Das Klimapaket: Eine erste Sichtung

Es war wohl eine lange Nacht. Jetzt liegt das Klimapaket der Bundesregierung auf dem Tisch. Aber was steht drin? Und: Was taugt es?

Wie nicht anders zu erwarten war, hat sich die Union durchgesetzt: Es soll keine CO2 – Steuer geben, sondern einen nationalen Emissionshandel, der die Emissionen erfassen soll, die nicht bereits vom bekannten bestehenden europäischen Emissionshandel erfasst sind. Dies betrifft Brenn– und Kraftstoffe, die zum Heizen verwendet werden und vor allen den Verkehr mit Ausnahme des Luftverkehrs.

Als großer Vorteil eines Emissionshandels gilt gemeinhin der Preisfindungsmechanismus, der zu einer volkswirtschaftlich günstigen Allokation von Minderungen führen soll. Ausgerechnet der Preisfindungsmechanismus ist aber bis 2026 suspendiert, denn die Koalition will einen festen Ausgabepreis statt Auktionen: 2021 soll mit 10 € pro Zertifikat gestartet werden. Bis 2025 soll der Ausgabepreis auf 35 € steigen. Ab 2026, also nicht mehr in dieser Legislaturperiode, sollen erst maximale Emissionsmengen festgelegt werden und von Jahr zu Jahr schrumpfen. Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es also kein Cap and Trade. Defacto handelt es sich damit nicht um einen wirklichen Emissionshandel sondern um eine Art verkappte Steuer, die allerdings überraschend günstig ausfällt: Erste Analysen sprechen von einer Verteuerung von 0,2 Cent pro Autokilometer.

Das Paket setzt insgesamt vor allem auf Anreize: Zunächst soll die EEG-Umlage sinken, um die Elektrifizierung zu fördern. Unklar ist, ob dies nicht eher nur den Effizienzdruck minimiert. Minimiert werden soll um erst 0,25 Cent pro Kilowattstunde, die dann bis 2023 auf 0,625 Cent steigen. Diese Reduzierung soll aus den Erlösen der CO2–Bepreisung bezahlt werden. Was uns nicht ganz klar ist: Bedeutet das nicht, dass die EEG– Umlage zur Beihilfe mutiert? Schließlich wird Geld an EEG–Anlagenbetreiber ausgereicht, das durch die Taschen des Staates gewandert ist. Nachdem der EuGH erst nach langem Tauziehen klargestellt hat, dass die Umlage heute keine Beihilfe darstellt und damit auch nicht dem europäischen Beihilferegime unterstellt, ist dieser Schritt zumindest überraschend. Schließlich wird die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland durch den zusätzlichen Mitspieler “Europäische Kommission” nicht einfacher.

Bereits bereit durch die Presse gegangen: Die Pendlerpauschale soll von 2021 – 2026 ab dem 21. Kilometer auf 0,35 € steigen. Die gute Absicht ist klar, aber wird dies nicht dazu führen, dass eher mehr als weniger Auto gefahren wird? Da die Pendlerpauschale naturgemäß nur denjenigen zugute kommt, die überhaupt Steuern zahlen, soll aber auch allen anderen etwas Gutes getan werden: Das Wohngeld soll steigen und die CO2-Bepreisung für die Immobilienwirtschaft nur begrenzt auf den Mieter umlagefähig sein.

Im Gebäudebereich soll ansonsten vorwiegend der Umbau gefördert werden. Doch führt dies wirklich weiter? Dass im Bestand zu wenig passiert, liegt heute maßgeblich mit daran, dass Heizkosten für den Vermieter durchlaufende Posten sind. Er hat nichts von effizienteren Gebäude, außer Ärger bei der Umlage der Modernisierungskosten. Die einzige harte Maßnahme im Gebäudebereich trifft dagegen kaum jemanden: Ab 2026 soll es keine neuen Ölheizungen mehr geben, aber schon heute machen diese nicht mal 1 % im Neubau aus.

Mit Verkehr geht es weiter: Mit einer besseren Ladesäuleninfrastruktur sollen mehr Autofahrer animiert werden, Elektrowagen zu kaufen. Möglicherweise werden Schnellladesäulen als Dekarbonisierungsmaßnahme der Mineralölwirtschaft anerkannt und für Tankstellen verbindlich. Schön für Arbeitnehmer: Wer beim Arbeitgeber Strom tanken kann, muss das nicht versteuern. Rechtliche Hürden gerade im Netzbereich werden gesenkt, Rechtsunsicherheiten beispielsweise über Umlagen beseitigt. Auch der direkte Kauf von Elektrowagen wird gefördert, allerdings nur unterhalb des Premiumsbereichs.

Der ÖPNV soll auch ausgebaut werden, ebenso Radwege, die Bundesregierung will auch die KFZ-Steuer stärker (aber wohl nicht nur) an die CO2-Emissionen anbinden. Wie schon vorher feststand: Die Umsatzsteuer auf Bahnfahrkarten soll von 19 % auf 7 % sinken, die Luftverkehrsabgabe steigt.

In der Land– und Forstwirtschaft sind offenbar wenig Härten geplant. Hier finden sich im wesentlichen vage Ankündigungen, bei Tierhaltung und Landbau besser zu werden.

Interessanter sind die Pläne zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf 65 % im Jahre 2030. Aber gleich die erste geplante Maßnahme dürfte dieses Ziel zumindest teilweise konterkarieren. Die Bundesregierung will einen Mindestabstand von 1000 m nicht nur zu neuen Windkraftanlagen, sondern auch zu bestehenden Standorten, die repowered werden könnte. Das ist keine gute Nachricht für den Ausbau der Windenergie, der es zunehmend an attraktiven Standorten fehlt, wie die Unterzeichnung der Ausschreibungen Wind zeigen. Bundesländer und auch Kommunen können zwar geringere Mindestabstandsflächen vorsehen, aber angesichts der gut organisierten Anti–Windkraftlobby ist dies eher für eine Minderheit der Bundesländer realistisch. Immerhin: Kommunen sollen künftig finanziell am Betrieb von Windrädern beteiligt werden. Dass die bayerische 10H-Abstandsregel erhalten bleiben soll, stellt dagegen einen zusätzlichen Dämpfer für die Windkraft da. Zu begrüßen ist dagegen die Verlängerung der KWK–Förderung bis 2030 und (damit wohl verbunden) die Förderung von Wärmenetzen.

2019-09-20T19:18:18+02:0020. September 2019|Emissionshandel, Energiepolitik, Umwelt, Verkehr, Wärme|

Unendlich viel Hoffnung – nur nicht für uns?

Seit Trump und Bolsonaro regieren, scheint es ja kaum mehr Hoffnung zu geben, von der anderen Seite des Atlantiks gute Nachrichten zu hören, was Klimapolitik angeht. Allerdings wäre es falsch zu behaupten, dass alle Amerikaner nur für Öl- und Gasförderung seien. Und dass ihnen die Zukunft ihrer Kinder nicht am Herzen läge. Aktuell zeigt das gerade die Debatte über den Essay des berühmten amerikanischen Schriftstellers Jonathan Franzen (“The Corrections”). Dem ein unpolitischer Pessimismus vorgeworfen wird.

Franzen hat sich im New Yorker Magazin mit der Frage eingemischt, was es für Konsequenzen hätte, sich einzugestehen, dass eine Klimakatastrophe nicht mehr zu stoppen sei. Ausgehend von dem pessimistischen Zitat Kafkas, es gäbe “unendlich viel Hoffnung – nur nicht für uns”, arbeitet er sich an einer ganzen Liste von durchaus bekannten Gründen ab, warum es unwahrscheinlich ist, dass das 2°C-Ziel des IPCC eingehalten wird. Nun klingt es so, und das legt auch die Überschrift und der redaktionelle Abstrakt nahe, als sei Franzen ein Defätist, der den Klimaschutz ablehnt, weil es ohnehin zu spät sei.

Allerdings bekommt Franzen am Schluss doch noch die Kurve: Im Gegensatz zu früheren Äußerungen, bei denen er sich den Unmut von Klimaschützern zugezogen hatte, weil er auf die Unverträglichkeit von Windenergie und Vogelschutz hingewiesen hatte, plädiert er nun doch für Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen: “Wenn gemeinsame Maßnahmen nur einen einzigen zerstörerischen Hurrikan vermeiden helfen oder nur ein paar zusätzliche Jahre relativer Stabilität geben, dann hätten sie sich schon gelohnt”. Er geht sogar so weit zu sagen, dass Klimaschutz selbst dann moralisch richtig sei, wenn er überhaupt keinen Effekt habe. Im Übrigen predige er keine Hoffnungslosigkeit. Nur müsste man statt der einen Hoffnung auf die Abwendung der Katastrophe viele kurz- und langfristige Hoffnungen auf Mäßigung, Milderung und Anpassung hegen.

Insofern kann man Franzen, zumindest in diesem Aufsatz nicht vorwerfen, dass er sich in einem absoluten Sinn gegen Klimaschutz ausspricht. Dennoch bläst ihm zur Zeit scharfer Wind von Seiten der Umweltschutzbewegung und Teilen der Wissenschaft ins Gesicht. Die Zweifel, die er sät, seien kontraproduktiv. Wie dem auch sei, die spannende Debatte lässt hoffen, dass in den USA zumindest außerhalb des Weißen Hauses weiter produktiv über die Herausforderungen der Klimapolitik nachgedacht wird.

2019-09-10T20:08:44+02:0010. September 2019|Allgemein, Energiepolitik, Umwelt|

Zuckerbrot und Peitsche: Das Ende der Steinkohleverstromung in Deutschland

Wie die Regionen entschädigt werden sollen, in denen die Kohleverstromung eine wichtige Rolle für den Arbeitsmarkt spielt, ist inzwischen bekannt. Was allerdings noch aussteht: Der Plan, wie Deutschland den von der Kohlekommission ausgearbeiteten Kohleausstieg bis 2038 bewältigen will. Immerhin ist nun bekannt, wie sich die Bundesregierung den Ausstieg aus der Stein Kohleverstromung vorstellt. Mit einem Satz: Zuckerbrot und Peitsche.

Anders als einige Umweltverbände fordern, soll es keine entschädigungslose Abschaltung von Steinkohleblöcken geben. Vielmehr ist ein Ausschreibungsverfahren geplant. Der Mechanismus orientiert sich an dem, was die Branche schon für die Stromerzeugung aus Sonne und Wind kennt: Unternehmen bieten Kapazitäten an. Das günstigste Angebot kommt zum Zug. Da es hier ja um einen Stilllegungsprozess geht, wird natürlich nicht um den günstigsten Zuschlag konkurriert, sondern um die geringste Entschädigung für die Stilllegung von Blöcken. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden, wird die Reihenfolge aber noch einmal dahingehend modifiziert, welchen Einfluss dies auf die Netze hat. Dies ist auch wichtig, weil augenblicklich noch gar nicht absehbar ist, wie die Netzstruktur in den Dreißiger Jahren aussehen wird. Bekanntlich stoßen die großen Infrastrukturvorhaben im Netzausbau auf Schwierigkeiten und Widerstände, die das Ausbautempo deutlich verlangsamen könnten.

Doch neben dem Zuckerbrot finanzieller Entschädigungen für das vorzeitige Ende der Blöcke droht im Hintergrund Vater Staat mit der ordnungsrechtlichen Peitsche. Wenn nicht genug Kapazitäten freiwillig stillgelegt werden, wird nach Seniorität der Anlagen ordnungsrechtlich stillgelegt. Ob es dazu kommt? Dies hängt wohl ganz maßgeblich vom Kurs der Emissionsberechtigungen ab. Werden diese zu teuer, lohnt sich die Kohleverstromung ohnehin nicht mehr.

Immerhin hat die Bundesregierung nun auch beziffert, wie sie sich die Verringerung zeitlich vorstellt. Aktuell sind rund 20 GW Steinkohle aktiv. Fünf sollen in den nächsten drei Jahren vom Netz gehen. Bis 2030 sollen dann nur noch acht produzieren. 2038 soll der Ausstieg dann zu null vollendet sein.

Die volkswirtschaftliche Auswirkungen, aber auch individuelle Modellberechnungen sind aktuell allerdings noch nicht abschließend möglich. Denn für die deutlich emissionsintensiveren Braunkohlekraftwerke soll das Regelwerk nicht gelten. Hier muss das Wirtschaftsministerium noch liefern. Erst wenn auch dieser Entwurf auf dem Tisch liegt, lässt sich insgesamt der rechtliche Mechanismus rund um den Kohleausstieg bewerten.

2019-09-06T12:29:37+02:006. September 2019|Energiepolitik, Strom|