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Über Dr. Miriam Vollmer

Dr. Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Rückbau und Recycling von Windkraftanlagen

Was macht man eigentlich mit Windkraftanlagen, die ihren wirtschaftlichen Zweck erfüllt haben und nun abgerissen bzw. rückgebaut werden sollen? Für Windkraftanlagen ist § 35 Abs. 5 S. 2 BauGB als Voraussetzung der Genehmigung bei der Errichtung die Abgabe einer Rückbauverpflichtungserklärung nach Aufgabe der Nutzung vorgesehen.

So eine Anlage besteht ja im Wesentlichen aus dem mit einem Fundament im Boden verankerten Turm und dem Rotor – insbesondere den Rotorblättern. Das Fundament wird üblicherweise an Ort und Stelle zerkleinert und in der Gesamtheit entfernt, der Turm schrittweise zurückgebaut. Wertvolle Metalle wie Kupfer oder Aluminium können relativ einfach wiederverwertet werden. Lediglich Entsorgung der großen Rotorblätter ist dagegen gar nicht so einfach, denn diese bestehen regelmäßig aus glasfaserverstärktem (GFK) oder kohlenstofffaserverstärkter (CFK) Kunststoff. Weil diese Bauteile sehr stabil und beständig ausgelegt sind, steht man bei ihrer Entsorgung vor einigen Problemen.

Schon weil es sich auch um sehr große Bauteile handelt, die beim Rückbau noch vor Ort in transportable Stücke zerlegt werden müssen. Hierfür werden spezielle Sägen verwendet und der dabei entstehende Sägestaub gesammelt. Aber wohin dann mit dem Material?
Eine simple Einlagerung von GFK und CFK-Stoffen auf Deponien ist unzulässig. Auch eine Entsorgung des Rotormaterials über die normale Müllverbrennung ist nicht möglich, da GFK nur einen geringen Heizwert bei gleichzeitig hohem Aschegehaltaufweist und die enthaltenen Glasfasern in Elektrostatischen Filtern nicht abgeschieden werden. Die Brennräume „verglasen“ bei zu hohen Temperaturen. Bei CFK droht dagegen die Verstopfung von Filtern mit den Carbonfasern, die gleichzeitig auch Kurzschlüsse in den Anlagen auslösen können.

Eine Weiterverwendung bzw. Entsorgung des Materials kann bisher lediglich in begrenztem Rahmen in der Zementindustrie erfolgen. Die Rotorblätter werden dort weiter in sehr kleine Teile mit 1 – 4 cm Kantenlänge zerkleinert und in speziellen Öfen verbrannt. Dabei entsteht unter anderem Silzium, der bei der Zementherstellung weiter genutzt werden kann.
(Christian Dümke)

2021-02-01T17:27:36+01:001. Februar 2021|Erneuerbare Energien, Windkraft|

Fernwärmepreisgleitklauselverbesserungsneuigkeiten

Preisgleitklauseln in Fernwärmelieferverträgen müssen den Vorgaben des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV entsprechen, sich also an den Kosten orientieren und den Wärmemarkt berücksichtigen. Zu den Kosten gehören auch bei Wärmeerzeugungsanlagen, die nicht dem EU-Emissionshandel unterliegen, seit Anfang des Jahres auch die Ausgaben für Emissionszertifikate nach dem BEHG.

Ein Problem dabei: Das Kostenelement muss die eigenen Beschaffungskosten wiederspiegeln. Oft wird die eigene Beschaffungsstruktur aber durch einen Index repräsentiert, der zu einem gewissen Teil CO2-Kosten enthält. Der Index für Erdgas bei Abgabe an Kraftwerke etwa wird zwar nur wenig Kosten für CO2 enthalten, weil Kraftwerke oberhalb der 20 MW-Grenze dem EU-Emissionshandel und nicht dem BEHG unterliegen. Aber Erdagsabgabe an kleine Anlagen ist künftig doch erfasst. Das bedeutet ein Dilemma: Eine vollständige Abdeckung der eigenen BEHG-Kosten ist nicht gewährleistet, so dass ein Zusatzfaktor aufgenommen werden muss. Für einen vermutlich sehr geringen, aber eben auch nicht null betragenden Teil kann es aber künftig zu einer – wenn auch wohl unerheblichen bis moderaten – Überdeckung kommen.

Auf dieses Problem hat das Statistische Bundesamt nun spät, aber immerhin, reagiert. Es gibt nunmehr drei Subindizes, die ausdrücklich ganz ohne BEHG-Kosten berechnet werden, Erdgas bei Abgabe an die Industrie in großen und kleineren Mengen sowie Kraftwerksgas. Damit existiert nun endlich eine gute Grundlage für eine sowohl kostenorientierte als auch sauber zum BEHG abgegrenzte Preisgleitung, die das BEHG über einen gesonderten Faktor wälzt (Miriam Vollmer)

Sie wollen mehr über den neuen CO2-Preis erfahren? Wir schulen per Webinar am 25.02.2021  von 10.00 Uhr bis 12.15 Uhr. Infos und Anmeldung gibt es hier.

 

2021-01-29T21:10:16+01:0029. Januar 2021|Emissionshandel, Gas, Verwaltungsrecht, Wärme|

Energiewende weltweit: Ökostrom und CO2 Bindung auf Island

Die Energiewende ist keine deutsche Spezialität. In unserer Serie „Energiewende weltweit“ schauen wir über den Tellerrand.

Das vulkanische Island hat das, wovon andere träumen – oder woran andere hart arbeiten – eine nahezu 100 % regenerative Stromerzeugung aus Wasserkraft (80 %) und Geothermie (20%). Island ist nie in die Nutzung der Atomkraft eingestiegen und verfügt daher über keine Kernkraftwerke. Auch Kohlekraftwerke sucht man vergebens.

Also klimaschutztechnisch alles perfekt im hohen Norden? Leider nein. Island ist unter den 32 Ländern der EU und EFTA das Land mit den höchsten CO2 Emissionen pro Kopf. Schuld daran ist die auf Island ansässige Aluminiumindustrie und der Luftverkehr. Bei der Aluminiumproduktion werden – auch bei Einsatz von 100 % Ökostrom – durch chemische Reaktionen große Mengen CO2 freigesetzt. Kritik gibt es auch an der isländischen Praxis Zertifikate für den eigenen grünen Strom ins Ausland zu verkaufen und auf diese Weise bilanziell „unsauberen Strom“ zu importieren.

Bis zum Jahr 2040 will Island gleichwohl zu 100 % klimaneutral werden. Anders als bei anderen Staaten kann dies jedoch nicht (mehr) durch Steigerung des Ökomstromanteils erreicht werden. Island muss daher andere Wege gehen. Einer davon heißt Aufforstung. Island ist das am geringsten bewaldete Land Europas. Im Zuge der früheren Besiedlung wurden 97 % der ursprünglich vorhandenen Wälder abgeholzt. Das soll sich nun langsam wieder ändern. Seit 2015 wurden mehr als drei Millionen Bäume in Island gepflanzt.

Mit dem Kraftwerk Hellisheiði  hat Island zudem eine neuartige Anlage, die mehr CO2 bindet, als sie verursacht. Über einen Filter (irect-Air-Capture-Modul (DAC) wird CO2 aus der Umgebungsluft gefiltert und dann in Wasser gelöst. Das Gemisch wird dann in 700 Meter tiefe Basaltschichten gepumpt, wo das CO2 mit dem Basalt reagiert und innerhalb von 2 Jahren zu einem festen Mineral kristallisiert.

2021-01-27T21:37:10+01:0027. Januar 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Umwelt|