeschluss zur 13. BImSchV

2017 hat die EU-Kommission mit dem Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1442 und dem Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/2117 neue Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) nach der Großfeuerungsrichtlinie getroffen. Weniger vornehm ausgedrückt: Brüssel hat neue Grenzwerte für Großkraftwerke, Gasturbinen und Verbrennungsmotoren mit mehr als 50 MW FWL, insbesondere sind scharfe Emissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickoxide, Quecksilber und Feinstaub vorgesehen.

Diese neuen Vorgaben muss die Bundesrepublik an sich innerhalb eines Jahres umsetzen, wie sich aus § 7 Abs. 1a Nr. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ergibt. Doch die Anpassung der 13. und der 17. BImSchV hat nicht fristgerecht funktioniert: Statt 2018 wird nun wohl erst 2021 das deutsche Recht angepasst. Nach vier Jahren wären ansonsten die neuen Grenzwerte auch so umzusetzen gewesen. Grund für die Verzögerung war angeblich die Kohlekommission.

Nun aber liegt nach einem umstrittenen Referentenentwurf aus dem Sommer immerhin der Kabinettsbeschluss vor. Dieser enthält eine Vielzahl neuer Detailregelungen, die sich teilweise aus einer veränderten Systematik auch in Hinblick auf den Kreis der erfassten Anlagen ergeben. Neben diesen Regelungen, die viel Aufmerksamkeit im Detail erfordern, bilden die novellierten Grenzwerte für Stickoxide, Methan, Staub, CO, Formaldehyd und Schwefeldioxid das Herzstück der Neuregelung.

Gegenüber dem Entwurf vom Sommer gibt es auch inhaltlich noch Änderungen. Bei Methan wurden die Regelungen noch einmal angepasst und entlang der technischen Gegebenheiten bei Motoranlagen differenziert und zum Teil angehoben. Die verbreitete Kritik, die neuen Werte seien nur im Volllastbetrieb realistisch, wurde aufgenommen und ausdrücklich klargestellt, dass der Wert auch nur in Volllast gilt. Anspruchsvoll, aber mit dem Kohleaustsiegspfad harmonisiert, sind nun die Neuerungen beim Quecksilber: Der Tagesmittelwert für Quecksilberemissionen wird von 30 Mikrogramm auf 20 Mikrogramm pro m3 im Abgasstrom sinken, auch weitere Anpassungen an den Stand der Technik werden von den Betreibern verlangt. Nun muss noch der Bundesrat und der Bundestag zustimmen (Miriam Vollmer).

Energiewende weltweit – Grønne Omstillin im Staate Dänemark

Deutschland ist nicht das einzige Land, welches vor dem Hintergrund des Klimawandels eine Energiewende betreibt. Unser Nachbar Dänemark ist derzeit weltweit führend bei der Versorgung mit regenerativ erzeugtem Strom. Bis 2028 soll der dänische Strombedarf im Rahmen der dänischen Energiewende (Grønne Omstillin) zu 100 % aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Bis 2030 der Gesamtenergiebedarf zu 55 % regenerativ erzeugt werden. Erneuerbare Energien genießen in Dänemark eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. In Dänemark gilt seit 2008 die gesetzliche Regelung: An jedem Windpark können sich die Anwohner mit bis zu 20 Prozent beteiligen. Obwohl über 25 % des dänischen Stroms durch Windkraftanlagen gedeckt wird, hat Dänemark das sicherste Stromnetz Europas.

Der Nutzung der Atomkraft hat Dänemark bereits frühzeitig eine Absage erteilt. 1985 wurde eine Resolution im dänischen Parlament verabschiedet, die einen Bau von Atomkraftwerken in Dänemark untersagt. Das bekannte gelb-rote Sonnen-Logo der Anti-Atomkraftbewegung wurde in Dänemark erfunden (“Atomkraft? – Nej tak!”).

Der dänische Kohleausstieg soll bis zum Jahr 2030 abgeschlossen sein. Dänemark besitzt noch drei Kohlekraftwerke, deren Betreiber die Schließung für die Jahre 2023, 2028 und 2030 eingeplant haben.

Auch die Wärmeversorgung basiert bereits heute zu 65 % auf regenerativer Erzeugung. Bereits seit dem Jahr 2013 sind in Dänemark in Neubauten keine Öl- und Gasheizungen mehr zulässig. Seit 2016 dürfen auch in Bestandsgebäuden keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden, sofern ein Anschluss ans Fernwärme- oder Erdgasnetz besteht.

(Christian Dümke)

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2020-12-09T18:10:24+01:009. Dezember 2020|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Naturschutz, Windkraft|

Erste Ergebnisse der Ausschreibungen zum Kohleausstieg

Der Bundestag und der Bundesrat haben bekanntlich den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 beschlossen. Es handelt sich dabei um einen schrittweisen Prozess. Für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken sind hierzu bis zum Jahr 2026 Ausschreibungen vorgesehen.

Die Bundesnetzagentur hat nun erste Ergebnisse der Ausschreibungsverfahren zum Kohleausstieg veröffentlicht. In der ersten Gebotsrunde waren 4.000 MW Leistung zur Reduktion ausgeschrieben, dabei wurden am 01. Dezember 2020 für 11 Kraftwerke Zuschläge erteilt. Die Ausschreibungen funktionieren ein wenig so, als habe man das Verfahren zur Ausschreibung von EEG Förderungen für die Errichtung von Neuanlagen umgekehrt. Die Betreiber konnten Angebote auf die von Ihnen für eine Abschaltung geforderten Entschädigungszahlungen abgegeben, bei der die niedrigsten Gebote den Zuschlag erhielten. Die auf diese Weise bezuschlagte Entschädigungssumme liegt bei 370 Mio EUR und ist deutlich niedriger als hierfür ursprünglich einkalkuliert.

Lauter gute Nachrichten also? Nicht ganz: Schaut man sich die Liste der Anlagen an, dann stellt man fest, dass hierunter keine Altanlagen sondern einige recht neue und moderne Kohlekraftwerke sind (Kraftwerk Hamburg-Moorburg Blöcke A und B, Inbetriebnahme 2015, Block E des Westfalen-Kraftwerks in Hamm, Inbetriebnahme 2014). Wer also dachte, beim Kohleausstieg würden zuerst die ältesten Kraftwerke gegen eine mutmaßlich geringe Entschädigung vom Netz gehen, sieht sich enttäuscht.

Läuft da was falsch, wenn jetzt moderne und effiziente Kraftwerke zuerst vom Netz gehen? Oder stoßen die Konzerne hier etwa unrentable Investruinen ab und bekommen dafür noch eine Entschädigung?

Über die Gründe kann man trefflich spekulieren, diskutieren Sie doch mit uns dazu auf Twitter.

(Christian Dümke)

2020-12-04T17:02:16+01:004. Dezember 2020|Energiepolitik, Strom, Umwelt|