Platz an der Sonne – Die Solar­pflicht in Kalifornien

Kalifornien ist einer der sonnigsten Staaten der USA. Da erscheint es nur allzu sinnvoll, diese Sonne auch für die Energie­ge­winnung zu nutzen. Doch Kalifornien setzt dabei aller­dings nicht auf die Freiwil­ligkeit der Einwohner, sondern schafft, was es in Deutschland bisher lediglich vereinzelt gibt: die Solarpflicht.

Die Kalifor­nische Energie­kom­mission (CEC) beschloss mit dem sog. „2019 Energy Code“, dass seit dem 01. Januar 2020 alle neuen Wohn- und Geschäfts­ge­bäude mit einer Photo­vol­ta­ik­anlage auf dem Dach oder an der Fassade gebaut werden müssen. Damit soll die Errei­chung des Ziels, bis 2030 die Hälfte des Stroms aus Erneu­er­baren Energien zu beziehen, voran­ge­trieben werden. Zwar sind die Kosten, die sich für den Einbau einer Solar­anlage auf knapp 10.000 Dollar belaufen, nicht von der Hand zu weisen. Jedoch wird es den Eigen­tümern durch die Anlage möglich, ihre Energie­kosten signi­fikant reduzieren. Dazu tragen auch die Net-Metering-Regelungen bei, durch die der Eigen­tümer nur die Differenz zwischen seinem einge­speisten Strom einer­seits und dem vom Netz bezogenen Strom anderer­seits in Rechnung gestellt bekommt.

Eine Pflicht zum Einbau eines Speichers war im „2019 Energy Code“ bislang nicht enthalten. Deshalb sollen ab dem 01. Januar 2023 neue Regelungen in Kraft treten (sog. „2022 Energy Code“), nach denen nun auch Solar­an­lagen und vor allem Batte­rie­speicher auf neuen Gebäuden für die Öffent­lichkeit (Hotels, Restau­rants, Theater, Super­märkte), zu instal­lieren sind – aber auch auf Schulen, Büros und anderen Gewer­be­flächen. Außerdem auch auf Wohnhoch­häusern für Mehrfa­milien. Dem Entwurf zufolge müssen die Photo­vol­ta­ik­an­lagen so dimen­sio­niert sein, dass sie etwa 60 % der elektri­schen Lasten des Gebäudes abdecken. Außerdem sollen Einfa­mi­li­en­häuser in Zukunft so konzi­piert werden müssen, dass zu den bereits vorhan­denen Solar­an­lagen unpro­ble­ma­tisch Batte­rie­speicher hinzu­gefügt werden können.

Aktuell fehlt noch die Zustimmung der kalifor­ni­schen Kommission für Baunormen, die erst im Dezember zusam­men­kommt um über die vorge­legten Regelungen abzustimmen. Bauherren, Bauun­ter­nehmer und andere inter­es­sierte Betei­ligte hätten dann also ein Jahr Zeit hätten, um sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Kalifornien ist damit ein globaler Vorreiter in Sachen Solar­energie, wobei jedoch auch nicht vergessen werden darf, dass die Voraus­set­zungen für einen solchen Ausbau nicht überall so gut sind wie in Kalifornien.

(Josefine Moritz)

2021-10-27T19:58:53+02:0027. Oktober 2021|Energiepolitik, Energiewende weltweit, Erneuerbare Energien|

Das Sondie­rungs­papier der Ampel: Energie

Es scheint schneller zu gehen, als vielfach befürchtet: Das Sondie­rungs­papier von SPD, Grünen und FDP liegt auf dem Tisch. Schauen wir uns also an, was die wahrscheinlich nächste Regierung im Bereich Energie mit uns vorhat:

Ziel: 1,5% C

Erster Eindruck: Bei der Energie­wende haben sich die Grünen weitgehend, aber nicht voll durch­ge­setzt. Das 1,5° C‑Ziel wird prominent verankert, aber gleich­zeitig auch begrenzt: Deutschland wird nicht mehr mindern, als Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt (hier zum Klima­be­schluss) und EU vorgeben. Aber ob sich Deutschland wider­willig zur Kirmes mitschleifen lässt oder selbst mit einem robusten Überprü­fungs­me­cha­nismus treibt und zieht, macht dann doch einen auch in Brüssel mögli­cher­weise spürbaren Unterschied.

Ausbau der Erneuerbaren

Praktisch wird es in den folgenden Absätzen: Die Aufdach-PV wird teilweise verbindlich. Gewer­be­im­mo­bilien müssen, Private sollen verfügbare Dachflächen für PV nutzen. Hier sind wir gespannt auf die Ausge­staltung. PV auf schattige Dächer zu legen, ist Geldver­schwendung, aber die Lasten müssen zwischen denen, die einen Platz an der Sonne haben, und allen anderen fair verteilt werden. Was hoffentlich im Koali­ti­ons­vertrag noch nachge­liefert wird: Die Mieter­strom­re­ge­lungen sind unprak­tisch, viel zu bürokra­tisch (hier und hier haben wir erklärt, was nicht gut läuft). Hier disku­tiert man ergeb­nislos seit Jahren, die neue Regierung sollte schnell Möglich­keiten schaffen, um auch Mieter unkom­pli­ziert mit Solar­strom vom Dach zu versorgen.

Ampel, Signal, Der Verkehr, Straße, Unterzeichnen

Erwar­tungs­gemäß finden wir ein klares Bekenntnis zur Windkraft: 2% der Landes­fläche sollen für WEA ausge­wiesen werden. Kommunen sollen künftig mehr profi­tieren. Wird aus dem § 6 EEG 2021, der freiwillige Zahlungen an Gemeinden erlaubt, wo WEA oder Freiflächen-PV betrieben werden, damit eine verpflich­tende Regelung? Dass Offshore-Wind ausgebaut werden soll, war ebenso zu erwarten.

Kohle­aus­stieg

Der Zeitpunkt des Kohle­aus­stiegs hat angesichts der Budge­tierung der verfüg­baren Emissi­ons­rechte durch den EU-Emissi­ons­handel für den Klima­schutz eher symbo­lische Bedeutung, doch das Ziel eines im Idealfall auf 2030 vorge­zo­genen Kohle­aus­stiegs ist ein wichtiges Signal für die Energie­märkte und Inves­toren. Mindestens ärgerlich: Bekanntlich wurde im Februar diesen Jahres ein öffentlich-recht­licher Vertrag mit den Braun­koh­le­kraft­werks­be­treibern abgeschlossen (hier erläutert), der den Ausstieg aus der Braun­koh­le­ver­stromung bis 2038 gegen Milli­ar­den­zah­lungen fixiert. Allein RWE soll 2,6 Mrd. EUR erhalten, die LEAG 1,75 Mrd. EUR. Dieser Vertrag enthält zwar eine Option, den Kohle­aus­stieg um drei Jahre ohne weitere Entschä­di­gungen vorzu­ziehen, aber ein acht Jahre früherer Ausstieg könnte noch teurer werden.

Neue Gaskraft­werke

Um Versor­gungs­si­cherheit auch in einer durch volatile EE-Anlagen geprägten Struktur zu gewähr­leisten, will die Ampel Gaskraft­werke bauen, die später auf klima­neu­trale Gase umgerüstet werden können. Diese Forderung ist unter Umwelt­ver­bänden unpopulär. Gleich­zeitig ist sie nahezu alter­na­tivlos, wenn Deutschland nicht alles auf die Karte nicht erneu­er­barer Strom­im­porte setzen will. Zudem: Läuft alles gut, werden diese Kraft­werke zunehmend weniger gebraucht und verdienen ihr Geld mit dem Produkt „Versor­gungs­si­cherheit“ in mögli­cher­weise wenigen Stunden im Jahr. Uns fehlt hier ein klares Bekenntnis zur Kraft-Wärme-Kopplung, aber ein Sondie­rungs­papier ist ja noch nicht aller Tage Abend.

Wie erwartet, will die wohl nächste Bundes­re­gierung das EEG-Umlage­system abschaffen. Dies lag seit Jahren in der Luft, die Teilfi­nan­zierung seit Beginn dieses Jahres durch die Einnahmen aus dem CO2-Preis hat zudem einen entschei­denden Vorteil aufge­hoben: Die frühere EEG-Umlage war keine Beihilfe, Berlin durfte allein gestalten. Jetzt sitzt Brüssel ohnehin stets mit am Tisch (hier erläutern wir ausführ­licher). Vorteil: Je nach Gestaltung ist es möglich, Strom je nach Erzeu­gungs­tech­no­logie unter­schiedlich zur Finan­zierung heran­zu­ziehen und auch die Unter­nehmen zu betei­ligen, die nicht der Industrie, sondern dem Dienst­leis­tungs­sektor angehören.

Strom­markt

Nur mit einem einzigen Satz ist erwähnt, dass im Zuge des Ausbaus der Erneu­er­baren ein neues Strom­markt­design einge­führt werden soll. Hier kann man nur abwarten, wie sich die künftigen Koali­tionäre dieses vorstellen.

Was ist davon zu halten?

Es gehört zu den unschönen Tendenzen der letzten Jahre, den, der nicht grund­sätzlich unzufrieden ist, als dummes Schlaf­schaf zu betrachten. In diesem Sinne: Von uns ein herzhaftes „mäh!“: Wir sind nicht unzufrieden. Dass die Erneu­er­baren ausgebaut werden, die EEG-Umlage anderen Vertei­lungs­me­cha­nismen weichen soll, dass Gas die Versorgung sichern soll, erscheint uns sinnvoll und realis­tisch. Den vorzei­tigen Kohle­aus­stieg nicht allzu hoch zu hängen, finden wir ebenfalls klug. Mit einiger Wahrschein­lichkeit wird dies schon der steigende CO2-Preis regeln. In diesem Fall muss man den Braun­koh­le­mühlen im Rheinland und in der Lausitz nicht noch mehr Steuer­zah­l­ergeld nachwerfen als im Vertrag mit den Betreibern schon geschehen.

Was uns noch fehlt, sind konkrete Ideen zur Kraft-Wärme-Kopplung, zum Ausbau von Nullemis­si­ons­wär­me­netzen, wir fragen uns auch, wie eine Beschleu­nigung von Geneh­mi­gungs­ver­fahren für Erneu­erbare angesichts der gemein­schafts­recht­lichen Bindungen aussehen soll. Wir sind insofern gespannt auf den Koali­ti­ons­vertrag, wohl wissend, dass auch die Regierung Merkel am Ende ganz anders abgeliefert als geplant hat (Miriam Vollmer).

2021-10-19T11:34:29+02:0019. Oktober 2021|Allgemein, Energiepolitik|

Energie­wende weltweit – Neues Klima­schutz­gesetz in Frankreich

Dass Deutschland nicht das einzige Land ist, welches eine Energie­wende betreibt, haben wir in den letzten Wochen immer wieder feststellen können. Heute wollen wir zu unserem direkten Nachbarn Frank­reich schauen, wo vor 2 Monaten ein neues Klima­schutz­gesetz verab­schiedet wurde.

Nach den ausufernden Protesten der Gelbwesten in den letzten Jahren aufgrund einer einge­führten Ökosteuer auf Benzin entschloss sich Staatschef Macron im vergan­genen Jahr dazu, einen Bürgerrat für Kilma­schutz einzu­be­rufen – bestehend aus 150 zufällig ausge­wählten Bürgern und Bürge­rinnen, welche mit Hilfe verschie­denster Expert:innen Vorschläge erarbei­teten, die der franzö­si­schen Klima­po­litik dabei helfen sollen, die Treib­haus­gas­emis­sionen signi­fikant zu reduzieren um spätestens im Jahr 2050 klima­neutral zu sein. Viele der von dem Bürgerrat vorge­schla­genen Maßnahmen wurden jedoch nur abgeschwächt übernommen.

Dennoch: Vorge­sehen ist unter anderem ein Inlands­flug­verbot (zumindest dann, wenn die Strecke auch in weniger als zweieinhalb Stunden mit dem Zug zurück­gelegt werden kann – ausge­nommen sind außerdem Anschluss­flüge). Besonders schlecht isolierte Wohnungen sollen nicht mehr vermietet werden dürfen. Für fossile Energie­träger wie Gas oder Kohle soll nicht mehr geworben werden dürfen – ebenso wenig wie für Fahrzeuge mit CO2-Emissionen von mehr als 123 Gramm pro Kilometer. Dafür soll der Kauf von Elektro­fahr­rädern subven­tio­niert werden. In Schul­kan­tinen soll mindestens ein vegeta­ri­sches Menü pro Woche angeboten werden. Außerdem werden mutwillige Umwelt­schä­di­gungen natio­nalen Ausmaßes unter Strafe gestellt. Bei einer Verur­teilung wegen eines sog. „Ökozids“ drohen bis zu zehn Jahren Haft sowie Bußgelder von bis zu 4,5 Millionen Euro. Klingt doch alles wirklich vielver­spre­chend, oder? Nicht so wirklich. Kritiker bemängeln, dass zu viele der Maßnahmen insgesamt zu schwach seien um ernsthaft Schritte in Richtung Klima­neu­tra­lität zu gehen. Außerdem gelten viele der Gesetze erst ab 2028, 2034 oder gar ab 2040 – was für eine Begrenzung des Klima­wandels sehr wahrscheinlich viel zu spät sein wird.

Auch in der Strom­pro­duktion ist Frank­reich hinsichtlich des Klima­schutzes nur halbherzig dabei. Zwar liegt der Anteil des Kohle­stroms bereits bei unter 4 % und der Kohle­aus­stieg ist in den nächsten Jahren geplant. Jedoch ist das nur deshalb möglich, weil Frank­reich sehr stark auf Atomstrom setzt – unter anderem mit Kraft­werken, die das Höchst­alter von 40 Jahren bereits überschritten haben und damit eigentlich abgeschaltet gehören. 67,1 % des erzeugten Stromes stammen aus der Kernenergie (das ist der weltweit höchste Anteil) – nur 25,4 % hingegen aus Erneu­er­baren Energien. Jedoch soll bis 2035 der Atomstrom­anteil auf 50 % sinken, der Anteil der Erneu­er­baren Energien hingegen auf mindestens 40 % steigen. Wichtigste Quelle ist dabei die Wasser­kraft, sie verfügt mit knapp 26 Gigawatt instal­lierter Leistung über die gleiche Kapazität wie Wind und Solar­energie zusammen.

Frank­reich ist also, was die Energie­wende angeht, auf keinem ganz schlechten Weg. Jetzt heißt es jedoch: Taten sprechen lassen. Denn um die Emissionen bis 2030 wirklich um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren, wird das aktuelle Tempo Frank­reichs hinsichtlich des Ausbaus Erneu­er­barer Energien und der Umsetzung der jüngst erlas­senen Klima­schutz­maß­nahmen nicht ausreichen.

(Josefine Moritz)

2021-10-15T00:02:00+02:0015. Oktober 2021|Energiepolitik, Energiewende weltweit, Erneuerbare Energien|