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Über Dr. Miriam Vollmer

Dr. Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

We are the Champions (of ETS)

Es tut mir leid, wenn Sie jetzt traurig sind, aber der Emissionshandel ist bislang schon eher ein Verliererthema. Sind Sie auf Behördenseite oder bei einem Umweltverband mit dem Emissionshandel befasst, haben Sie möglicherweise viel Lebenszeit mit einem Instrument verbracht, den man nachsagt, es habe zu keiner Emissionsminderung gegenüber einem Szenario ohne dieses Instrument geführt. Sind sie dagegen beim Betreiber einer Anlage für das Thema zuständig, dann schlagen Sie sich mit wahnsinnig komplizierten Regeln herum, haben wegen der exorbitanten Strafen immer Angst, etwas geht schief, und die versprochene Anreizwirkung durch Vorteile oder zumindest weniger Nachteile bleibt bei den lächerlichen Preisen weit unterhalb des sogenannten Fuel-Changing-Points, also des Preises, bei dem Unternehmen günstiger Emissionen mindern als Zertifikate kaufen, auch aus.

Immerhin: Gerade wittern Sie Morgenluft. Mit der Marktstabilitätsreserve hat die europäische Union erstmals ein Instrument implementiert, das Überschüsse nicht einfach immer weiterschleppt, sondern abschöpft und ab 2023 löscht. Es ist damit erstmals sehr, sehr wahrscheinlich, dass der Preis in der nächsten Handelsperiode nicht nur nicht verfällt. Sondern sich schon wegen der sinkenden Gesamtmengen verfügbarer Zertifikate nach und nach erhöht. Und das selbst dann, wenn ein Mindestpreis für Zertifikate nicht eingeführt werden sollte.

Auch international liegen Sie voll im Trend. In China gibt es seit Dezember letzten Jahres einen Emissionshandel. Dieser wird, erfasst er erst alle Formate wie geplant, das System darstellen, in dem weltweit die größten Mengen erfasst werden. Auch in vielen anderen Staaten soll CO2 künftig bepreist werden. So haben es die Staaten zumindest beim Klimasekretariat eingereicht, das die Maßnahmen, die die Staaten für den Klimaschutz umsetzen wollen, nach dem im Paris Agreement vereinbarten Procedere sammelt. Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass die jetzt noch wegen bestehender Abwanderungsbedrohung privilegierten Wirtschaftszweige künftig weniger Extrazertifikate bekommen, sobald keine asymmetrische Wettbewerbssituation mehr besteht.

Insofern: Sie werden wichtiger. Wenn Sie zur Behördenseite gehören, werden Sie künftig ein wenig gefürchteter als bisher. Das ist doch schön, so als Beamter. Wenn Sie dagegen auf Betreiberseite den Emissionshandel administrieren, wird Ihre Einschätzung unternehmensintern wichtiger, weil Emissionen teurer werden. Und wenn Sie mit CO2 handeln, haben Sie sich vermutlich sowieso schon eingedeckt.

Heute steht der Kurs übrigens schon bei über 15 EUR.

2018-06-04T19:16:03+02:004. Juni 2018|Emissionshandel, Industrie, Strom|

Moorburg und kein Ende

Die Genehmigungsgeschichte des Steinkohlekraftwerks Moorburg in Hamburg ist inzwischen fast so lang wie die Bibel und mindestens ebenso kompliziert: 2004 geplant. Ab 2007 wurde gebaut. 2012 sollte der mit Steinkohle betriebene Doppelblock in Betrieb gehen. 2013 wurde erstmals gezündet. 2015 fand schließlich die Inbetriebnahme statt.

Zwar ist die Immissionsschutzgenehmigung der Anlage bestandskräftig. Dafür ist die wasserrechtliche Genehmigung heiß umstritten: Betreiber Vattenfall ist davon überzeugt, dass die beantragte Durchlaufkühlung mit Elbwasser allen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der BUND dagegen sieht einen Verstoß gegen die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie. Geschützte Fischarten würden Schaden nehmen. Vattenfall dagegen meint, dass vor allem die vom schwedischen Staatskonzern finanzierte Fischtreppe den befürchteten Fischexitus wirksam verhindern würde.

Schon der Ausgangsbescheid schrieb Rechtsgeschichte: Er landete nämlich nicht nur bei den deutschen Verwaltungsgerichten. Sondern auch bei einem internationalen Schiedsgericht in Washington. Dieses Verfahren endete erst 2011 mit einem Schiedsspruch als Vergleich.

2015 schloss sich die Europäische Kommission den Sorgen der Naturschützer an und leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Dieses mündete in ein Gerichtsverfahren, in dessen Zuge der EuGH feststellte, dass die wasserrechtliche Genehmigung mangels hinreichender Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie gemeinschaftsrechtswidrig sei. 

Dieses Urteil wiederum bewog die Hamburger Behörden 2017, Vattenfall nur noch die Kreislaufkühlung, nicht mehr die Durchlaufkühlung zu erlauben. Dies ist für den Betreiber aber weitaus weniger vorteilhaft: Der Eigenverbrauch steigt. Damit steigen auch die Kosten. Gleichzeitig – mehr Kohle bedingt mehr CO2 – steigen die Emissionen.

Parallel zu diesem Vorgehen lief eine ebenfalls vom BUND betriebene Klage. Auf die Klage des BUND war bereits 2013 durch das OVG die Durchlaufkühlung untersagt wurden. Vattenfall war allerdings hiergegen vorgegangen, weswegen die Durchlaufkühlung bis 2017 zulässig blieb. Wegen der laufenden EuGH-Verfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Verfahren überdies zurückgestellt.

Nun erst, also im Frühling 2018, beendete das BVerwG das Verfahren und gab Vattenfall recht. Zwar darf Vattenfall nun immer noch nicht durchlaufkühlen. Aber das OVG muss sich noch einmal mit der Sachlage vor Ort beschäftigen. Vattenfall muss also noch einmal nachlegen. Rechtssicherheit gibt es also nach wie vor nicht.

Und möglicherweise steht am Ende der langen Geschichte des Hamburger Kohlekraftwerks ganz wie bei der Bibel eine Art Apokalypse in Gestalt des Kohleausstiegs.

2018-06-04T08:51:53+02:004. Juni 2018|Strom, Umwelt, Verwaltungsrecht|

Die Luxemburger Klimaklagen und der Emissionshandel

Während die Bundesregierung die Einsetzung der Kohlekommission noch einmal vertagt hat, versuchen einige Privatleute unterstützt von Umweltverbänden auf dem Gerichtswege mehr Klimaschutz in der Europäischen Union durchzusetzen. Unter anderem das Climate Action Network Europe (CAN-E), Protect the Planet und Germanwatch finanzieren und unterstützen Kläger, die vom Klimawandel besonders betroffen sind. Auch eine deutsche Familie ist dabei, die auf einer Nordseeinsel lebt, die durch einen Anstieg des Meeresspiegels gefährdet wäre.

Handelt es sich, so wurde ich gestern gefragt, bei diesen Klagen aber eigentlich wirklich um richtige Klagen mit Aussicht oder zumindest Hoffnungen auf Erfolg? Oder geht es mehr um einen öffentlichkeitswirksamen Coup, die Belange des Klimaschutzes im Gespräch zu halten, während im Berliner Betrieb der Ausstieg aus der Kohle inzwischen vorwiegend unter sozialen Aspekten diskutiert wird?

Um die Öffentlichkeit geht es sicherlich auch. Jedoch ist nicht zu übersehen: In den letzten Jahren zeichnet sich ein Muster ab, in das auch diese Verfahren passen. Zuerst werden von der Politik mit großem Aplomb umweltpolitische Ziele ausgerufen. Diese werden sodann verbindlich verabschiedet, entweder als Gesetz oder durch einen internationalen Vertrag. Wohlgemerkt, bis zu diesem Punkt hat die Politik die Bevölkerung durchaus auf ihrer Seite. Wer wäre denn auch gegen weniger Feinstaub oder würde ernsthaft wollen, dass die Halligen vor der deutschen Nordseeküste im Meer versinken?

Im nächsten Schritt wird es heikel. Wer ein Ziel hat, braucht auch Instrumente. Instrumente könnten Verbote sein. Oder höhere Steuern. Oder sonstige Einschränkungen, die der Bürger garantiert nicht honoriert. An diesem Punkt tut die Politik sich also schwer.

Nun schlägt die Stunde der Gerichte. Die Zielbestimmungen – wenig Schadstoffe, mehr Klimaschutz – sind ja nicht vom Himmel ins Amtsblatt gefallen. Viele Bürger erwarten, dass die Politik die Maßnahmen liefert, um verbindliche Ziele umzusetzen. Deswegen ziehen sie vor Gericht. Und kommen zB mit Fahrverboten zurück. Oder bringen Kraftwerke zu Fall.

Ein solches verbindliches Ziel existiert auch in Hinblick auf die Klimaklage, die nun in Luxemburg eingegangen ist: Die EU hat sich verpflichtet, bis 2030 40% der 1990 emittierten Emissionen einzusparen. 2050 soll die Einsparung dann sogar 80% bis 95% betragen. Das sind große Ziele. Und ob die Regelungen, auf die sich die Union bisher einigen konnte, geeignet sind, dies wirklich zu erreichen, ist alles andere als klar. Das Umweltbundesamt (UBA) ist etwa zu dem Ergebnis gekommen, dass die bisher geplanten Maßnahmen nur 32% bis 35% Einsparung brächten.

Diese Diskrepanz wird von den Klägern nun thematisiert. Sie wenden sich gegen drei Rechtsakte, unter anderem die im Frühjahr neu verabschiedete Emissionshandelsrichtlinie, die Klimaschutz-Verordnung (vormals Lastenteilung, Effort Sharing Regulation) und die Verordnung zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF). Kommen die Richter wie das UBA zu dem Ergebnis, dass diese gemeinsam mit anderen Maßnahmen nicht ausreicht, ist es nicht ausgeschlossen, dass sie die Richtlinie teilweise aufheben und die Organe noch einmal nacharbeiten müssen.

Doch können eine Handvoll europäischer und nicht-europäischer Bürger einfach so die europäische Klimapolitik zu Fall bringen und strengere Regeln durchsetzen? Hierfür bedarf es eines Kunstgriffs, der wohl auch die erste, große Klippe der Verfahren darstellt. Bürger als sogenannte “nicht privilegierte” Kläger müssen nämlich auch in Luxemburg ihre unmittelbare Betroffenheit darlegen. Hierfür haben die Verbände offenbar sorgfältig ausgewählte Kläger gefunden, die wirklich nachweisen können, dass sie Schaden nehmen, wenn der Klimawandel fortschreitet. Diese Schäden dürfen der EU auch nicht egal sein, denn jeder EU-Bürger (und, sofern von EU-Akten betroffen, auch jeder Nicht-Bürger) besitzt Grundrechte, die nicht nur eine abwehrrechtliche Funktion besitzen. Sondern aus denen er Schutzpflichten herleiten kann. Die EU muss also etwas für ihn tun und kann nicht einfach abwarten, bis von seinen grundrechtlich geschützten Positionen nichts übrig bleibt.

Doch wird das EuG (das ist bei solchen Klagen von Bürgern die erste Instanz vorm EuGH) sich davon überzeugen lassen? Sieht das EuG mit diesen Argumenten die Klage als zulässig an, ist eine Welle von Klagen zu erwarten. Zudem stellt sich die Frage, ob nicht schon der weite Ermessensspielraum des Gesetzgebers einer solchen Klage entgegensteht. Doch ganz so abwegig, wie manche meinen, ist die Sache durchaus nicht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass nach dem langen Weg zu den Eckpfeilern der nächsten Handelsperiode des Emissionshandels die nächsten Schritte ganz anders ausfallen als gedacht. Und aus einer jetzt schon absehbaren Verzögerung eine noch größere Verzögerung würde, an deren Ende die zu erwartenden Zertifikate noch einmal deutlich magerer ausfallen würden als bisher gedacht.

2018-06-01T08:32:13+02:0031. Mai 2018|Emissionshandel, Umwelt|