Unendlich viel Hoffnung – nur nicht für uns?

Seit Trump und Bolsonaro regieren, scheint es ja kaum mehr Hoffnung zu geben, von der anderen Seite des Atlantiks gute Nachrichten zu hören, was Klimapolitik angeht. Allerdings wäre es falsch zu behaupten, dass alle Amerikaner nur für Öl- und Gasförderung seien. Und dass ihnen die Zukunft ihrer Kinder nicht am Herzen läge. Aktuell zeigt das gerade die Debatte über den Essay des berühmten amerikanischen Schriftstellers Jonathan Franzen (“The Corrections”). Dem ein unpolitischer Pessimismus vorgeworfen wird.

Franzen hat sich im New Yorker Magazin mit der Frage eingemischt, was es für Konsequenzen hätte, sich einzugestehen, dass eine Klimakatastrophe nicht mehr zu stoppen sei. Ausgehend von dem pessimistischen Zitat Kafkas, es gäbe “unendlich viel Hoffnung – nur nicht für uns”, arbeitet er sich an einer ganzen Liste von durchaus bekannten Gründen ab, warum es unwahrscheinlich ist, dass das 2°C-Ziel des IPCC eingehalten wird. Nun klingt es so, und das legt auch die Überschrift und der redaktionelle Abstrakt nahe, als sei Franzen ein Defätist, der den Klimaschutz ablehnt, weil es ohnehin zu spät sei.

Allerdings bekommt Franzen am Schluss doch noch die Kurve: Im Gegensatz zu früheren Äußerungen, bei denen er sich den Unmut von Klimaschützern zugezogen hatte, weil er auf die Unverträglichkeit von Windenergie und Vogelschutz hingewiesen hatte, plädiert er nun doch für Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen: “Wenn gemeinsame Maßnahmen nur einen einzigen zerstörerischen Hurrikan vermeiden helfen oder nur ein paar zusätzliche Jahre relativer Stabilität geben, dann hätten sie sich schon gelohnt”. Er geht sogar so weit zu sagen, dass Klimaschutz selbst dann moralisch richtig sei, wenn er überhaupt keinen Effekt habe. Im Übrigen predige er keine Hoffnungslosigkeit. Nur müsste man statt der einen Hoffnung auf die Abwendung der Katastrophe viele kurz- und langfristige Hoffnungen auf Mäßigung, Milderung und Anpassung hegen.

Insofern kann man Franzen, zumindest in diesem Aufsatz nicht vorwerfen, dass er sich in einem absoluten Sinn gegen Klimaschutz ausspricht. Dennoch bläst ihm zur Zeit scharfer Wind von Seiten der Umweltschutzbewegung und Teilen der Wissenschaft ins Gesicht. Die Zweifel, die er sät, seien kontraproduktiv. Wie dem auch sei, die spannende Debatte lässt hoffen, dass in den USA zumindest außerhalb des Weißen Hauses weiter produktiv über die Herausforderungen der Klimapolitik nachgedacht wird.

2019-09-10T20:08:44+02:0010. September 2019|Allgemein, Energiepolitik, Umwelt|

Runter wie Öl

Das Umweltministerium erwägt, ab 2030 den Einbau neuer Ölheizungen zu verbieten. Geht es nach den beamteten Umweltschützern, soll in den nächsten zehn Jahren ein Zuschuss die Umrüstung im Bestand erleichtern. Sodann sollen die Anlagen abgeschaltet werden.

Hintergrund für diese Überlegungen ist der Umstand, dass bisher nur die großen, stationären Anlagen, deren Treibhausgasemissionen über den Emissionshandel reguliert werden, ihre Mindeurngsverpflichtungen erfüllen. Sowohl der Verkehr als auch der Gebäudebestand bleiben deutlich hinter den Sollvorgaben zurück. Dies ist nicht nur politisch brisant. Sondern kann die Bundesrepublik auch viel Geld kosten, weil die Minderungsziele verbindlich sind und über Vertragsverletzungsverfahren mit hohen Geldstrafen sanktioniert werden können.

Ob sich das Umweltministerium wirklich mit einem Verbot durchsetzt, ist aktuell noch unklar. Der Koalitionspartner sieht ein Verbot nämlich kritisch und setzt allein auf Förderungen und Freiwilligkeit. Dies wiederum sehen – soweit vorhersehbar – die Umweltverbände als unzureichend an und verweisen auf die bisweilen bescheidenen Erfolge rein freiwilliger Regelungen in der Vergangenheit.

Interessanter als die Frage, ob ein Verbot – möglicherweise flankiert durch eine hohe CO2-Steuer, die Ölheizungen ohnehin unwirtschaftlich macht – kommt, ist allerdings die Frage, wie Wärmesysteme der Zukunft aussehen könnten. Individuelle Lösungen wie die Wärmepumpe sind auf dem Vormarsch. Aber auch klassische Versorgungslösungen innerhalb der bestehenden Versorgerstrukturen verdienen mehr Aufmerksamkeit. Hier steht zu hoffen, dass es nicht nur bei Verboten bleibt. Sondern auch die Versorgungswirtschaft ertüchtigt wird, durch moderne KWK-Anlagen und einen wachsenden Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien hocheffizient zu versorgen.

2019-09-10T01:07:56+02:0010. September 2019|Allgemein|

10 Punkte für die Windkraft

Wir hatten schon vor ein paar Tagen berichtet: Angesichts der schwachen Konjunktur bei der Windenergie soll im Bundesministerium für Wirtschaft morgen ein „Windgipfel“ stattfinden. Heute kommt die Nachricht, dass von Verbänden ein 10-Punkte-Plan vorgelegt wurde. Hoffnungsvoll ist dabei schon einmal die bloße Tatsache, dass außer Branchenverbänden der Wind- und Energiewirtschaft auch Umwelt- und Naturschutzverbände wie Greenpeace, WWF und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hinter dem Plan stehen.

Denn in den letzten Jahren haben die Konflikte zwischen Umwelt- und Naturschutzbelangen über die Frage geeigneter Windenergie-Standorte zugenommen. Das wurde auch von Leugnern des menschengemachten Klimawandels wie der AfD mit dem Versuch aufgegriffen, um Klima-, Umwelt und Naturschutz gegeneinander auszuspielen. Dass sich nun auch ein Naturschutzverband wie der WWF an einem gemeinsamen Papier beteiligt, trägt der Tatsache Rechnung, dass ein nachhaltiger Artenschutz zunächst einmal einem stabilen Klima basirt.

Mit ihren Vorschlägen reagieren die Verbände relativ detailliert und umfassend auf bestehende Hindernisse. Was die Planung neuer Standorte angeht, schlagen die Verbände eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Flächenausweisung vor. Außerdem wird von pauschalen Abstandsregelungen wie in Bayern abgeraten, die dazu führen, dass kaum noch neue Standorte ausgewiesen werden können. Zudem gibt es im Genehmigungsprozess ohnehin schon aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz, der Technischen Anleitung Luft und dem nachbarrechtlichen Rücksichtsnahmegebot ausreichend Vorgaben. An bestehenden Standorten sollen die Möglichkeiten zu „Repowering“ und Weiternutzung planerisch vereinfacht werden.

Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang steht die Forderung, die naturschutzrechtlichen Vorgaben zu standardisieren. Zudem soll eine systematische Datensammlung zum Artenschutz die Vorhabenträger entlasten und die Entscheidungsfindung beschleunigen. Was die naturschutzrechtlichen Ausnahmen in § 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) angeht, schlagen die Verbände Ausnahmen vom Artenschutz unter klar definierten Vorgaben vor. Dabei soll es einen Vorrang der Windenergie in durch Raumordnungspläne dafür vorgesehenen Gebieten geben, aber auch die Schaffung planerisch ausgewiesener Rückzugsräume für sensible Arten.

Weitere Vorschläge beinhalten eine wirtschaftliche Beteiligung der Kommunen, um lokal Anreize für Akzeptanz zu setzen, und eine Aufstockung und Modernisierung der Verwaltung, u.a. durch Digitalisierung. Insgesamt handelt es sich um einen ausgewogenen, umfassenden und hinreichend konkreten Forderungskatalog. Insofern stehen die Zeichen für den morgigen Windgipfel günstig.

2019-09-04T18:02:37+02:004. September 2019|Allgemein|