Der Bundestag und der Bundesrat haben bekanntlich den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 beschlossen. Es handelt sich dabei um einen schrittweisen Prozess. Für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken sind hierzu bis zum Jahr 2026 Ausschreibungen vorgesehen.
Die Bundesnetzagentur hat nun erste Ergebnisse der Ausschreibungsverfahren zum Kohleausstieg veröffentlicht. In der ersten Gebotsrunde waren 4.000 MW Leistung zur Reduktion ausgeschrieben, dabei wurden am 01. Dezember 2020 für 11 Kraftwerke Zuschläge erteilt. Die Ausschreibungen funktionieren ein wenig so, als habe man das Verfahren zur Ausschreibung von EEG Förderungen für die Errichtung von Neuanlagen umgekehrt. Die Betreiber konnten Angebote auf die von Ihnen für eine Abschaltung geforderten Entschädigungszahlungen abgegeben, bei der die niedrigsten Gebote den Zuschlag erhielten. Die auf diese Weise bezuschlagte Entschädigungssumme liegt bei 370 Mio EUR und ist deutlich niedriger als hierfür ursprünglich einkalkuliert.
Lauter gute Nachrichten also? Nicht ganz: Schaut man sich die Liste der Anlagen an, dann stellt man fest, dass hierunter keine Altanlagen sondern einige recht neue und moderne Kohlekraftwerke sind (Kraftwerk Hamburg-Moorburg Blöcke A und B, Inbetriebnahme 2015, Block E des Westfalen-Kraftwerks in Hamm, Inbetriebnahme 2014). Wer also dachte, beim Kohleausstieg würden zuerst die ältesten Kraftwerke gegen eine mutmaßlich geringe Entschädigung vom Netz gehen, sieht sich enttäuscht.
Läuft da was falsch, wenn jetzt moderne und effiziente Kraftwerke zuerst vom Netz gehen? Oder stoßen die Konzerne hier etwa unrentable Investruinen ab und bekommen dafür noch eine Entschädigung?
Über die Gründe kann man trefflich spekulieren, diskutieren Sie doch mit uns dazu auf Twitter.
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