Vom Alex zum Funkturm (und wieder zurück)

Ich – tägliche Fahrradfahrerin – habe mir im Berliner Stadtverkehr einmal das Knie gebrochen. Mein Mann hat sich mal den Arm gebrochen, ein guter Freund das Schlüsselbein. Wir sind alle schon mal von plötzlich aufgerissenen Autotüren vom Rad geholt worden, und alle paar Tage steht in der Zeitung, dass ein Auto, oft ein LKW, einen Radfahrer oder Fußgänger umgebracht hat. Lauter gute Gründe, nicht mit dem Rad in Berlin zu fahren, aber auf der anderen Seite ist man schneller als mit dem Auto. Und anders als in der S-Bahn leidet man nicht am versagenden Deodorant anderer Leute. Außerdem: Diese Stadt würde kollabieren, würden alle Leute mit dem Auto fahren. Für das Klima wäre das auch nicht gut. Konsequenter Weise sollte man also unbedingt etwas dafür tun, dass mehr Berliner Rad fahren, und das wird natürlich nur dann eintreten, wenn Radfahren sicherer wird.

Für mehr Sicherheit für Radfahrer und eine insgesamt verbesserte Mobilität für alle, die nicht im Auto sitzen, hat sich vor drei Jahren der “Volksentscheid Fahrrad” stark gemacht. Mehr als 100.000 Berliner hatten für eine mehr an den Bedürfnissen von Radfahrern orientierten Verkehrspolitik unterschrieben. Die derzeit regierende Koalition “r2g”, also SPD, Grüne und Linke, hatten in einem breiten Beteiligungsverfahren ein Mobilitätsgesetz versprochen, das die Interessen der Berliner Fahrradfahrer mehr in den Vordergrund stellen sollte. Der nun mit Änderungen verabschiedete Entwurf ist insofern ehrgeizig. Was aber steht nun genau in dem neuen Gesetz? Das Wichtigste in aller Kürze:

Radwege sollen künftig befestigt werden (§ 42). Bisher sind Radwege meistens nur mit einem Farbstreifen auf der Straße abgetrennt, so dass Falschparker sich gern (“nur kurz Brötchen holen”) auf den Radweg stellen. Künftig soll zumindest an Hauptstraßen eine physische Barriere wie Poller für mehr Sicherheit sorgen.

Außerdem soll es künftig mehr Radwege, mehr Fahrradstellplätze, mehr Erhaltungsmaßnahmen für Radwege und mehr exklusiv für den Radverkehr geöffnete Wege geben (§ 37 bis 47). Insbesondere die Stellplätze sind ein großes Plus: Der Fahrraddiebstahl ist ein echtes Problem, das nicht wenige Berliner davon abhält, das Rad zu nehmen, insbesondere, wenn es über Nacht irgendwo stehen bleiben soll. Zudem ist auch der Umbau gefährlicher Kreuzungen eine sinnvolle Maßnahme, denn die unzureichende Abbiegesituation kostet jedes Jahr einige Radfahrer das Leben.

Doch auch die Nutzer des ÖPNV sollen profitieren. Bus und Bahn sollen durch weitere Vorrangstrecken (Fahrbahnen nur für sie) schneller und damit attraktiver werden, § 32. Haltestellen sollen sicherer werden, § 30. Und: Künftig darf die BVG Autos, die auf ihren Straßenbahnschienen parken – das kommt erstaunlich häufig vor – selbst abschleppen.

Für mich als Schönwetterradlerin und Schlechtwetter-S-Bahnfahrerin ist in diesem Gesetz also Einiges dabei. Was allerdings auffällt: Sowohl Autofahrer als auch Fußgänger werden in dem neuen Gesetz nicht bedacht. Aber ist urbane Mobilität ohne Auto und Fußgänger denkbar? Natürlich, von einer Verlagerung von Verkehr auf die neuen, sicheren Radwege würden beide Gruppen profitieren. Fußgänger müssten nicht mehr fürchten, von Radfahrern angefahren zu werden, die wegen der unsicheren Situation auf der Straße auf den Bürgersteig ausweichen. Und wenn mehr Berliner aufs Rad umsteigen, verbessert sich die Situation derjenigen, die auf das Auto angewiesen sind. Aber ist eine rein reflexhafte Verbesserung der Lage von Autofahren und Fußgängern wirklich das Ende der Fahnenstange? Eine Fortentwicklung des Gesetzes würde verbesserte Konzepte für diejenigen bieten, die verschiedene Fortbewegungsmittel kombinieren, also zB mit einem Carsharing-Wagen vom Vorort in die Stadt fahren, dann mit einem Leihrad in einen anderen Kiez und schließlich mit der Bahn zurück. Wie wäre es mit einer einheitlichen Abrechungsplattform für alle Mobilitätsdienstleistungen? Mit Mobilitätskonten, die die Entlastung von Straßen honorieren? Mit intelligenten Lösungen für den letzten Kilometer zwischen S-Bahnstation und Einfamilienhaus im Vorort? Mit besseren Parkkonzepten? Wie werden die Carsharingwagen, Leih-Vespas und -Räder in urbane Mobilität sinnvoll eingebunden?

Hier ist noch Luft nach oben, auch wenn das Gesetz auf jeden Fall einen wichtigen ersten Schritt auf dem Weg zu verbesserter, klima- wie nervenschonender und sicherer Mobilität darstellt.

2018-07-03T07:29:20+02:004. Juli 2018|Allgemein, Verkehr|

Von Facebook rausgeworfen

Das Internet also. Eigentlich eine tolle Sache. Man kann – ohne das Haus zu verlassen – die Perspektiven von Leuten erfahren, die man in echt so nie getroffen hätte. Hat Zugang zum gesamten Weltwissen, nicht zu vegessen die Millionen von Katzenvideos, und wenn man seinen Drucker nicht installiert bekommt, hat garantiert schon mal jemand in einem Forum ganz genau geschrieben, was man machen muss. Ein Paradies quasi. Aber kein Paradies ohne Schlange: Der Troll ist überall und auch Hasskommentatoren machen öffentliche Diskussionen schwierig bis unmöglich.

Einen solchen Nutzer hat Facebook vor einer Weile einmal für 30 Tage gesperrt. Er hatte mindestens hundertmal (!) denselben Kommentar in Diskussionen gepostet, in dem er Internierungen aller Flüchtlinge bis zu deren Ausreise gefordert hatte. Neben der Sperrung löschte Facebook die betreffenden Kommentare auch noch.

Die Sperrung und Löschung wollte der Nutzer sich auf sich sitzenlassen. Er zog vor Gericht und beantragte im Wege des Eilrechtsschutzes, Facebook zu verpflichten, den Kommentar nicht zu löschen und ihn auch nicht zu sperren. Dabei berief er sich auf die Meinungsfreiheit: Facebook müsse es akzeptieren, dass er auf diese Weise die deutsche Politik auffordern wolle, wie von ihm vorgeschlagen vorzugehen.

Das Landgericht Karlsruhe wies seinen Antrag ab. Ebenso – wie vor einigen Tagen bekannt wurde – sah das von dem Nutzer angerufene Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe die Sache.

Rechtlich ist diese Entscheidung überzeugend. Zwar darf Facebook keineswegs Nutzer einfach ausschließen. Facebook ist zwar kostenlos, aber zwischen dem Unternehmen und den Nutzern entsteht trotzdem ein bindender Vertrag. Es liegt keine reine Gefälligkeit vor. Schlißelich “bezahlen” die Nutzer durchaus, nämlich mindestens mit ihren werberelevanten Daten, aber auch mit Inhalten generell, die ein für Werbung gegenüber Driutten interessantes Umfeld erst schaffen.

Der Gemeinschaftsstandard von Facebook stellt damit einen Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. In diese hatte der Nutzer eingewilligt, es gibt auch keinen Hnweis darauf, dass sie unwirksam sind. Zu diesem Standard gehört auch Ziff. 12, der Hassreden verbietet. Offenbar sah das Gericht die Kommentare ebenso wie Facebook nicht mehr als legitime Meinungsäußerung an, sondern als Hassrede, wofür angesichts des Umstandes, dass die Forderung des eifrigen Kommentators sowohl gegen Völker- als auch gegen Gemeinschaftsrecht und Verfasusngsrecht verstößt, viel spricht. Der Bezug zur Meinungsfreiheit half dem Nutzer daher nichts, denn es verbietet ihm zwar niemand, auch rechtswidrige Wünsche zu hegen. Doch selbst wenn diese Meinung an sich schutzwürdig sein sollte: Facebook ist für den Wunsch nach Verbreitung dieser Ansicht der falsche Adressat. Facebook ist als privates Unternehmen nur im Wege der mittelbaren Drittwirkung an die Grundrechte gebunden. Auch wenn die Bedeutung von Facebook für die Meinungsfreiheit eine differenzierte Einordnung fordert. Aber solange Facebook nicht quasi alternativlos ist, kann das Unternehmen Nutzer, die gegen seine AGB verstoßen, ebenso sperren und löschen wie jeder Gastronom einen randalierenden Gast.

2018-07-02T15:22:58+02:003. Juli 2018|Allgemein, Wettbewerbsrecht|

Die Energieeffizienzrichtlinie wird novelliert

Bei den Diskussionen um die Energiewende fällt oft unter den Tisch, dass Klimaschutz nicht nur eine Sache der Großkraftwerke und der Industrie ist. Im Gegenteil: Wenn jeder einzelne Verbraucher weniger Energie für seinen Alltag benötigt, muss weniger erzeugt werden. Die Emissionen sinken dann (fast) ganz automatisch. Das betrifft auch nicht nur Strom. Sondern auch und vor allem Wärme. Nicht zu vergessen: Das betrifft auch den Verkehr.

Doch allein auf Appelle an den guten Willen kann und will sich niemand verlassen. Immerhin ist Klimaschutz keine freiwillige Kirsche auf der Sahnetorte wirtschaftlichen Wachstums. Die Verringerung der Emissionen bis 2030 bzw. 2050 ist eine harte gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten, deren Verletzung im Wege eines Vertragsverletzungsverfahrens Strafzahlungen in Milliardenhöhe auslösen kann.

Diese Minderungen sollen auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden. Der Emissionshandel soll die Emissionen großer Feuerungsanlagen reduzieren. Die Förderung Erneuerbarer Energien soll die Emissionen der Stomerzeugung insgesamt verringern. Und die Förderung der Energieeffizienz soll dazu führen, dass für denselben Output weniger Input geleistet werden muss. Dabei geht es um ganz unterschiedliche Maßnahmen. Viele richten sich auf den Gebäudebereich, wo es nach wie vor erhebliche Potentiale gibt. Mit anderen Worten ist also bisher bemerkenswert wenig passiert. Aber auch Energieaudits, Information und Beratung gehören zu den Maßnahmen, mit denen Letztverbraucher dazu gebracht werden sollen, zB effizienter zu heizen.

Doch die Energieeffizienzrichtlinie aus 2012 hat nicht den erhofften Durchbruch gebracht. Auf der Seite der KOM kann man sehen, wie weit die Mitgliedstaaten von dem 20%-Ziel für 2020 noch entfernt sind. Die Hoffnungen ruhen deswegen auf der laufenden Überarbeitung der Richtlinie für die Zukunft.

Hier immerhin haben die Organe der EU – also Parlament, Rat und Kommission – letzte Woche eine Einigung erzielt. Bis 2030 soll die Energieeffizienz nun auf 32,5% gesteigert werden. Das ist ein Kompromisswert, der unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass das in Deutschland federführende Wirtschaftsministerium sich gegen weitergehende Ziele zur Wehr gesetzt hat. Umweltverbände haben bereits moniert, dass es unter diesen Bedingungen schwierig würde, die vereinbarten Einsparziele für Treibhausgase einzuhalten. Wobei dieser Zusammenhang nicht zwingend ist. Wenn die Erneuerbaren Energien stark zunehmen, könnte auch weniger Effizienz dazu führen, dass Deutschland seinen Verpflichtungen nachkommt. Doch ob das eintreten wird, wenn gleichzeitig die angekündigten Sonderausschreibungen für EE-Strom nicht stattfinden?

Nicht übersehen werden darf zudem, dass die Mitgliedstaaten auch in Zukunft erhebliche Spielräume haben werden. Die Bundesrepublik hat aber bisher vor ordnungsrechtlichen, alos zwingenden Maßnahmen insbesondere für Gebäude und Verkehr immer zurückgeschreckt. Das dürfte sich kaum geändert haben. Während in der Industrie schon viel passiert ist, müsste die Bundesregierung nun den Bürgern Vorgaben für ihre Heizung und Isolierung auch im Bestand machen, was angesichts der bisherigen Äußerungen des neuen Wirtschaftsministers als wenig wahrscheinlich gelten dürfte. Insofern ist es zu befürchten, dass die harten Schnitte einmal mehr auf die Zukunft verschoben würden. Aber ob ein Tätigwerden in der nächsten Legislaturperiode noch reicht, um die 2030 drohenden Strafen zu vermeiden? Die Bundesregierung spielt hier ein riskantes Spiel.

2018-06-26T23:13:50+02:0026. Juni 2018|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom, Umwelt|