Das Sondie­rungs­papier der Ampel: Energie

Es scheint schneller zu gehen, als vielfach befürchtet: Das Sondie­rungs­papier von SPD, Grünen und FDP liegt auf dem Tisch. Schauen wir uns also an, was die wahrscheinlich nächste Regierung im Bereich Energie mit uns vorhat:

Ziel: 1,5% C

Erster Eindruck: Bei der Energie­wende haben sich die Grünen weitgehend, aber nicht voll durch­ge­setzt. Das 1,5° C‑Ziel wird prominent verankert, aber gleich­zeitig auch begrenzt: Deutschland wird nicht mehr mindern, als Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt (hier zum Klima­be­schluss) und EU vorgeben. Aber ob sich Deutschland wider­willig zur Kirmes mitschleifen lässt oder selbst mit einem robusten Überprü­fungs­me­cha­nismus treibt und zieht, macht dann doch einen auch in Brüssel mögli­cher­weise spürbaren Unterschied.

Ausbau der Erneuerbaren

Praktisch wird es in den folgenden Absätzen: Die Aufdach-PV wird teilweise verbindlich. Gewer­be­im­mo­bilien müssen, Private sollen verfügbare Dachflächen für PV nutzen. Hier sind wir gespannt auf die Ausge­staltung. PV auf schattige Dächer zu legen, ist Geldver­schwendung, aber die Lasten müssen zwischen denen, die einen Platz an der Sonne haben, und allen anderen fair verteilt werden. Was hoffentlich im Koali­ti­ons­vertrag noch nachge­liefert wird: Die Mieter­strom­re­ge­lungen sind unprak­tisch, viel zu bürokra­tisch (hier und hier haben wir erklärt, was nicht gut läuft). Hier disku­tiert man ergeb­nislos seit Jahren, die neue Regierung sollte schnell Möglich­keiten schaffen, um auch Mieter unkom­pli­ziert mit Solar­strom vom Dach zu versorgen.

Ampel, Signal, Der Verkehr, Straße, Unterzeichnen

Erwar­tungs­gemäß finden wir ein klares Bekenntnis zur Windkraft: 2% der Landes­fläche sollen für WEA ausge­wiesen werden. Kommunen sollen künftig mehr profi­tieren. Wird aus dem § 6 EEG 2021, der freiwillige Zahlungen an Gemeinden erlaubt, wo WEA oder Freiflächen-PV betrieben werden, damit eine verpflich­tende Regelung? Dass Offshore-Wind ausgebaut werden soll, war ebenso zu erwarten.

Kohle­aus­stieg

Der Zeitpunkt des Kohle­aus­stiegs hat angesichts der Budge­tierung der verfüg­baren Emissi­ons­rechte durch den EU-Emissi­ons­handel für den Klima­schutz eher symbo­lische Bedeutung, doch das Ziel eines im Idealfall auf 2030 vorge­zo­genen Kohle­aus­stiegs ist ein wichtiges Signal für die Energie­märkte und Inves­toren. Mindestens ärgerlich: Bekanntlich wurde im Februar diesen Jahres ein öffentlich-recht­licher Vertrag mit den Braun­koh­le­kraft­werks­be­treibern abgeschlossen (hier erläutert), der den Ausstieg aus der Braun­koh­le­ver­stromung bis 2038 gegen Milli­ar­den­zah­lungen fixiert. Allein RWE soll 2,6 Mrd. EUR erhalten, die LEAG 1,75 Mrd. EUR. Dieser Vertrag enthält zwar eine Option, den Kohle­aus­stieg um drei Jahre ohne weitere Entschä­di­gungen vorzu­ziehen, aber ein acht Jahre früherer Ausstieg könnte noch teurer werden.

Neue Gaskraft­werke

Um Versor­gungs­si­cherheit auch in einer durch volatile EE-Anlagen geprägten Struktur zu gewähr­leisten, will die Ampel Gaskraft­werke bauen, die später auf klima­neu­trale Gase umgerüstet werden können. Diese Forderung ist unter Umwelt­ver­bänden unpopulär. Gleich­zeitig ist sie nahezu alter­na­tivlos, wenn Deutschland nicht alles auf die Karte nicht erneu­er­barer Strom­im­porte setzen will. Zudem: Läuft alles gut, werden diese Kraft­werke zunehmend weniger gebraucht und verdienen ihr Geld mit dem Produkt „Versor­gungs­si­cherheit“ in mögli­cher­weise wenigen Stunden im Jahr. Uns fehlt hier ein klares Bekenntnis zur Kraft-Wärme-Kopplung, aber ein Sondie­rungs­papier ist ja noch nicht aller Tage Abend.

Wie erwartet, will die wohl nächste Bundes­re­gierung das EEG-Umlage­system abschaffen. Dies lag seit Jahren in der Luft, die Teilfi­nan­zierung seit Beginn dieses Jahres durch die Einnahmen aus dem CO2-Preis hat zudem einen entschei­denden Vorteil aufge­hoben: Die frühere EEG-Umlage war keine Beihilfe, Berlin durfte allein gestalten. Jetzt sitzt Brüssel ohnehin stets mit am Tisch (hier erläutern wir ausführ­licher). Vorteil: Je nach Gestaltung ist es möglich, Strom je nach Erzeu­gungs­tech­no­logie unter­schiedlich zur Finan­zierung heran­zu­ziehen und auch die Unter­nehmen zu betei­ligen, die nicht der Industrie, sondern dem Dienst­leis­tungs­sektor angehören.

Strom­markt

Nur mit einem einzigen Satz ist erwähnt, dass im Zuge des Ausbaus der Erneu­er­baren ein neues Strom­markt­design einge­führt werden soll. Hier kann man nur abwarten, wie sich die künftigen Koali­tionäre dieses vorstellen.

Was ist davon zu halten?

Es gehört zu den unschönen Tendenzen der letzten Jahre, den, der nicht grund­sätzlich unzufrieden ist, als dummes Schlaf­schaf zu betrachten. In diesem Sinne: Von uns ein herzhaftes „mäh!“: Wir sind nicht unzufrieden. Dass die Erneu­er­baren ausgebaut werden, die EEG-Umlage anderen Vertei­lungs­me­cha­nismen weichen soll, dass Gas die Versorgung sichern soll, erscheint uns sinnvoll und realis­tisch. Den vorzei­tigen Kohle­aus­stieg nicht allzu hoch zu hängen, finden wir ebenfalls klug. Mit einiger Wahrschein­lichkeit wird dies schon der steigende CO2-Preis regeln. In diesem Fall muss man den Braun­koh­le­mühlen im Rheinland und in der Lausitz nicht noch mehr Steuer­zah­l­ergeld nachwerfen als im Vertrag mit den Betreibern schon geschehen.

Was uns noch fehlt, sind konkrete Ideen zur Kraft-Wärme-Kopplung, zum Ausbau von Nullemis­si­ons­wär­me­netzen, wir fragen uns auch, wie eine Beschleu­nigung von Geneh­mi­gungs­ver­fahren für Erneu­erbare angesichts der gemein­schafts­recht­lichen Bindungen aussehen soll. Wir sind insofern gespannt auf den Koali­ti­ons­vertrag, wohl wissend, dass auch die Regierung Merkel am Ende ganz anders abgeliefert als geplant hat (Miriam Vollmer).

2021-10-19T11:34:29+02:0019. Oktober 2021|Allgemein, Energiepolitik|

Energie­wende weltweit – Neues Klima­schutz­gesetz in Frankreich

Dass Deutschland nicht das einzige Land ist, welches eine Energie­wende betreibt, haben wir in den letzten Wochen immer wieder feststellen können. Heute wollen wir zu unserem direkten Nachbarn Frank­reich schauen, wo vor 2 Monaten ein neues Klima­schutz­gesetz verab­schiedet wurde.

Nach den ausufernden Protesten der Gelbwesten in den letzten Jahren aufgrund einer einge­führten Ökosteuer auf Benzin entschloss sich Staatschef Macron im vergan­genen Jahr dazu, einen Bürgerrat für Kilma­schutz einzu­be­rufen – bestehend aus 150 zufällig ausge­wählten Bürgern und Bürge­rinnen, welche mit Hilfe verschie­denster Expert:innen Vorschläge erarbei­teten, die der franzö­si­schen Klima­po­litik dabei helfen sollen, die Treib­haus­gas­emis­sionen signi­fikant zu reduzieren um spätestens im Jahr 2050 klima­neutral zu sein. Viele der von dem Bürgerrat vorge­schla­genen Maßnahmen wurden jedoch nur abgeschwächt übernommen.

Dennoch: Vorge­sehen ist unter anderem ein Inlands­flug­verbot (zumindest dann, wenn die Strecke auch in weniger als zweieinhalb Stunden mit dem Zug zurück­gelegt werden kann – ausge­nommen sind außerdem Anschluss­flüge). Besonders schlecht isolierte Wohnungen sollen nicht mehr vermietet werden dürfen. Für fossile Energie­träger wie Gas oder Kohle soll nicht mehr geworben werden dürfen – ebenso wenig wie für Fahrzeuge mit CO2-Emissionen von mehr als 123 Gramm pro Kilometer. Dafür soll der Kauf von Elektro­fahr­rädern subven­tio­niert werden. In Schul­kan­tinen soll mindestens ein vegeta­ri­sches Menü pro Woche angeboten werden. Außerdem werden mutwillige Umwelt­schä­di­gungen natio­nalen Ausmaßes unter Strafe gestellt. Bei einer Verur­teilung wegen eines sog. „Ökozids“ drohen bis zu zehn Jahren Haft sowie Bußgelder von bis zu 4,5 Millionen Euro. Klingt doch alles wirklich vielver­spre­chend, oder? Nicht so wirklich. Kritiker bemängeln, dass zu viele der Maßnahmen insgesamt zu schwach seien um ernsthaft Schritte in Richtung Klima­neu­tra­lität zu gehen. Außerdem gelten viele der Gesetze erst ab 2028, 2034 oder gar ab 2040 – was für eine Begrenzung des Klima­wandels sehr wahrscheinlich viel zu spät sein wird.

Auch in der Strom­pro­duktion ist Frank­reich hinsichtlich des Klima­schutzes nur halbherzig dabei. Zwar liegt der Anteil des Kohle­stroms bereits bei unter 4 % und der Kohle­aus­stieg ist in den nächsten Jahren geplant. Jedoch ist das nur deshalb möglich, weil Frank­reich sehr stark auf Atomstrom setzt – unter anderem mit Kraft­werken, die das Höchst­alter von 40 Jahren bereits überschritten haben und damit eigentlich abgeschaltet gehören. 67,1 % des erzeugten Stromes stammen aus der Kernenergie (das ist der weltweit höchste Anteil) – nur 25,4 % hingegen aus Erneu­er­baren Energien. Jedoch soll bis 2035 der Atomstrom­anteil auf 50 % sinken, der Anteil der Erneu­er­baren Energien hingegen auf mindestens 40 % steigen. Wichtigste Quelle ist dabei die Wasser­kraft, sie verfügt mit knapp 26 Gigawatt instal­lierter Leistung über die gleiche Kapazität wie Wind und Solar­energie zusammen.

Frank­reich ist also, was die Energie­wende angeht, auf keinem ganz schlechten Weg. Jetzt heißt es jedoch: Taten sprechen lassen. Denn um die Emissionen bis 2030 wirklich um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren, wird das aktuelle Tempo Frank­reichs hinsichtlich des Ausbaus Erneu­er­barer Energien und der Umsetzung der jüngst erlas­senen Klima­schutz­maß­nahmen nicht ausreichen.

(Josefine Moritz)

2021-10-15T00:02:00+02:0015. Oktober 2021|Energiepolitik, Energiewende weltweit, Erneuerbare Energien|

All around me feeling hot hot hot: Die neue FFVAV & AVBFernwärmeV

Jahrzehn­telang passiert gar nichts und dann passiert alles auf einmal: Dass die Bundes­re­publik auch für Fernwärme die Energie­ef­fi­zi­enz­richt­linie (EED) und die Erneu­erbare-Energien-Richt­linie (RED II) endlich umsetzen musste, war klar. Aber dabei hat sie es nicht belassen. In der jetzt schon legen­dären „letzten Runde“ der letzten Legis­la­tur­pe­riode am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat uns alle überrumpelt und beschossen, das Recht der Fernwär­me­ver­sorgung teilweise erheblich zu verändern (hier bereits dazu).

Die schei­dende Bundes­re­gierung stellte sich auf den Stand­punkt, die Änderungen seien nur einheitlich abzulehnen oder anzunehmen. Da die Zeit drängt, vor allem das Fernwär­me­mess­wesen europa­rechts­konform neu zu regeln, hat sie die Änderungen nun so übernommen. Seit dem 5. Oktober 2021 ist die neue „Verordnung über die Verbrauchs­er­fassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchs­er­fas­sungs- und ‑Abrech­nungs­ver­ordnung – FFVAV)“ nun in Kraft. Gleich­zeitig sind erheb­liche Änderungen der AVBFern­wärmeV in Kraft getreten. Aus unserer Sicht sind die folgenden Punkte die Wichtigsten: 

# Messein­rich­tungen, die nach dem 5. Oktober 2021 instal­liert werden, müssen fernab­lesbar sein. Weil wir dies schon mehrfach gefragt worden sind: Ja, wirklich ab dem 5. Oktober 2021. Die neuen Regeln gelten ohne Übergangs­vor­schriften. Wer also heute nicht fernab­lesbare Zähler eingebaut hat: Das war falsch.

# Alle bisher einge­bauten nicht fernab­les­baren Zähler müssen bis Silvester 2026 nachge­rüstet oder ersetzt worden sein.

# Es gelten die Smart-Meter-Regeln nun auch für Fernwärme. Insbe­sondere kann der Kunde selbst einen Messtel­len­be­treiber auswählen, wenn schon ein Smart-Meter-Gateway existiert.

# Fernwär­me­ab­rech­nungen werden länger und wenn der Kunde will, digitaler, in den meisten Fällen aber auch häufiger: Zweimal pro Jahr mindestens, auf Kunden­bitte hin mindestens viertel­jährlich, muss der Versorger Preise und Verbrauch und Infos über Wärme­träger, Techno­logien, THG-Emissionen, einen witte­rungs­be­rei­nigten Verbrauchs­ver­gleich mit anderen Kunden und dem Vorjahr und noch einiges mehr klar und verständlich mitteilen.

# Für diese neuen Abrech­nungen gibt es nur bei den THG-Emissionen für Kunden kleinerer Fernwär­me­systeme eine Schon­frist bis zum 1. Januar 2022. Ansonsten gilt auch hier: Bitte springen Sie jetzt.

# Künftig gehören viele Infor­ma­tionen über das Fernwär­me­produkt wie etwa der Primär-energie­faktor ins Internet, ebenso die allge­meinen Versor­gungs­be­din­gungen, Preise, Preis­gleit­klauseln, Infor­ma­tionen über Netzver­luste etc. Achtung, auch hier gibt es keine Übergangs­fristen. Die Regeln sind bereits scharfgeschaltet. 

# Wir hatten schon vor Wochen darauf hinge­wiesen: Künftig kann auch im laufenden Vertrags­ver­hältnis der Kunde einmal jährlich seine Anschluss­leistung abändern. Gründe braucht er keine, sofern er die Leistung nicht um mehr als 50% reduziert. Steigt er auf Erneu­erbare um, kann er auch um mehr als 50% reduzieren oder ganz aus dem Vertrag aussteigen.

# Eine Änderung der Preis­gleit­klausel kann nach Ergänzung des § 24 Abvs. 4 AVBFern­wärmeV nicht durch öffent­liche Bekanntgabe erfolgen.

Feuer, Flamme, Hitze, Heiß, Linie, Brennen, Brand

Was bedeutet das nun für Versorger? Sie müssen in jedem Falle sehr schnell aktiv werden. Da es keine Umset­zungs­fristen gibt, sind alle Geschäfts­pro­zesse ab sofort umzustellen. Insbe­sondere sind die Veröf­fent­li­chungs­pflichten umgehend umzusetzen! Unter­nehmen brauchen nun einen Zeitplan, müssen ihre Verträge und Rechnungs­muster überar­beiten, ihre Homepage angehen und, ist dies noch nicht geschehen, den Standard für Wärme­zähler abändern. Die bisher oft behäbige Welt der Wärme­ver­sorgung wird also kräftig aufge­wirbelt. Oder, passend zum Thema: Fernwärme wird hot, hot, hot (Miriam Vollmer)

Wir führen in die Neuerungen kurzfristig am 12. Oktober 2021 per Zoom ein! Infos und Anmeldung gibt es hier.

2021-10-06T22:27:47+02:006. Oktober 2021|Energiepolitik, Wärme|