Geld verdienen mit dem Emissionshandel

Der Kurs von Emissi­ons­be­rech­ti­gungen steigt immer weiter. Innerhalb eines Jahres hat er sich mehr als vervier­facht. Viele Experten erwarten nun sogar weitere Steige­rungen. Manche Analysten halten mehr als 35 € je Tonne CO2 für realis­tisch. Das hätte erheb­liche Auswir­kungen auf die Zusam­men­setzung des deutschen Strom­mixes. Denn bedingt durch die unter­schied­lichen Kosten der Erzeugung würde sich die Einsatz­rei­hen­folge der Kraft­werke ändern.

Verständlich, dass von diesem Höhenflug viele von der Zinsent­wicklung frustrierte Anleger profi­tieren möchten. Auch wir sind im Laufe der letzten Wochen mehrfach gefragt worden, wie man mit Inves­ti­tionen in Emissi­ons­be­rech­ti­gungen Gewinne erzielen kann. Unsere Antwort:

Natürlich gibt es Finanz­pro­dukte, die auch auf Emissi­ons­be­rech­ti­gungen beruhen. Aber wer selbst Zerti­fikate kaufen will, hat auch diese Möglichkeit. Er kann ein Konto im Unions­re­gister eröffnen. Dieses Register enthält Konten, die ähnlich funktio­nieren wie ein Depot. Es ist bei der EU angesiedelt, den deutschen Teil verwaltet aber die deutsche Emissi­ons­han­dels­stelle (DEHSt).

Das Register kennt verschiedene Kategorien von Konten. Betreiber von emissi­ons­han­dels­pflich­tigen Anlagen unter­halten ein Anlagen­konto. Über dieses Konto erfüllen sie ihre Abgabe­pflichten, sie können natürlich auch handeln, etwa um Überschüsse zu veräußern. Oder benötigte Zerti­fikate zu kaufen. Ebenso unter­halten Luftfahr­zeug­be­treiber Luftfahr­zeug­be­trei­ber­konnten. Daneben können auch Händler Konten unter­halten, auch Prüfer haben Konten, über die sie Zugang zum Unions­re­gister erhalten: Sie halten also keine Zerti­fikate, es handelt sich für diese Nutzer­gruppe nur um eine Zugangsmöglichkeit.

Für Anleger inter­essant sind insbe­sondere Perso­nen­konten. Ein solches Perso­nen­konto kann jeder anlegen. Erfor­derlich ist ein Online-Formular, ein Bankkonto im europäi­schen Wirtschaftsraum, einen Identi­täts­nachweis, ein Wohnsitz­nachweis, Unter­lagen zur juris­ti­schen Person, wenn eine juris­tische Person, und nicht ein Mensch das Konto halten will, und 400 €, als Gebühr für die laufende Handel­s­pe­riode (mehr hier).

Die relativ hohe Gebühr macht es natürlich uninter­essant, nur wenige Zerti­fikate zu kaufen und abzuwarten, was geschieht. Aber angesichts der Höhen­flüge und des verän­derten recht­lichen Rahmens ist anzunehmen, dass es genug Inter­es­senten geben wird, die auch das nicht abschreckt. Aller­dings ist – auch das darf nicht unter­schlagen werden – dies auch nicht ganz ohne Risiken. So ist keineswegs gesagt, dass ein Rückgang der fossilen Strom­erzeugung nicht zu neuen Überschüssen führt, denn die Möglichkeit, dann von Seiten des Staates Zerti­fikate zu löschen, ist nicht zwingend. Auch ist unklar, ob die Konjunktur sich hält und weiter eine hohe Indus­trie­nach­frage besteht. Und auch die nächste Handel­s­pe­riode startet mit erheb­lichen Überschüssen. Aber erfreulich immerhin: Der Mecha­nismus, auf den die Väter des Emissi­ons­handels gesetzt haben, kommt nun endlich in Gang. 

2018-09-02T23:53:28+02:002. September 2018|Emissionshandel, Strom|

Der nächste Schritt: Das neue TEHG passiert das Kabinett

Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur vierten Handel­s­pe­riode des Emissi­ons­handels: Am 1. August 2018 hat das Bundes­ka­binett den Geset­zes­entwurf zur Reform des Emissi­ons­handels beschlossen. Damit kann direkt nach der parla­men­ta­ri­schen Sommer­pause das parla­men­ta­rische Verfahren beginnen.

Die wichtigsten Neuerungen

# Die wesent­lichen Entschei­dungen über die Zuteilung werden alle auf EU-Ebene getroffen, deswegen gibt es keine deutsche Zutei­lungs­ver­ordnung mehr.

# Die Härte­fall­klausel entfällt, weil die EU keine vorge­sehen hat und der EuGH eine besondere deutsche Härte­fall­re­gelung nicht erlaubt.

# Zerti­fikate werden nicht mehr umgetauscht, sondern gelten fort.

# Anders als noch im Referen­ten­entwurf enthält der Kabinetts­entwurf nun eine Verord­nungs­er­mäch­tigung für die Bundes­re­gierung, Erleich­te­rungen und den Ausschluss von Kleine­mit­tenten zu regeln. Das ist eine ausge­sprochen sinnvolle Maßnahme angesichts des sehr begrenzten Einspar­po­ten­tials dieser Anlagen bei gleich­zeitig hohem Verwal­tungs­aufwand auf Behörden- wie Betreiberseite.

# Der Entwurf enthält erste Grund­lagen für das neue Luftfahrt­kli­ma­schutz­in­strument CORSIA.

Wie geht es nun weiter?

Direkt nach der Sommer­pause geht der Geset­zes­entwurf in den Bundestag. Überra­schungen sind in den vorge­schrie­benen Lesungen und dem anschlie­ßenden Bundes­rats­be­schluss aber nicht zu erwarten. Alles Wichtige hat bereits die EU in der neuen Emissi­ons­han­dels­richt­linie geregelt, insbe­sondere die Neure­ge­lungen, die darauf abzielen, Überschüsse durch die Markt­sta­bi­li­täts­re­serve und die sog. Wasser­bett­regel zu vermeiden. Details haben wir bereits an dieser Stelle zusam­men­ge­fasst. Die konkreten Zutei­lungs­regeln wird ebenfalls die EU, diesmal in Gestalt der Europäi­schen Kommission, erlassen. Hier werden Bench­marks festgelegt und auch Detail­re­ge­lungen getroffen. Ebenfalls wird die Kommission die Liste der abwan­de­rungs­be­drohten Sektoren erlassen. Hier gibt es schon einen ersten Entwurf, der nach der Sommer­pause finali­siert werden soll.

Wir rechnen also im September mit den nächsten Schritten und sind zuver­sichtlich, im Rahmen unseres Seminars am 27. September 2018 in Berlin konkret referieren zu können, was die Anlagen­be­treiber erwartet. Programm und Anmel­de­mög­lichkeit finden Sie hier.

2018-08-07T07:59:58+02:007. August 2018|Emissionshandel, Energiepolitik, Verwaltungsrecht|

Über den Wolken

Der globale Flugverkehr befeuert den Klima­wandel in zuneh­mendem Maße, nicht nur, weil Kerosin verbrannt wird, sondern auch, weil die Emission in einer Luftschicht statt­findet, wo sie noch schäd­licher wirkt als am Boden. Die schon vor drei Jahren emittierten 770 Mio. CO2, die auf den weltweiten Flugverkehr entfallen, sollen deswegen deutlich sinken. Doch in den vergan­genen Jahren wurden alle Effizi­enz­stei­ge­rungen durch inten­sives Wachstum wieder aufge­fressen. Sie kennen das: Sicherlich sind auch Sie in den letzten fünf Jahren viel mehr geflogen als zwischen 1995 und 2000.

Die Europäische Union hat sich deswegen intensiv bemüht, auch den Flugverkehr einzu­be­ziehen. Doch erste Anläufe, alle Flüge, die die EU berühren, berichts- und abgabe­pflichtig zu machen, sind am Wider­stand der außer­eu­ro­päi­schen Staaten gescheitert. Von 2013 bis 2023 gilt deswegen der sog. geogra­phisch reduzierte Anwen­dungs­be­reich: Faktisch werden nur die Flüge erfasst, die in der EU starten und landen.

In Zukunft soll sich das ändern. Die Inter­na­tionale Zivil­luft­fahrt­or­ga­ni­sation ICAO hat Maßnahmen beschlossen, mit denen die Emissionen ab 2020 nicht mehr steigen sollen. „Carbon Offsetting and Reduction Scheme for Inter­na­tional Aviation“ soll das Programm heißen, das sich seit einem Beschluss im Oktober 2016 nun, zuletzt vor einigen Wochen final am 27.06.2018, fortlaufend konkretisiert.

Auf folgende Eckpunkte haben sich die Mitglieder geeinigt: Es wird eine Pilot­phase von 2021 bis 2023 und eine erste Phase von 2024 bis 2026 geben, in der 73 Mitglied­staaten freiwillig teilnehmen. Diese sind aller­dings schon allein für den Löwen­anteil der weltweiten Emissionen verant­wortlich. Ab 2027 sind dann alle dabei, berichten über ihre Emissionen, geben Zerti­fikate ab und bemühen sich, durch neue Techno­logien, Biokraft­stoffe, Infra­struk­tur­maß­nahmen und Kompen­sa­ti­ons­maß­nahmen die Emissionen zu verringern.

Aller­dings sind die Regelungen nicht so streng wie im EU-Emissi­ons­handel. Die Basis­linie 2019/2020 entspricht bei weitem nicht den Vorstel­lungen, die die Kommission für den Luftverkehr hegt. Damit stellt sich die Frage, wie mit den inner­eu­ro­päi­schen Flügen umzugehen ist: Sollen sie künftig an zwei Systemen teilnehmen, einem sehr strengen und einem deutlich großzü­gigen? Oder entlässt das europäische Emissi­ons­han­dels­system den Flugverkehr zur Gänze in ein globales System um den Preis weniger ehrgei­ziger Ziele? Hier muss nun eine Regelung her. Bishr deutet alles darauf hin, dass die Organe der EU nicht bereit sind, den EU-Flugverkehr aus dem EU-Emissi­ons­handel zu entlassen, worauf die Branchen­ver­bände schon wegen des erheb­lichen adminis­tra­tiven Mehrauf­wands, der mit zwei Systemen einhergeht, drängen.

2018-07-25T07:57:20+02:0025. Juli 2018|Emissionshandel, Umwelt, Verkehr|