Düngerecht und Nitratbelastung

Eigentlich war das Düngerecht erst 2017 reformiert worden. Doch dann hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) letztes Jahr im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland entschieden, dass die Umsetzung durch die Düngeverordnung (DüV) nicht ausreicht. Die Vorgaben der europäischen Nitratrichtlinie  91/676/EWG seien nicht erfüllt. Zunächst war die Bundesregierung noch davon ausgegangen, dass die Entscheidung durch die jüngste Novellierung “überholt” worden sei. Allerdings sah die EU-Kommission das anders und hat auf einer weiteren Nachbesserung beharrt. Seither muss mal wieder angepasst werden. Und zwischen Bund, Ländern und Europäischer Kommission werden, bisher ohne abschließendes Ergebnis, Änderungsvorschläge zirkuliert.

Im Kern geht es darum, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um zu verhindern, dass Nitrate aus der Landwirtschaft in Gewässer oder ins Grundwasser gelangen. Zum Beispiel geht es um Regeln über das Düngen in Hanglagen, oder auf schneebedeckten oder gefrorenen Böden, über zeitliche Begrenzungen des Ausbringens von Festmist oder Obergrenzen bzw. prozentuale Reduktion der Stickstoffmenge pro Hektar. In vielen dieser Punkte hatte der EuGH bereits Mängel angemahnt. Inzwischen haben sich die Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt auf Verschärfungen der Regeln geeinigt. Allerdings stieß der Kompromiss auf wenig Gegenliebe sowohl bei Wasser- und Umweltverbänden als auch bei der Landwirtschaft. Umstritten ist u.a. ob starre Obergrenzen und Reduktionsziele für alle Betriebe gelten oder ob ökologisch wirtschaftende Betriebe, die insgesamt ohnehin weniger Stickstoff eintragen, ausgenommen sein sollen.

Dass überhaupt Handlungsbedarf besteht, lässt sich angesichts des Anteils von ca. 90% an Oberflächengewässern, die den guten ökologischen Zustand verfehlen, kaum bestreiten. Die Trinkwasserqualität in Deutschland ist bisher zwar hervorragend, was aber auch daran liegen mag, dass die Schadstoffe erst mit einiger Verzögerung den Trinkwasserkörper erreichen.

2019-09-17T16:10:13+02:0017. September 2019|Allgemein, Umwelt, Wasser|

Über Freiheiten von Autofahrern und Klimaschützern

Zur Zeit tobt mal wieder eine ganz heiße umweltpolitische Debatte, der wir uns wohl nicht ganz entziehen können. Bei der BILD hieß es heute gewohnt prägnant: “Freiheit oder Klima?” Als dergestalt platte Alternative ging das auch gestandenen CDU-Bundestagsabgeordneten wie Ruprecht Polenz zu weit. Der auf Twitter darauf hinwies, man wolle sich ja auch nicht zwischen Vater und Mutter entscheiden müssen.

Tatsächlich überzeugt es bei näherer Betrachtung nicht, Freiheit und Klimaschutz gegeneinander auszuspielen. Denn wenn das eintritt, was Klimaforscher befürchten, geht es keineswegs nur um Luxusprobleme einer hypersensiblen, vegan-laktosefreien Fraktion von Öko-Hypochondern. Zu befürchten sind vielmehr Umwälzungen, von denen die Grundfesten unserer bürgerlichen Freiheiten untergraben werden. Ganz deutlich wird das für Küsten- und Inselbewohner. Sie haben keine Wahl, sie müssen weichen oder zumindest in bisher nicht bekanntem Ausmaß deichen. Letztlich sind jedoch alle von extremen Wetterereignissen, Überschwemmungen, Dürren, Wirbelstürmen oder Hitzewellen betroffen. Dadurch werden die Möglichkeiten zu einem selbstbestimmten und planbaren Leben ganz unmittelbar eingeschränkt.

Aber um nun noch mal konkret zu werden: Sollte man deshalb jetzt SUVs verbieten? Oder geht dann die Freiheit flöten? Auch hier ist die Alternative möglicherweise trügerisch. Denn einerseits kann Freiheit auch beanspruchen, wer von übermäßig breiten Kraftfahrzeugen zugeparkte Bürgersteige benutzen will. Oder wer, wie oben gesagt, begründete Sorgen um seine Wahlmöglichkeiten in nicht allzuferner Zukunft hat. Andererseits stellt sich aus rechtlicher Sicht die Frage nach der Verhältnismäßigkeit eines solchen Verbotes: Können die Ziele eines SUV-Verbots nicht auch auf andere, effektivere und weniger eingreifende Weise erreicht werden?

Tatsächlich wären, was den Klimaschutz angeht, höhere Kosten für CO2 das Mittel der Wahl, durch eine CO2-Steuer oder durch Einbeziehung des Verkehrs in den Emissionshandel. Was den hohen Platzbedarf der SUVs angeht, würden in den Innenstädten vielleicht schon ganz pragmatische Maßnahmen der Parkraumverknappung helfen. Sinnvoll wäre es möglicherweise, einen Großteil der Parkplätze für Fahrzeuge unter 2 m Breite zu reservieren. Dann haben sowohl die Autofahrer einen Freiheitsgewinn, die weniger öffentlichen Raum für sich in Anspruch nehmen als SUV-Fahrer, als auch Fußgänger und Fahrradfahrer, da die ihnen schmalere Parkstreifen zu Gute kommen könnten. Beschweren könnten sich die SUV-Fahrer nicht darüber, etwas länger nach einem für sie geeigneten Parkplatz zu suchen. Denn mit Freiheit korrespondiert immer auch Verantwortung. Und wer mehr von öffentlichen Gütern beansprucht, muss auch mehr dafür tun.

2019-09-13T17:23:05+02:0013. September 2019|Allgemein, Umwelt, Verkehr|

Gentechnik in der Futterkrippe

Obwohl sich gentechnisch veränderte Nutzpflanzen und Futtermittel weltweit durchgesetzt haben, spielt ihr kommerzieller Anbau in Deutschland bisher keine Rolle. Auch zu Forschungszwecken gibt es aktuell laut Angaben des Standortregisters des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit keine Anbauflächen. Bisher sind in der EU aufgrund relativ anspruchsvoller Genehmigungsbedingungen bisher nur zwei Pflanzensorten zugelassen, der Genmais “Mon 810” und die Kartoffel “Amflora”, die aber nicht für den menschlichen Verzehr, sondern für die Herstellung von Industriestärke bestimmt ist. Deutschland hat den Anbau des Genmaises dennoch 2009 verboten, da er ein biologische Insektizid produziert und ein Eingriff in die Nahrungskette befürchtet wird. Studien hatte ergeben, dass Pflanzenreste in umliegenden Gewässern vermutlich zu Schäden an Insekten führen.

Der Europäische Gerichtshof hat nun ein Urteil in einem Verfahren über die Marktzulassung von Lebens- und Futtermitteln gefällt, die eine gentechnisch veränderte, glyphosat- und herbizidresistente Sojabohne durch Monsanto enthalten. In dem Verfahren hatten Umweltverbände gegen die Zulassung geklagt. Allerdings war das Gericht der Auffassung, dass die Gefährdung der Umwelt und Gesundheit von den Umweltverbänden nicht ausreichend bewiesen worden sei.

Trotzdem müssen deutsche Verbraucher, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, nicht befürchten, Lebensmittel mit Gentechnik zu essen, wenn sie dies nicht wollen. Denn immerhin gibt es die EU-Verordnung (EG) Nr. 1830/2003, nach der Lebensmittel und Futtermittel, die aus genetisch veränderten Organismen (GVO) bestehen oder sie enthalten, gekennzeichnet werden müssen. Nicht gekennzeichnet werden müssen dagegen Tierprodukte, die mit Futtermitteln aus GVO hergestellt wurden. Aber da müssen wir wohl (oder übel) auf den Metabolismus vertrauen, der während der Verdauung das Futter auf seine chemischen Bestandteile zerlegt und ohnehin wieder neu zusammensetzt.

 

2019-09-12T16:28:28+02:0012. September 2019|Allgemein|