Über Freiheiten von Autofahrern und Klimaschützern

Zur Zeit tobt mal wieder eine ganz heiße umweltpolitische Debatte, der wir uns wohl nicht ganz entziehen können. Bei der BILD hieß es heute gewohnt prägnant: “Freiheit oder Klima?” Als dergestalt platte Alternative ging das auch gestandenen CDU-Bundestagsabgeordneten wie Ruprecht Polenz zu weit. Der auf Twitter darauf hinwies, man wolle sich ja auch nicht zwischen Vater und Mutter entscheiden müssen.

Tatsächlich überzeugt es bei näherer Betrachtung nicht, Freiheit und Klimaschutz gegeneinander auszuspielen. Denn wenn das eintritt, was Klimaforscher befürchten, geht es keineswegs nur um Luxusprobleme einer hypersensiblen, vegan-laktosefreien Fraktion von Öko-Hypochondern. Zu befürchten sind vielmehr Umwälzungen, von denen die Grundfesten unserer bürgerlichen Freiheiten untergraben werden. Ganz deutlich wird das für Küsten- und Inselbewohner. Sie haben keine Wahl, sie müssen weichen oder zumindest in bisher nicht bekanntem Ausmaß deichen. Letztlich sind jedoch alle von extremen Wetterereignissen, Überschwemmungen, Dürren, Wirbelstürmen oder Hitzewellen betroffen. Dadurch werden die Möglichkeiten zu einem selbstbestimmten und planbaren Leben ganz unmittelbar eingeschränkt.

Aber um nun noch mal konkret zu werden: Sollte man deshalb jetzt SUVs verbieten? Oder geht dann die Freiheit flöten? Auch hier ist die Alternative möglicherweise trügerisch. Denn einerseits kann Freiheit auch beanspruchen, wer von übermäßig breiten Kraftfahrzeugen zugeparkte Bürgersteige benutzen will. Oder wer, wie oben gesagt, begründete Sorgen um seine Wahlmöglichkeiten in nicht allzuferner Zukunft hat. Andererseits stellt sich aus rechtlicher Sicht die Frage nach der Verhältnismäßigkeit eines solchen Verbotes: Können die Ziele eines SUV-Verbots nicht auch auf andere, effektivere und weniger eingreifende Weise erreicht werden?

Tatsächlich wären, was den Klimaschutz angeht, höhere Kosten für CO2 das Mittel der Wahl, durch eine CO2-Steuer oder durch Einbeziehung des Verkehrs in den Emissionshandel. Was den hohen Platzbedarf der SUVs angeht, würden in den Innenstädten vielleicht schon ganz pragmatische Maßnahmen der Parkraumverknappung helfen. Sinnvoll wäre es möglicherweise, einen Großteil der Parkplätze für Fahrzeuge unter 2 m Breite zu reservieren. Dann haben sowohl die Autofahrer einen Freiheitsgewinn, die weniger öffentlichen Raum für sich in Anspruch nehmen als SUV-Fahrer, als auch Fußgänger und Fahrradfahrer, da die ihnen schmalere Parkstreifen zu Gute kommen könnten. Beschweren könnten sich die SUV-Fahrer nicht darüber, etwas länger nach einem für sie geeigneten Parkplatz zu suchen. Denn mit Freiheit korrespondiert immer auch Verantwortung. Und wer mehr von öffentlichen Gütern beansprucht, muss auch mehr dafür tun.

2019-09-13T17:23:05+02:0013. September 2019|Allgemein, Umwelt, Verkehr|

Gentechnik in der Futterkrippe

Obwohl sich gentechnisch veränderte Nutzpflanzen und Futtermittel weltweit durchgesetzt haben, spielt ihr kommerzieller Anbau in Deutschland bisher keine Rolle. Auch zu Forschungszwecken gibt es aktuell laut Angaben des Standortregisters des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit keine Anbauflächen. Bisher sind in der EU aufgrund relativ anspruchsvoller Genehmigungsbedingungen bisher nur zwei Pflanzensorten zugelassen, der Genmais “Mon 810” und die Kartoffel “Amflora”, die aber nicht für den menschlichen Verzehr, sondern für die Herstellung von Industriestärke bestimmt ist. Deutschland hat den Anbau des Genmaises dennoch 2009 verboten, da er ein biologische Insektizid produziert und ein Eingriff in die Nahrungskette befürchtet wird. Studien hatte ergeben, dass Pflanzenreste in umliegenden Gewässern vermutlich zu Schäden an Insekten führen.

Der Europäische Gerichtshof hat nun ein Urteil in einem Verfahren über die Marktzulassung von Lebens- und Futtermitteln gefällt, die eine gentechnisch veränderte, glyphosat- und herbizidresistente Sojabohne durch Monsanto enthalten. In dem Verfahren hatten Umweltverbände gegen die Zulassung geklagt. Allerdings war das Gericht der Auffassung, dass die Gefährdung der Umwelt und Gesundheit von den Umweltverbänden nicht ausreichend bewiesen worden sei.

Trotzdem müssen deutsche Verbraucher, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, nicht befürchten, Lebensmittel mit Gentechnik zu essen, wenn sie dies nicht wollen. Denn immerhin gibt es die EU-Verordnung (EG) Nr. 1830/2003, nach der Lebensmittel und Futtermittel, die aus genetisch veränderten Organismen (GVO) bestehen oder sie enthalten, gekennzeichnet werden müssen. Nicht gekennzeichnet werden müssen dagegen Tierprodukte, die mit Futtermitteln aus GVO hergestellt wurden. Aber da müssen wir wohl (oder übel) auf den Metabolismus vertrauen, der während der Verdauung das Futter auf seine chemischen Bestandteile zerlegt und ohnehin wieder neu zusammensetzt.

 

2019-09-12T16:28:28+02:0012. September 2019|Allgemein|

Digital ist besser

Es gibt ja so berufsspezifische Alpträume. Zu unseren Alträumen gehört es, kurz vor Fristablauf wieder und wieder auf den “Senden”-Button zu drücken, und nichts passiert.

Ein Anwalt ist aus diesem Alptraum vor einigen Jahren mal nicht mehr schweißgebadet, aber wohlbehalten erwacht. Er hatte über vier Stunden 54 mal (!) versucht, das Landgericht (LG) Paderborn anzufaxen. Gegen 20.00 Uhr hörte er auf und stellte am nächsten Tag einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Diesen lehnte das LG Paderborn  ab. Er hätte es weiter versuchen müssen. Skandalös, finden Sie? Wir auch. Aber der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 20. August 2019 dem LG Paderborn angeschlossen (VIII ZB 19/18). Wer faxt, muss also notfalls nicht nur bis 20.00 Uhr sondern bis Mitternacht vorm Faxgerät ausharren. 

Inzwischen gibt es immerhin das beA. Gut, das beA funktioniert nicht wirklich gut. Wer darauf angewiesen ist, etwas mit dem beA zu versenden, ruft nur unter nervösem Zittern die “Aktuelle Meldungen”-Seite der BRAK auf. Außerdem hat das beA aus unerfindlichen Gründen eine Größenbegrenzung und nimmt keine umfangreichen Dateien an. Für Kanzleien wie uns, die auch mal 60 oder mehr Anlagen versenden, ist das manchmal ein Problem.

Dass das beA für andere Leute noch ein viel größeres Problem darstellt, haben wir kürzlich anlässlich eines Widerspruchsverfahrens erfahren. Wir hatten Widerspruch bei einer Bundesbehörde eingelegt, die gem. § 3a VwVfG einen Zugang für elektronische Erklärungen eröffnet hat. Sie war nämlich übers beA erreichbar. Wir also per beA versendet, der Widerspruch ist dort auch ordnungsgemäß eingegangen, und dann passierte nichts. Still ruhte der See, also die Bundesbehörde, und irgendwann legten wir, als auch auf eine Sachstandsanfrage nichts passierte, Untätigkeitsklage ein. Behörden, die sich einfach tot stellen, kommen nämlich nicht so selten vor, das überrascht uns jetzt nicht.

Überraschend kam dann wenig später ein Anruf. Man werde unseren Widerspruch jetzt noch bescheiden. Der sei nämlich nie eingegangen. Wir also kurze Schockstarre, Überprüfung, alles in Ordnung. Wir zurück an die Behörde: An uns liegt’s nicht.

Die Behörde gab irgendwann zu, dass es an ihr liegt. Wir mögen bitte aufhören, sie elektronisch zu kontaktieren. Fax sei aber auch nicht so gut. Am besten seien Briefe. Oder eine Kombination aus ungelesener elektronischer Kommunikation und nicht formgültigen informatorischen E-Mails.

Wir atmeten tief durch und vergewisserten uns anhand des Kalenders: Ja, es ist wirklich 2019. Aber nicht überall gilt: Digital ist besser.

2019-09-11T18:27:11+02:0011. September 2019|Allgemein|