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Lidl muss Elektro­klein­geräte zurück­nehmen – DUH gewinnt vor Gericht

Ein zentraler Baustein für die Klima­neu­tra­lität ist die Circular Economy. Die ordnungs­gemäße Entsorgung von Elektro­alt­ge­räten gewinnt angesichts des dringenden Ziels Ressourcen einzu­sparen und des steigenden Umwelt­be­wusst­seins immer mehr an Bedeutung. Die Rücknah­me­ver­pflichtung von Elektro­klein­ge­räten folgt aus § 17 Abs. 1 Nr. 2 ElektroG. Diese Verpflichtung beruht auf Art. 5 Abs. 2a der Richt­linie 2012/19/EU, wonach die Mitglied­staaten sicher­zu­stellen haben, dass bei Elektro- und Elektronik-Altge­räten aus privaten Haushalten Systeme einge­richtet sind, die es den Endnutzern und den Vertreibern ermög­lichen, diese Altgeräte zumindest kostenlos zurück­zu­geben. Diese gesetz­liche Regelung dient dem Schutz der Verbraucher, fördert die Wieder­ver­wertung wertvoller Rohstoffe und trägt dazu bei, dass weniger Elektro­schrott illegal oder unsach­gemäß entsorgt wird. Dabei unter­scheidet das Gesetz zwischen Klein­ge­räten, bei denen die Rücknahme unabhängig vom Neukauf erfolgen muss, und Großge­räten, deren Rücknahme häufig an den Erwerb eines vergleich­baren neuen Produkts gebunden ist.

Ein neues und inter­es­santes Urteil des Oberlan­des­ge­richts Koblenz vom 11.03.2025 (Az. 9 U 1090/24) hat diesen Grundsatz (und die Vorin­stanz, das LG Koblenz) bestätigt. Die Deutsche Umwelt­hilfe hatte den Discounter Lidl verklagt, weil dieser seiner Pflicht zur Rücknahme von Altelek­tro­ge­räten nicht in vollem Umfang nachkam. Testkunden der DUH hatten bei Lidl das Nachsehen und gingen mit einem wettbe­werbs­recht­lichen Unter­las­sungs­an­spruch gegen Lidl vor. Im Mai 2023 hatten Mitar­beiter von zwei Filialen in Rheinland-Pfalz die Rücknahme eines alten Kopfhörers, eines Ladegeräts und eines Ladekabels verweigert – Geräte, die nach ElektroG unter die gesetz­liche Rücknah­me­pflicht des Handels fallen. Sie waren kleiner als 25 Zenti­meter und wurden unabhängig vom Neukauf zur Rückgabe angeboten. Das Gericht stellte fest, dass auch Einzel­händler, die regel­mäßig Elektro­geräte anbieten, ihre gesetz­liche Verant­wortung nicht abtun können und sich an die strikten Vorgaben halten müssen, um den Verbrau­cher­schutz zu gewähr­leisten. Lidl hatte dagegen argumen­tiert, die Regelung sei verfas­sungs­widrig, weil sie Lebens­mit­tel­händler im Vergleich zu anderen Einzel­händlern sachwidrig ungleich behandele und damit gegen Artikel 3 Grund­gesetz verstoße. So seien vor allem Droge­rie­märkte, die gleich­falls Elektro­ar­tikel im Sortiment haben, grundlos von der Rücknah­me­pflicht ausge­nommen. Das Unter­nehmen verlangte daher, die Klage abzuweisen oder sie dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt bezie­hungs­weise dem Europäi­schen Gerichtshof (EuGH) vorzu­legen. Diese Einschätzung teilte das OLG nicht und ging hier von einem acte clair aus: Die Reich­weite des Unions­rechts ist derart offen­kundig, dass für einen vernünf­tigen Zweifel kein Raum bleibt.

Mit dieser Entscheidung wird nicht nur die Beweislast der Händler verschärft, da sie künftig lückenlos dokumen­tieren müssen, wie die Rücknahme und fachge­rechte Verwertung der Geräte erfolgt, sondern es wird auch ein deutliches Signal an die gesamte Handels­branche gesendet, dass kommer­zielle Inter­essen nicht über Umwelt- und Verbrau­cher­schutz gestellt werden dürfen. Unter­nehmen sind nun gefordert, ihre internen Prozesse zu optimieren, indem sie benut­zer­freund­liche Rücknah­me­systeme imple­men­tieren, für umfas­sende Trans­parenz sorgen und ihr Personal im Umgang mit den entspre­chenden Vorschriften schulen. Auch für die Verbraucher ergeben sich positive Perspek­tiven: Durch eine konse­quentere Umsetzung der Rücknah­me­pflicht können alte Elektro­geräte künftig leichter und kostenfrei in den Filialen abgegeben werden, was den Recycling­kreislauf unter­stützt und einen wichtigen Beitrag zum Umwelt­schutz leistet. Hier könnte durch den Einsatz digitaler Systeme zur Nachver­folgung der Rücknah­me­pro­zesse und eine mögliche Erwei­terung der Herstel­ler­ver­ant­wortung der Markt weiter trans­for­miert werden, es bleibt also spannend. Innovative Rücknah­me­lö­sungen und enge Koope­ra­tionen mit zerti­fi­zierten Entsor­gungs­un­ter­nehmen können dabei helfen, den gesamten Lebens­zyklus der Elektro­geräte nachhal­tiger zu gestalten. Insgesamt verdeut­licht das Urteil des OLG Koblenz, dass Unter­nehmen ihre Prozesse anpassen müssen, um den gesetz­lichen Anfor­de­rungen gerecht zu werden. (Dirk Buchsteiner)

2025-03-28T19:47:11+01:0028. März 2025|Abfallrecht|

Berlin Energy Transition Dialogue 2025: Verän­derung als Chance

Vom 18. bis 19. März 2025 fand in Berlin der Berlin Energy Transition Dialogue (BETD.25) statt, eine der weltweit führenden Konfe­renzen zur globalen Energie­wende. Unter dem Motto „Verän­derung als Chance“ brachte die Veran­staltung hochrangige Vertre­te­rinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissen­schaft und Zivil­ge­sell­schaft zusammen, um über die Zukunft der Energie­ver­sorgung zu disku­tieren. Dabei wurde deutlich: Die Trans­for­mation der globalen Energie­systeme ist nicht nur notwendig, sondern auch eine enorme Chance für Innovation, Wirtschafts­wachstum und Klimaschutz.

Schwer­punkte der Konferenz

Im Mittel­punkt des BETD.25 standen zentrale Themen wie die Umsetzung der Ergeb­nisse der COP28, globale Ziele zum Ausbau erneu­er­barer Energien, die Steigerung der Energie­ef­fi­zienz, der Ausstieg aus fossilen Energie­trägern sowie die Mobili­sierung von Finanz­mitteln für die Energie­wende. Diese Schwer­punkte unter­streichen die Bedeutung einer nachhal­tigen Trans­for­mation der Energie­systeme für Energie­si­cherheit und Klima­schutz. Besondere Aufmerk­samkeit galt zudem der Rolle von Schwellen- und Entwick­lungs­ländern, die verstärkt in den Wandel einbe­zogen werden müssen.

Ein wichtiges Thema war die Dekar­bo­ni­sierung der Industrie, insbe­sondere der energie­in­ten­siven Sektoren wie Stahl, Zement und Chemie. Hier wurden neue Techno­logien zur Emissi­ons­re­duktion vorge­stellt, darunter Carbon Capture and Storage (CCS) sowie Wasser­stoff­lö­sungen für eine klima­neu­trale Produktion. Auch die Frage nach resili­enten Energie­infra­struk­turen und der Rolle digitaler Techno­logien für ein intel­li­gentes Energie­ma­nagement wurde intensiv diskutiert.

Inter­na­tionale Zusam­men­arbeit als Schlüssel

Die Energie­wende ist ein globales Projekt, das nur durch inter­na­tionale Koope­ration erfolg­reich umgesetzt werden kann. Deutschland betont die Bedeutung langfris­tiger Energie- und Klima­part­ner­schaften mit über 30 Ländern, um Inves­ti­tionen in saubere Techno­logien und nachhaltige Infra­struk­turen zu beschleu­nigen. Der BETD.25 diente als Plattform, um diese inter­na­tio­nalen Partner­schaften zu stärken und gemeinsame Strategien für eine nachhaltige Zukunft zu entwickeln.

Ein zentrales Thema war zudem die gerechte Energie­wende (Just Transition). Während Indus­trie­na­tionen bereits große Fortschritte im Ausbau erneu­er­barer Energien gemacht haben, stehen viele Länder des globalen Südens vor erheb­lichen Heraus­for­de­rungen. Der BETD.25 thema­ti­sierte daher auch Finan­zie­rungs­me­cha­nismen, um den Zugang zu nachhal­tigen Energien weltweit zu erleichtern.

Techno­lo­gische Fortschritte und wirtschaft­liche Chancen

Die Voraus­set­zungen für eine erfolg­reiche Energie­wende waren nie günstiger: Die Kosten für erneu­erbare Energien sind stark gesunken, der Ausbau von Wind- und Solar­energie schreitet weltweit voran, und Speicher­tech­no­logien werden zunehmend wettbe­werbs­fähig. Gleich­zeitig gewinnt der Ausbau von Wasser­stoff­in­fra­struk­turen an Dynamik (auch wenn wir bisher noch mehr darüber reden, als ihn tatsächlich produ­zieren). Besonders grüner Wasser­stoff – erzeugt aus erneu­er­barer Energie – könnte eine Schlüs­sel­rolle bei der Defos­si­li­sierung von Indus­trien spielen. Es bleibt spannend.

Auch in der Mobili­täts­wende wurden auf der Konferenz innovative Lösungen vorge­stellt. Neben der Elektri­fi­zierung des Verkehrs wurde verstärkt über synthe­tische Kraft­stoffe und neue Batte­rie­tech­no­logien disku­tiert. Die Entwick­lungen in diesem Bereich könnten nicht nur die CO2-Emissionen im Verkehr senken, sondern auch neue wirtschaft­liche Poten­ziale für Techno­lo­gie­un­ter­nehmen und Inves­toren erschließen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Diskussion war die Rolle von Städten als Treiber der Energie­wende. Urbane Räume verbrauchen den Großteil der weltweiten Energie und sind gleich­zeitig Vorreiter in der Imple­men­tierung nachhal­tiger Lösungen. Vertre­te­rinnen und Vertreter aus Metro­polen weltweit berich­teten über erfolg­reiche Konzepte für klima­neu­trale Gebäude, Smart Grids und nachhaltige Stadtentwicklung.

Heraus­for­de­rungen und politische Rahmenbedingungen

Trotz der positiven Entwick­lungen gibt es weiterhin große Heraus­for­de­rungen. Regula­to­rische Hürden, ein schlep­pender Netzausbau und Unsicher­heiten bei der Finan­zierung neuer Techno­logien bremsen die Energie­wende in vielen Regionen. Der BETD.25 machte daher deutlich, dass ambitio­nierte politische Rahmen­be­din­gungen und klare Anreize für Inves­ti­tionen notwendig sind. Disku­tiert wurde unter anderem über eine stärkere CO2-Bepreisung, die Abschaffung umwelt­schäd­licher Subven­tionen und die Beschleu­nigung von Geneh­mi­gungs­ver­fahren für erneu­erbare Energien.

Fazit

Der Berlin Energy Transition Dialogue 2025 hat gezeigt, dass die globale Energie­wende nicht nur eine Heraus­for­derung, sondern vor allem eine Chance für nachhaltige wirtschaft­liche Entwicklung und Versor­gungs­si­cherheit darstellt. Chancen muss man jedoch auch erkennen wollen und diese dann nutzen. Hierfür kommt es auch darauf an, dass man mit den richtigen Naviga­toren durch das Meer der Regelungen segelt und recht­zeitig den Kompass justiert. Durch inter­na­tionale Zusam­men­arbeit, techno­lo­gische Innova­tionen und gezielte Inves­ti­tionen können wir eine nachhaltige Zukunft für kommende Genera­tionen gestalten. Die Konferenz machte zudem deutlich, dass ambitio­nierte politische Maßnahmen und mutige Entschei­dungen erfor­derlich sind, um den Wandel in der notwen­digen Geschwin­digkeit voran­zu­treiben. Die Energie­wende ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine immense Chance – für Wirtschaft, Gesell­schaft und den Planeten. (Dirk Buchsteiner)

Im Zweifel ist Asbest drin: Die LAGA M 23

Asbest – ein Wort, das Bauherren, Entsorger und Recycling­un­ter­nehmen aufhorchen lässt. Jahrzehn­telang galt das Material als Wunder­werk­stoff in der Baubranche, bis seine verhee­renden gesund­heit­lichen Folgen bekannt wurden. Die Vorteile lagen dereinst auf der Hand: Das Material ist hitze­be­ständig, feuerfest, wider­stands­fähig gegen Chemi­kalien, nicht elektrisch leitend und zudem sehr langlebig. Dadurch wurde es in unzäh­ligen Produkten verar­beitet – von Dach- und Fassa­den­platten über Isolie­rungen bis hin zu Fliesen­klebern und Boden­be­lägen. Gerade im Brand­schutz und bei der Wärme­dämmung galt Asbest als nahezu unver­zichtbar. Erst mit der Zeit wurde klar, dass die einge­at­meten Fasern schwere Lungen­er­kran­kungen wie Asbestose und Lungen­krebs verur­sachen können. Diese Erkenntnis führte schließlich zum Asbest­verbot in Deutschland im Jahr 1993. In der EU besteht schließlich seit 2005 für Asbest ein weitge­hendes Herstellungs‑, Inver­kehr­bringens- und Verwendungsverbot.

Bislang wurden Asbest­be­las­tungen vor allem in typischen Produkten wie Asbest­ze­ment­platten oder Dachein­de­ckungen vermutet. Doch neue Erkennt­nisse zeigen: Asbest steckt oft dort, wo man es nicht erwartet – in Spach­tel­massen, Putzen, Fliesen­klebern oder Farban­strichen. Diese versteckten Gefah­ren­quellen sind mit bloßem Auge nicht erkennbar und stellen ein ernst­haftes Risiko für Arbeiter, Entsorger und die Umwelt dar. Genau hier setzt die aktua­li­sierte LAGA M 23 seit November 2022 an. In Brandenburg wurde die Beachtung der LAGA M 23 durch den Erlass vom 26.11.2024 im abfall­recht­lichen Vollzug – auch im Zusam­menhang mit immis­si­ons­schutz­rechtlich geneh­mi­gungs­be­dürf­tigen Abfall­ent­sor­gungs­an­lagen mit weiteren Hinweise bei der Umsetzung angeordnet. Damit ist die LAGA M 23 in Brandenburg nicht nur ein antizi­piertes Sachver­stän­di­gen­wissen, sondern unmit­telbar von den Behörden zu beachten. Hiermit haben wir nun die ersten Erfah­rungen in der Praxis. Doch worum geht’s eigentlich?

Das Ziel: Mehr Sicherheit durch klare Vorgaben

Die überar­beitete LAGA M 23 verfolgt zwei zentrale Ziele: Erstens, Asbest konse­quent aus dem Stoff­kreislauf auszu­schleusen, um Gesund­heits- und Umwelt­ri­siken zu minimieren. Zweitens, das Recycling von minera­li­schen Bau- und Abbruch­ab­fällen zu fördern – aller­dings nur, wenn nachge­wiesen ist, dass diese frei von Asbest sind.

Eine der wichtigsten Neuerungen: Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, müssen vor Abriss oder Umbau auf asbest­haltige Materialien unter­sucht werden. Dabei gilt ein mehrstu­figes Verfahren: Zunächst wird geprüft, ob ein begrün­deter Verdacht auf Asbest besteht. Falls ja, sind Materi­al­proben erfor­derlich, die nach festge­legten Methoden analy­siert werden. Liegt der Asbest­gehalt über einem bestimmten Schwel­lenwert, ist eine geson­derte Entsorgung notwendig.

Heraus­for­derung für Bau- und Recyclingbranche

Die neuen Anfor­de­rungen bedeuten mehr Aufwand für Bauun­ter­nehmen und Recycling­be­triebe. Abfälle werden künftig in drei Kategorien einge­teilt: eindeutig asbestfrei, verdächtig (unter­suchen!) oder nachweislich asbest­haltig. Nur Material ohne Asbest­nachweis darf recycelt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss also genau hinschauen und lückenlos dokumentieren.

Doch der Aufwand lohnt sich: Durch die stren­geren Vorgaben werden nicht nur Menschen geschützt, sondern auch die Qualität des Bauschutt­re­cy­clings verbessert. Denn eins ist klar: Keiner will, dass asbest­hal­tiges Material unbemerkt in neuen Baupro­jekten landet.

Fazit: Mehr Aufwand, aber auch mehr Schutz?

Mit der neuen LAGA M 23 wird der Umgang mit asbest­hal­tigen Bauab­fällen klar geregelt. Im Zweifel ist Asbest drin und das kostet dann. Zwar erfordert die Umsetzung mehr Sorgfalt und Dokumen­tation, doch soll sie sicher­stellen, dass gefähr­liche Stoffe nicht unkon­trol­liert in den Stoff­kreislauf gelangen. Bauun­ter­nehmen, Entsorger und Recycling­firmen müssen sich mit den neuen Vorgaben vertraut machen – denn wer hier auf Prävention setzt, spart langfristig Kosten und sorgt für eine sichere Zukunft. Ob diese Botschaft jedoch auch beim Ottonor­mal­bürger ankommt, der sein Haus in Eigenhand saniert oder seinen Kanin­chen­stall abreißt, bleibt fraglich. Dann mag womöglich der Weg in den Wald kürzer sein, als zum Entsorger. Ob beim Abriss oder im Recycling: Wer auf Nummer sicher geht, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch kommende Genera­tionen. Doch teurer wird es allemal. (Dirk Buchsteiner)

2025-03-14T00:23:59+01:0014. März 2025|Abfallrecht|